Checkliste · Zulassung

Zulassung Schritt für Schritt — und welche Unterlagen Sie brauchen.

Die vertragsärztliche Zulassung ist der formale Schlüssel zur eigenen Praxis mit gesetzlich Versicherten. Hier finden Sie die drei Schritte, die nötigen Unterlagen und eine Übersicht, wer bei welchem Thema hilft — offen auf der Seite, zum Abhaken.

▸ 3 Schritte erklärt▸ Unterlagen zum Abhaken▸ Zuständigkeiten auf einen Blick
Der Weg zur Zulassung

3 Schritte zur Zulassung

Vom Registereintrag bis zum Beschluss des Zulassungsausschusses. Zum Abhaken — nichts vergessen.

1 · Eintrag ins ArztregisterGrundlage jeder Zulassung: der Eintrag im Arztregister der zuständigen KV — Voraussetzung sind Approbation und abgeschlossene Facharztanerkennung.
2 · Standort & Bedarfsplanung prüfenOffene (unterversorgte) Planungsbereiche erlauben eine Neugründung; in gesperrten (überversorgten) Bereichen wird ein Sitz nur über eine Übernahme oder Warteliste frei. Zulassungslage vor der Standortwahl klären.
3 · Zulassungsantrag beim ZulassungsausschussSchriftlicher Antrag beim örtlich zuständigen Zulassungsausschuss von KV und Krankenkassen — vollständig und fristgerecht vor der Sitzung eingereicht.
Wichtig: Für die erstmalige vertragsärztliche Tätigkeit gilt in der Regel eine Altersgrenze von 55 Jahren zu Beginn der Tätigkeit. Zahnärzt:innen haben Niederlassungsfreiheit (keine Bedarfsplanung), brauchen aber die KZV-Zulassung. Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo) rechnen nicht über die KV ab, sondern über eine IK-Nummer und die Zulassung der Krankenkassen.
Zum Abhaken

Unterlagen-Checkliste

Diese Nachweise verlangt der Zulassungsausschuss typischerweise. Die genaue Liste und die Formulare gibt die zuständige KV bzw. KZV vor.

Zulassungsantrag / BerichtsbogenVollständig ausgefülltes Antragsformular der KV samt Berichtsbogen.
Approbations- / BerufsurkundeNachweis der Approbation bzw. der Berufserlaubnis.
FacharztanerkennungUrkunde über die abgeschlossene Facharztweiterbildung.
Auszug aus dem ArztregisterAktueller Registerauszug der zuständigen KV.
LebenslaufLückenloser, unterschriebener Lebenslauf zum beruflichen Werdegang.
Erweitertes FührungszeugnisFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O").
Nutzungsrecht der RäumeMiet- oder Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis für die Praxisräume.
Bei Gemeinschaftspraxis / BAG: GesellschaftsvertragVertrag der Berufsausübungsgemeinschaft für die gemeinsame Tätigkeit.
Bei Gesellschaften: RegisterauszugAuszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister.
Frist: Beantragen Sie Registereintrag, IK-Nummer und Zulassung rechtzeitig — Bearbeitung und Sitzungstermine der Ausschüsse dauern oft Wochen bis Monate. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Zuständigkeiten

Wer hilft wobei?

Bei der Gründung sprechen Sie mit vielen Stellen. Diese Übersicht zeigt, wer für welches Thema die richtige Anlaufstelle ist.

ThemaWer hilft
PraxisstrategieSteuerberater / Unternehmensberater
PraxiswertSachverständiger (Praxiswertgutachten)
ZulassungZulassungsausschuss (KV bzw. KZV)
Honorar / AbrechnungKV bzw. KZV
RechtsformFachanwalt für Medizinrecht
SteuernSteuerberater
FinanzierungBank / Steuerberater
VersicherungenBerufsgenossenschaft / Versicherer
IK-Nummer (Heilmittel)ARGE-IK
InteressenvertretungBerufsverband

Anlaufstellen variieren je nach Bundesland, Fachrichtung und Rechtsform. Verbindliche Auskünfte geben die jeweils zuständigen Stellen.

Optional

Alles als PDF

Die komplette Checkliste steht offen auf dieser Seite. Wer sie zusätzlich als PDF mit Fristen und Zuständigkeiten möchte, kann sie hier anfordern.

Zulassungs-Checkliste (PDF)

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Und danach?

Zulassung steht — jetzt kommen die richtigen Patient:innen.

Die Gründung selbst navigieren Sie mit unseren Infos. Wenn die Praxis läuft, kommt der Teil, den wir übernehmen: Website, lokale Sichtbarkeit, Bewertungen und Ihre eigene Praxis-KI.

Häufige Fragen

Zulassung — kurz erklärt

Wie lange dauert die Zulassung?
Der Zulassungsausschuss tagt nur zu festen Terminen (oft quartalsweise), und Anträge müssen vollständig vor einer Frist vorliegen. Von der Antragstellung bis zum Beschluss vergehen meist mehrere Wochen bis Monate. Planen Sie großzügig Vorlauf ein — besonders, wenn Registereintrag und Unterlagen erst beschafft werden müssen.
Was ist die Bedarfsplanung?
Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Vertragsärzt:innen je Fachgruppe in einem Planungsbereich zugelassen werden. In offenen (unterversorgten) Bereichen ist eine Neuzulassung möglich; in gesperrten (überversorgten) Bereichen wird ein Sitz nur frei, wenn eine Praxis abgegeben wird — der Weg führt dann über eine Übernahme oder eine Warteliste.
Gilt das auch für Zahnärzte und Therapeuten?
Teilweise. Zahnärzt:innen haben Niederlassungsfreiheit (keine Bedarfsplanung), brauchen für die Kassenabrechnung aber eine KZV-Zulassung. Heilmittelerbringer wie Physio-, Ergo- und Logopädie-Praxen rechnen nicht über die KV ab, sondern benötigen eine IK-Nummer und die Zulassung der Krankenkassen.