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Praxis-Website: Anforderungs-Checkliste (inkl. BFSG)

Was Ihre Praxis-Website 2026 wirklich können muss — von Pflichtangaben und Datenschutz über Auffindbarkeit bis zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

So nutzen Sie die Checkliste: als Anforderungsliste für Briefing oder Relaunch nutzen — an Agentur oder Baukasten geben und Punkt für Punkt abhaken. Tragen Sie am Rand ein, wer zuständig ist und bis wann der Punkt erledigt sein soll.

1 · Pflichtangaben & Recht Impressum, Datenschutz, Heilmittelwerberecht
2 · Barrierefreiheit nach BFSG WCAG 2.1/2.2 · EN 301 549
Gilt das BFSG für Ihre Praxis-Website? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine Website mit Online-Terminbuchung zählt als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und fällt damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich. Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — sind von den Dienstleistungspflichten des BFSG ausgenommen; viele Praxen erfüllen diese Schwelle. Empfehlung: Setzen Sie Barrierefreiheit dennoch um — für mehr Reichweite, Patientenfreundlichkeit und Rechtssicherheit. Als Maßstab dienen anerkannte Standards (WCAG 2.1/2.2, EN 301 549) mit den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie gilt, im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
3 · Auffindbarkeit (lokale SEO) lokal gefunden werden
4 · Funktionen Termin, Kontakt & Service
5 · Technik-Check Tempo, Sicherheit & Hosting
Tipp: Tiefer einsteigen? Unser BFSG-Ratgeber erklärt Rechtslage und Anforderungen im Detail. Wer eine neue Website plant oder relauncht, findet im Website-Anbietervergleich passende Baukästen und Agenturen für Praxen.