Die Humanmedizin folgt eigenen Regeln: die Kassenärztliche Vereinigung (KV) statt KZV, Bedarfsplanung und Kassensitz statt freier Niederlassung, dazu Fachrichtung, Zuweiser-Netzwerk, IGeL-Leistungen und die Pflicht-Telematik. Wir begleiten Haus- und Fachärzt:innen mit belastbaren Zahlen, den passenden Schritten, redaktionellen Tests und kostenlosen Vorlagen — ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Für eine eigene Arztpraxis brauchen Sie mehr als die Approbation: Über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Bedarfsplanung entscheidet sich, ob Sie überhaupt einen Kassensitz bekommen. Ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent gilt ein Planungsbereich als überversorgt und wird gesperrt — dann führt der Weg meist über eine Nachbesetzung nach § 103 SGB V, über Anstellung oder Jobsharing. Die Investition reicht von rund 188.200 Euro für eine hausärztliche Einzelpraxis-Übernahme bis über 500.000 Euro in geräteintensiven Fächern. Dazu kommen IGeL und Selbstzahler (2,4 Milliarden Euro Markt pro Jahr), die Pflicht-Telematik (ePA, E-Rezept, KIM) und der Fachkräftemangel bei den MFA.
Approbation und Facharztanerkennung erlauben Ihnen zu behandeln — aber noch nicht, mit den gesetzlichen Kassen abzurechnen. Da rund neun von zehn Menschen gesetzlich versichert sind, entscheidet der Zugang zum Kassensitz über die Tragfähigkeit fast jeder Praxis.
Der Weg ist klar geregelt: Zuerst tragen Sie sich mit Approbation und Facharztanerkennung ins Arztregister ein, dann entscheidet der Zulassungsausschuss über die Zulassung. Erst dieser Kassensitz berechtigt zur Abrechnung mit den Kassen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM); ohne ihn bleibt nur die Privatpraxis — für die meisten Fachgruppen zu schmal. Die Zahl der Sitze regelt die Bedarfsplanung nach den §§ 99 ff. SGB V und der Richtlinie des G-BA: Sie legt je Planungsbereich und Arztgruppe über eine Verhältniszahl fest, wie viele Einwohner auf einen Sitz kommen. Daraus ergibt sich der Versorgungsgrad.
Die entscheidende Schwelle ist 110 Prozent: Erreicht der Versorgungsgrad einer Arztgruppe diesen Wert, wird Überversorgung angenommen und der Landesausschuss ordnet eine Zulassungsbeschränkung an — der Bereich ist für diese Arztgruppe gesperrt (§ 101 SGB V). Neuzulassungen sind dann ausgeschlossen; ein Sitz wird erst frei, wenn jemand ausscheidet. In den Städten sind begehrte fachärztliche Bereiche seit Jahren dicht — die Standortfrage ist hier zuerst eine Zulassungsfrage.
Ein gesperrter Bereich ist kein K.-o.-Kriterium, aber er verengt die Optionen. Der Regelweg ist das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V: Scheidet jemand aus, entscheidet der Zulassungsausschuss über die Ausschreibung des Sitzes, und die KV schreibt ihn öffentlich aus. Daneben stehen die Anstellung in Praxis oder MVZ, das Jobsharing und — bei lokalem Versorgungsdefizit — die Sonderbedarfszulassung. Wer drei Jahre angestellt oder Jobsharing-Partner war, wird bei der Nachbesetzung privilegiert. Beachten Sie zudem die Altersgrenze von in der Regel 55 Jahren bei Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit. Den Ablauf zeigt unser Zulassungs- & KV-Fahrplan, die rechtlichen Weichen der Ratgeber Steuer & Recht.
Die Bedarfsplanung unterscheidet Versorgungsebenen — von der wohnortnahen hausärztlichen bis zur spezialisierten fachärztlichen Versorgung. Jede Ebene hat eigene Verhältniszahlen und Planungsräume.
Ärzt:innen nahmen Ende 2024 an der vertragsärztlichen Versorgung teil — mit Psychotherapeut:innen ein Rekord von 189.551.
KBV Arztzahlstatistik 2024Versorgungsgrad — ab dieser Schwelle gilt ein Planungsbereich als überversorgt und wird für die Arztgruppe gesperrt.
§ 101 SGB V · G-BAder Niedergelassenen sind 60 Jahre oder älter — in der hausärztlichen Versorgung noch mehr.
KBV Arztzahlstatistik 2024der Vertragsärzt:innen arbeiten inzwischen angestellt statt selbstständig (2014: rund 16 %).
KBV Arztzahlstatistik 2024Die hausärztliche Versorgung wird kleinräumig geplant und ist vielerorts leichter zugänglich — nicht selten offen oder unterversorgt, gerade auf dem Land mit Förderprogrammen und Landarztquoten. Die allgemeine fachärztliche Versorgung (Gynäkologie, Orthopädie, Augenheilkunde) wird auf Kreisebene geplant, die spezialisierte (etwa Radiologie) und gesonderte Versorgung auf noch größeren Räumen. Je spezialisierter die Gruppe, desto seltener wird ein Sitz frei.
Dahinter steckt ein doppelter Trend: So viele Ärzt:innen wie nie nehmen teil, doch Anstellung und Teilzeit lassen die Behandlungskapazität kaum wachsen. Zugleich ist rund ein Drittel der Niedergelassenen 60 Jahre oder älter — hausärztlich noch mehr. Für Gründer:innen heißt das: In den nächsten Jahren werden vielerorts Sitze frei. Wie Sie Bedarf, Versorgungsgrad und Zuweiser-Nähe zusammenführen, zeigt die Standortwahl für die Arztpraxis.
In der Humanmedizin entscheidet die Bedarfsplanung mit: Ob eine Neugründung überhaupt möglich ist, hängt davon ab, ob der Planungsbereich für Ihre Fachrichtung offen oder gesperrt ist.
Human-Besonderheit: In gesperrten Bereichen ist der Sitz knapp — der Weg führt fast immer über die Übernahme im Nachbesetzungsverfahren. Sitze finden Sie über die Praxisbörsen und KV-Ausschreibungen; für die Prüfung hilft die Übernahme-Due-Diligence-Checkliste.
Die Größenordnung der Investition hängt fast vollständig von der Fachrichtung ab. Die belastbaren Zahlen stammen aus der Existenzgründungsanalyse von apoBank und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Über alle Fachrichtungen hinweg ist die Übernahme einer Einzelpraxis die häufigste Niederlassungsform. Der Kapitalbedarf spreizt sich enorm: unten die Psychiatrie und Psychotherapie ohne teure Medizintechnik; oben geräteintensive Fächer wie die Orthopädie — und weit darüber die Radiologie mit MRT und CT, fast nur als MVZ, Kooperation oder Übernahme darstellbar.
| Fachgruppe | Ø Kaufpreis | Ø Gesamtinvestition | Geräteintensität |
|---|---|---|---|
| Psychiatrie / Psychotherapie | 46.400 € | 62.400 € | sehr gering |
| Allgemeinmedizin (Hausarzt) | 110.100 € | 188.200 € | gering |
| Pädiatrie | — | 237.400 € | mittel |
| Gynäkologie | — | 290.400 € | mittel |
| Orthopädie | 397.700 € | 529.100 € | hoch |
| Radiologie | deutlich höher (MRT/CT, i. d. R. Millionenbereich) | sehr hoch | |
Quelle: apoBank/Zi Existenzgründungsanalyse — Gesamtinvestitionen bei Übernahme einer Einzelpraxis. Fachärztliche Werte aus der Auswertung 2024 (veröffentlicht Dezember 2025), hausärztlicher Wert aus der Auswertung der Jahre 2022/2023. Für Radiologie nennt die Analyse keinen Durchschnittswert; die Einordnung folgt der Geräteintensität. Alle Werte sind Durchschnitte mit großer Bandbreite je Praxisgröße, Zulassungsumfang und Lage.
Auch innerhalb einer Fachgruppe entscheidet die Form der Niederlassung. Bei Hausärzt:innen (apoBank/Zi, 2022/2023) ist der Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit rund 145.900 Euro günstiger als die Übernahme einer Einzelpraxis (188.200 Euro), weil Geräte und Einrichtung meist vorhanden sind. Am teuersten ist die reine Neugründung mit 205.800 Euro — nur in offenen Bereichen möglich und bundesweit rund zehn Prozent der Gründungen.
Angenommen, Sie übernehmen eine hausärztliche Einzelpraxis: Kaufpreis 110.100 Euro plus rund 78.000 Euro für Geräte, IT und Renovierung ergeben 188.200 Euro Gesamtinvestition. Hinzu kommt ein Liquiditätspuffer für die ersten Monate, in denen Honorar zeitversetzt fließt — sechs Monate laufende Kosten sind eine gängige Faustregel. Dem Kapitaldienst und den Betriebskosten stehen die Honorare aus EBM, GOÄ und Selbstzahler-Leistungen gegenüber; ob es sich trägt, hängt von Fallzahl, Leistungsspektrum und Kosten ab.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Angebote, die gesetzlich Versicherte selbst bezahlen. Sie können ein sinnvoller Baustein sein — verlangen aber saubere Aufklärung und Zurückhaltung.
Der Markt ist groß: Laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes Bund geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für IGeL aus, am meisten in Gynäkologie und Augenheilkunde (je rund 500 Millionen Euro). Häufige Angebote: Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Augeninnendruckmessung, PSA-Test und Vitamin-D-Bestimmung.
Der Report ist zugleich eine Mahnung: Von 56 bewerteten Leistungen erhielten 30 die Note „tendenziell negativ" oder „negativ", nur drei „tendenziell positiv" — keine einzige „positiv". Für Ihre Praxis gilt: IGeL können den Umsatz stützen, aber der Ruf entscheidet über die Bindung — ein als überzogen empfundenes Angebot kostet langfristig mehr Vertrauen, als es einbringt.
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) ist das Rückgrat des Alltags — und die Telematikinfrastruktur (TI) ist längst Pflicht mit Fristen und Sanktionen.
Das PVS bündelt Terminplanung, Dokumentation, Abrechnung (EBM und GOÄ), Verordnungen und Kommunikation. In der Humanmedizin sind andere Systeme etabliert als in der Zahnmedizin; ein Wechsel ist aufwendig, deshalb wählen Sie vor der Gründung. Überblick im Test der Arzt-Software und im Praxissoftware-Vergleich.
An die TI sind mehrere Pflichtanwendungen geknüpft. Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 verbindlich, die eAU ohnehin, und seit dem 1. Oktober 2025 gilt die elektronische Patientenakte („ePA für alle") als Pflicht. Dafür brauchen Sie ein zertifiziertes PVS-Modul, einen aktuellen Konnektor und den Nachrichtendienst KIM; perspektivisch löst „TI 2.0" den Konnektor durch eine schlankere Anbindung ab.
Eine Praxis ist ein kleines Unternehmen. Neben Medizin und Recht entscheiden Team und Betriebswirtschaft über die Tragfähigkeit.
Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) sind das Herz jeder Praxis — und knapp. Laut Berufsverbänden besetzen viele Praxen offene MFA-Stellen nur schwer; Kliniken und andere Branchen konkurrieren um dieselben Kräfte. Faire Bezahlung, planbare Arbeitszeiten und Fortbildung sind heute Wettbewerbsfaktoren. Personal ist der größte laufende Kostenblock — kalkulieren Sie es realistisch.
Hinzu kommen Pflichtthemen: Qualitätsmanagement nach der QM-Richtlinie des G-BA, Hygiene nach den RKI-Empfehlungen und Datenschutz nach DSGVO. Wer diese Grundlagen früh sauber aufsetzt, spart sich später teure Nachbesserungen — und kann sich auf das konzentrieren, was zählt: die Patient:innen.
Zehn Etappen von der Zulassung bis zur Sichtbarkeit. Klicken Sie die Punkte durch, die Sie geklärt haben.
Diese Checkliste gibt es auch als kostenlose Vorlage zum Download — mit Fristen und Zuständigkeiten: Gründungs-Checkliste Arztpraxis.
Investition, Bedarfsplanung und der Weg zum Kassensitz unterscheiden sich je Fachrichtung stark. Drei Beispiele im Detail — ehrlich gerechnet.
Geringe Geräteinvestition, oft offenere Bedarfsplanung, HZV und Landarztförderung — der zugänglichste Einstieg in die eigene Praxis.
Zum Fachbereich →Röntgen und Sonografie treiben die Investition über 500.000 Euro, Sitze sind oft gesperrt — meist Übernahme.
Zum Fachbereich →MRT und CT machen sie extrem kapitalintensiv — fast immer MVZ, Übernahme oder Kooperation.
Zum Fachbereich →Die meisten teuren Fehlentscheidungen entstehen nicht aus fehlendem Wissen, sondern aus Reihenfolge und Bequemlichkeit.
Der Versorgungsgrad gehört an den Anfang — sonst ist der Wunschort am Ende gesperrt.
Das § 103-Verfahren ist formal und dauert. Fristen zu spät angehen heißt: Sitz weg.
Von 62.400 € bis über eine halbe Million — Pauschalzahlen führen in die Irre.
Honorar fließt zeitversetzt. Ohne Puffer gerät der Kapitaldienst früh unter Druck.
ePA, E-Rezept und KIM sind Pflicht — sonst drohen Verzögerung und ab 2026 Sanktionen.
Fragwürdige Leistungen bringen kurzfristig Umsatz, kosten aber Vertrauen und Bewertungen.
Kostenlos und sofort einsatzbereit — die Werkzeuge zu den Themen dieser Seite.
Alle Schritte mit Fristen, Zuständigkeiten und Human-Besonderheiten.
Herunterladen →Von der Registereintragung bis zum Beschluss des Zulassungsausschusses.
Herunterladen →Alle Positionen von Medizintechnik bis Liquiditätspuffer im Blick.
Herunterladen →Bestandspraxis strukturiert prüfen — Zahlen, Verträge, Altlasten.
Herunterladen →Zahlen, Annahmen und Finanzierung in einer belastbaren Struktur.
Herunterladen →Mit dem Download senden wir Ihnen die Datei und gelegentlich passende Tipps per E-Mail. Abbestellung jederzeit.
Die Gründung selbst navigieren Sie mit den Infos, Zahlen und Vorlagen auf dieser Seite. Wenn die Praxis läuft, kommt der Teil, den wir übernehmen: Website, lokale Sichtbarkeit, Bewertungen und Ihre eigene Praxis-KI.
Quellen: KBV Arztzahlstatistik 2024 (Arztzahlen, Altersstruktur, Anstellung) — kbv.de. G-BA Bedarfsplanung & Bedarfsplanungs-Richtlinie — g-ba.de. SGB V § 101 (Überversorgung) und § 103 (Nachbesetzung) — gesetze-im-internet.de. apoBank/Zi Existenzgründungsanalyse hausärztlich — apobank.de; fachärztlich — aerzteblatt.de. IGeL-Report 2024 (Medizinischer Dienst Bund) — igel-monitor.de. ePA-Pflicht & TI-Sanktionen — kvno.de.
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Die Bedarfsplanung entscheidet mit: offene vs. gesperrte Planungsbereiche, Fachrichtung und Zuweiser-Nähe.
Zur Standortwahl →Human-Praxissoftware im Vergleich: EBM, TI-Anbindung und Fachrichtungs-Module.
Zum Vergleich →Der große Ratgeber über alle Praxiswelten — von der Idee bis zum Go-Live.
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