Therapie ist kein einheitliches Feld, sondern zwei getrennte Systeme. Approbierte Psychotherapeut:innen gehen über den knappen KV-Kassensitz — oder starten frei als Privatpraxis. Heilmittelerbringer wie Physio-, Ergo- und Logopädie-Praxen kennen dagegen keine KV: Sie werden über die Krankenkassen mit einer IK-Nummer zugelassen und rechnen nach der Heilmittel-Richtlinie ab. Diese Seite trennt beide Wege sauber und zeigt mit echten Zahlen, worauf es bei Zulassung, Investition und Abrechnung ankommt.
Therapie steckt zwei Systeme in einem Wort. Weg A ist die Psychotherapie: approbierte Psychotherapeut:innen brauchen für gesetzlich Versicherte einen Kassensitz, der über die Bedarfsplanung streng limitiert ist — oder sie gründen eine Privatpraxis für Selbstzahler, Beihilfe, PKV und die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Weg B sind die Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie): keine KV, sondern Zulassung über die Krankenkassen nach § 124 SGB V mit IK-Nummer, Abrechnung nach der Heilmittel-Richtlinie und Behandlung auf ärztliche Verordnung. Der Kapitalbedarf ist niedrig bis mittel, die Nachfrage groß: Die GKV gab 2024 rund 13 Milliarden Euro für Heilmittel aus, und auf einen Psychotherapieplatz warten Patient:innen im Schnitt rund 20 Wochen.
Bevor Sie über Standort, Räume oder Software nachdenken, müssen Sie wissen, in welcher der beiden Welten Sie sich bewegen. Sie folgen völlig unterschiedlichen Regeln bei Zulassung, Abrechnung und Verordnung.
Warum eine eigene Welt und nicht die Arztpraxis? Weil Psychotherapeut:innen approbierte Heilberufler:innen, aber keine Ärzt:innen sind — und weil Heilmittelerbringer mit der Kassenzulassung ein eigenes System ohne KV haben. Beide Wege verbindet dennoch einiges: ein im Vergleich zur Zahn- oder Facharztpraxis niedriger Kapitalbedarf, ein stabiler Versorgungsbedarf, viel Selbstzahler-Potenzial und der wachsende Stellenwert von Videositzungen und Videobehandlung. Wer die Systematik verstanden hat, trifft alle folgenden Entscheidungen sicherer.
In der Psychotherapie ist die Privatpraxis die Grundform, die jederzeit möglich ist. Der Kassensitz kommt über ein förmliches Zulassungsverfahren hinzu — und ist der eigentliche Engpass.
Grundlage jeder psychotherapeutischen Tätigkeit ist die Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Sie führen anschließend die geschützte Berufsbezeichnung und dürfen eigenverantwortlich Heilkunde ausüben; die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vertritt bundesweit rund 68.000 Psychotherapeut:innen. Die Approbation allein berechtigt allerdings noch nicht zur Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen — dafür braucht es die Zulassung.
Wollen Sie gesetzlich Versicherte im Regelsystem behandeln, brauchen Sie einen Vertragssitz: Eintrag ins Arztregister und Zulassung durch den Zulassungsausschuss der jeweiligen KV. Ob überhaupt ein Sitz vergeben wird, entscheidet die Bedarfsplanung, deren Regeln der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Bedarfsplanungs-Richtlinie festlegt. In den meisten Planungsbereichen gelten Psychotherapeut:innen rechnerisch als überversorgt, sodass keine neuen Sitze ausgeschrieben werden. Ende 2024 nahmen laut KBV rund 34.900 psychologische Psychotherapeut:innen an der vertragsärztlichen Versorgung teil — gemessen an der Nachfrage zu wenige. Ein freier Sitz ist deshalb in Ballungsräumen die Ausnahme; in aller Regel führt der Weg über eine Praxisübernahme im Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V. Wichtig zu wissen: Die Zulassung selbst ist rechtlich nicht käuflich. Bezahlt wird der Praxiswert der abgebenden Praxis; die Zulassung geht im geregelten Verfahren auf Sie über. Für einen halben Sitz nennen Marktbeobachter je nach Region Ablösen von etwa 25.000 bis über 100.000 Euro.
Die freie Alternative ist die Privatpraxis. Sie können sie jederzeit und ohne Bedarfsplanung eröffnen und behandeln Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Auch gesetzlich Versicherte sind über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V erreichbar: Findet eine versicherte Person trotz nachweislicher Suche in zumutbarer Zeit keinen freien Vertragsbehandler, kann die Kasse die Kosten einer Behandlung in der Privatpraxis übernehmen. Der Anspruch besteht seit Langem, hängt aber an Voraussetzungen — erfolglose Suche, dringlicher Bedarf, approbierte Behandlung. Für Gründer:innen ist das eine realistische Aufbaustrategie: privat starten, die Auslastung über Selbstzahler und Kostenerstattung sichern und die Option auf einen späteren Kassensitz offenhalten.
Physio, Ergo, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie kennen keine Kassenärztliche Vereinigung und keine Bedarfsplanung. Ihr Zugang läuft direkt über die Krankenkassen — und über ein Kennzeichen.
Wer Heilmittel zulasten der gesetzlichen Kassen erbringen will, braucht eine Zulassung nach § 124 SGB V. Erteilt wird sie von den zulassenden Stellen der Krankenkassen — den Arbeitsgemeinschaften der Landesverbände und Ersatzkassen; seit dem 1. September 2019 ist das Verfahren spürbar vereinfacht. Vorausgesetzt werden die abgeschlossene Ausbildung samt Berechtigung zur Berufsbezeichnung, eine Praxisausstattung für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung sowie die Anerkennung der Versorgungsverträge. Parallel benötigen Sie das Institutionskennzeichen (IK), Ihre eindeutige Kennung gegenüber den Kassen, das Sie kostenlos bei der ARGE-IK beantragen. Ohne IK keine Abrechnung — beantragen Sie es deshalb frühzeitig.
Anders als in der Psychotherapie behandeln Heilmittelpraxen nicht auf eigene Indikation, sondern auf ärztliche Verordnung. Welche Leistung bei welcher Diagnose in welchem Umfang verordnet werden darf, regelt die Heilmittel-Richtlinie des G-BA — die rechtliche Grundlage dafür liefert § 92 SGB V. Ergänzt wird sie durch den Heilmittelkatalog. Für die Vergütung gelten bundesweite Versorgungsverträge, die der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer verhandelt. Ein wichtiger Schritt war die bundeseinheitliche Angleichung des Vergütungsniveaus 2019: Seither gelten für jede Leistungsposition bundesweit einheitliche Preise auf dem zuvor höchsten regionalen Niveau — ein wesentlicher Treiber der stark gestiegenen Heilmittelausgaben.
Mehr fachliche Eigenständigkeit bringt die Blankoverordnung: Hier legt die Verordnung nur Diagnose und Behandlungsziel fest, während die Praxis Auswahl, Menge und Frequenz der Heilmittel selbst bestimmt — und dafür die Wirtschaftlichkeitsverantwortung übernimmt. In der Physiotherapie ist sie seit dem 1. November 2024 für bestimmte Schulterdiagnosen möglich und gilt maximal 16 Wochen; für den Mehraufwand wurden eigene Vergütungspositionen geschaffen, darunter eine Versorgungspauschale sowie Positionen für Eingangsdiagnostik und Wiederbefundung. Fachlich gilt die Blankoverordnung als Zwischenschritt zu mehr Autonomie — bis hin zum vieldiskutierten Direktzugang ohne vorherige ärztliche Verordnung, der in Deutschland bislang nicht die Regel ist, aber die berufspolitische Debatte prägt.
Vier Kennzahlen ordnen die beiden Welten ein — von den Milliardenausgaben für Heilmittel bis zur Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz.
Heilmittelausgaben der GKV 2024 — plus 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, rund 4 Prozent aller GKV-Ausgaben.
BMG, vorläufige GKV-Finanzergebnisse 2024Physiotherapeut:innen in Deutschland über alle Beschäftigungsformen hinweg — die größte Heilmittelgruppe.
Destatis, Gesundheitspersonalrechnungdurchschnittliche Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz — Folge der über die Bedarfsplanung begrenzten Kassensitze.
BPtK, Wartezeitenstudietypische Gründungsinvestition einer Physiotherapiepraxis; eine Psychotherapie-Praxis liegt deutlich darunter.
Gründungsberatungen 2026Die Dynamik ist bemerkenswert: In zehn Jahren haben sich die Heilmittelausgaben etwa verdoppelt. Beim größten Kostenträger, der AOK, stiegen sie von 2,1 (2015) auf knapp 4,8 Milliarden Euro (2024) — Treiber war laut Wissenschaftlichem Institut der AOK (WIdO) nicht die Menge, sondern die Vergütungsangleichung von 2019. Auf die Berufe schlägt das nur gedämpft durch: Das Medianentgelt einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft lag 2024 bei rund 3.296 Euro im Monat, 2018 bei 2.434 Euro. Für Gründer:innen heißt das: Der Markt wächst, aber die Marge entsteht nicht von selbst — sie hängt an Auslastung, Fallmix und Zusatzangeboten.
| Merkmal | Kassensitz (Psychotherapie) | Privatpraxis (Psychotherapie) | Heilmittel-Praxis (IK) |
|---|---|---|---|
| Zugang / Zulassung | Arztregister + Zulassungsausschuss | jederzeit frei | Kassenzulassung § 124 SGB V + IK |
| Bedarfsplanung | ja — Sitze knapp | keine | keine |
| Abrechnung | über die KV | Selbstzahler, PKV, Beihilfe; GKV via § 13 Abs. 3 | mit den Kassen nach Heilmittel-Richtlinie |
| Ärztliche Verordnung nötig? | nein | nein | ja (Ausnahme: Blankoverordnung) |
| Typische Investition | gering + Praxiswert/Ablöse | gering | mittel (Fläche, Geräte) |
| Größter Engpass | freier Sitz | Selbstzahler-Nachfrage / Kostenerstattung | Fachkräfte & Vergütung |
Quellen: § 124 SGB V (Zulassung Heilmittel) und § 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung), gesetze-im-internet.de; Bedarfsplanung nach Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA; Blankoverordnung Physiotherapie seit 01.11.2024 (KBV/GKV-Spitzenverband). Vergleich vereinfacht zur Orientierung — im Einzelfall entscheiden Fachbereich, Bundesland und regionale Versorgungslage.
Fünf Heilmittelbereiche plus die Psychotherapie — jeder mit eigenem Zulassungsweg, eigener Ausstattung und eigenem wirtschaftlichen Profil.
Die größte Gruppe und der Löwenanteil der Heilmittelausgaben. Höherer Kapitalbedarf durch Fläche und Geräte; seit 2024 Blankoverordnung bei Schulterdiagnosen.
Alltags- und Handlungsfähigkeit von der Pädiatrie bis zur Neurologie. Vergleichsweise moderate Ausstattung, breites Verordnungsspektrum.
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie über alle Altersgruppen. Kleine Praxen mit geringem Investitionsbedarf und starker Zuweisernähe.
Medizinische Fußbehandlung, häufig bei Diabetes. Zulassung über die Kassen mit besonderen Hygiene- und Raumanforderungen.
Seit einigen Jahren als Heilmittel verordnungsfähig. Sehr geringer Sachkapitalbedarf; wächst mit chronischen Erkrankungen und Prävention.
Psychologische und ärztliche Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Kassensitz aus der Bedarfsplanung oder freie Privatpraxis.
Die gute Nachricht vorweg: Eine Therapiepraxis ist deutlich günstiger zu gründen als eine Zahn- oder Facharztpraxis. Wie viel es genau wird, entscheidet der Fachbereich.
Bei der Vergütung gilt für Heilmittel: Seit der Angleichung 2019 sind die Preise je Leistungsposition bundesweit einheitlich und werden über Versorgungsverträge des GKV-Spitzenverbandes fortgeschrieben. Das nimmt Ihnen die Preisverhandlung ab, macht aber die Auslastung zur entscheidenden Stellgröße: Ob eine Praxis trägt, hängt an ausgefüllten Terminplänen, einem guten Verhältnis von Behandlungszeit zu Verwaltung und an Zusatzangeboten außerhalb der Kassenabrechnung. In der Psychotherapie ist die Logik umgekehrt: Die Investition ist minimal, die Nachfrage riesig — begrenzend wirkt allein der Zugang zum Kassensitz oder die Zahlungsbereitschaft im Selbstzahler- und Kostenerstattungssegment.
Für den Feinschliff der eigenen Zahlen helfen unser Kostenrechner und die Kosten- und Investitions-Checkliste. Wie sich die Gründung finanzieren lässt, zeigt der Finanzierungs-Vergleich; steuerliche Feinheiten der Heilberufe klärt der Steuerberater-Vergleich.
Beide Therapiewelten profitieren von Leistungen außerhalb der klassischen Kassenabrechnung. Wichtig ist, dass Sie transparent und rechtssicher damit umgehen.
In der Physiotherapie sind Selbstzahlerangebote längst etabliert — Prävention, medizinische Trainingstherapie, Massagen oder Leistungen über den verordneten Rahmen hinaus; in Ergotherapie und Logopädie kommen Beratung und präventive Gruppenangebote hinzu. Solche Leistungen mindern die Abhängigkeit von Verordnungen und verbessern den Deckungsbeitrag — vorausgesetzt, sie sind klar als privat zu zahlende Leistung ausgewiesen und nicht mit dem Kassenanteil vermischt.
In der Psychotherapie ist die Privatpraxis von vornherein ein Selbstzahler- und PKV-Modell, ergänzt um die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V für gesetzlich Versicherte ohne zeitnahen Kassenplatz. Kommunizieren Sie hier besonders sauber: Ablauf, nötige Nachweise und die Tatsache, dass die Erstattung im Ermessen der Kasse liegt. Ein transparenter Behandlungsvertrag und verständliche Honorarinformationen schaffen Vertrauen — und sind zugleich ein Marketingargument.
Dokumentation, Terminorganisation und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind in beiden Welten Pflichtthemen — mit unterschiedlichen Fristen.
Beide Welten brauchen unterschiedliche Systeme. Eine psychotherapeutische Praxis benötigt vor allem eine saubere Verlaufsdokumentation, das Antrags- und Gutachtenwesen der Richtlinienpsychotherapie und eine Terminverwaltung mit Erinnerungen gegen Ausfälle. Eine Heilmittelpraxis lebt von Verordnungsverwaltung, Fehlerprüfung, Serientermin- und Rezeptplanung und einer Abrechnung, die exakt zur Heilmittel-Richtlinie passt. Bei der Auswahl helfen die Therapie-Software im Test, der Praxissoftware-Vergleich und für die Online-Buchung der Terminbuchungs-Vergleich.
Bei der Telematikinfrastruktur (TI) laufen die Welten auseinander. Psychotherapeut:innen sind als Teil der vertragsärztlichen Versorgung bereits seit 2018 angebunden. Für Heilmittelerbringer wird die TI ebenfalls verpflichtend — der Start wurde jedoch verschoben: Statt zum 1. Januar 2026 gilt die Pflicht nun ab dem 1. Oktober 2027, refinanziert über eine monatliche Kassenpauschale. Nutzen Sie die Zeit zur geordneten Einführung von elektronischer Verordnung und Patientenakte statt zum Aufschieben.
Digitale Formate sind etabliert: In der Psychotherapie gehören Videositzungen zur Versorgung, in Physio-, Ergo- und Sprachtherapie ist telemedizinische Behandlung in definiertem Umfang möglich. Achten Sie auf einen zertifizierten, datenschutzkonformen Videodienst und eine saubere Einwilligung — welche Anbieter passen, zeigt der Videosprechstunden-Vergleich. Gerade auf dem Land erweitert Video Ihr Einzugsgebiet ohne zweite Praxis.
Drei Entscheidungen, die eng zusammenhängen und in den beiden Welten unterschiedlich ausfallen.
In der Psychotherapie ist der Standort eng an die Bedarfsplanung gekoppelt: Wo ein Sitz frei wird, richtet sich nach dem Planungsbereich, nicht nach Ihrer Wunschadresse. Eine Privatpraxis wiederum lebt von Kaufkraft und Selbstzahler-Potenzial im Umfeld. Für Heilmittelpraxen zählt das klassische Einzugsgebiet nach Fahrzeit, die Nähe zu verordnenden Arztpraxen und eine gute, barrierefreie Erreichbarkeit. Die Details je Fachbereich vertieft unsere Standortwahl für die Therapiepraxis.
Qualifizierte Therapeut:innen sind knapp. In den Heilmittelberufen ist die Teilzeitquote hoch, und die Löhne stiegen langsamer als die Praxisumsätze — das erschwert das Recruiting. Attraktiv sind Praxen mit verlässlichen Arbeitszeiten, moderner Ausstattung, Fortbildung und einem realistischen Verhältnis von Behandlung zu Verwaltung. Planen Sie Personal von Beginn an in die Wirtschaftlichkeit ein: Die Kosten je Vollzeitkraft bestimmen die Kalkulation oft stärker als die Miete. Vor einer Übernahme hilft die Übernahme-Due-Diligence, Team- und Vertragsrisiken früh zu erkennen; passende Angebote zeigt der Praxisbörsen-Vergleich.
Zehn Etappen von der Approbation bis zum Zuweiser. Klicken Sie die Punkte durch, die Sie geklärt haben.
Diese Checkliste gibt es auch als kostenlose Vorlage: die Gründungs-Checkliste mit Fristen und Zuständigkeiten.
Die meisten Stolpersteine entstehen daraus, die beiden Systeme zu verwechseln oder Formalien zu unterschätzen.
Die Approbation erlaubt die Behandlung — nicht die Kassenabrechnung. Für gesetzlich Versicherte braucht es zusätzlich den Kassensitz aus der Bedarfsplanung.
Ohne Institutionskennzeichen keine Abrechnung mit den Kassen. Wer das IK erst kurz vor Eröffnung angeht, riskiert wochenlange Verzögerung beim ersten Geld.
§ 13 Abs. 3 SGB V ist ein Anspruch mit Voraussetzungen, kein Automatismus. Eine Privatpraxis darf nicht darauf gebaut sein, dass jede Kasse jederzeit erstattet.
Mindestflächen und Geräteausstattung sind Bedingung für die Zulassung. Wer sie erst nach dem Mietvertrag prüft, zahlt teure Umbauten oder verliert die Zulassung.
Bundeseinheitliche Vergütung heißt: Über die Kasse ist der Preis fix. Ohne Selbstzahler- und Präventionsangebote bleibt die Marge dünn und die Praxis verwundbar.
Dokumentation, Terminsystem und TI-Anbindung sind kein Nebenschauplatz. Zu spät eingeführt, kosten sie Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall die Abrechnungsfähigkeit.
Die passenden Bausteine — kostenlos informieren und vorbereiten.
Heilmittel oder Psychotherapie — unterschiedliche Zulassungswege und was den Standort trägt.
Zur Standortwahl →Von der Zulassung bis zum Go-Live — Schritte, Investitionen und Zeitplan der Neugründung.
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Quellen: BMG, vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2024 (Heilmittelausgaben rund 13 Mrd. €, +10,4 %) — bundesgesundheitsministerium.de. WIdO/AOK Heilmittelbericht 2025 (AOK-Ausgaben 4,8 Mrd. €, Vergütungsangleichung 2019, Medianentgelt) — aok.de. § 124 SGB V (Zulassung Heilmittel) — gesetze-im-internet.de; § 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung) — § 13; § 92 SGB V (Richtlinien/Heilmittel-RL) — § 92. GKV-Spitzenverband, zulassende Stellen für Heilmittel — gkv-heilmittel.de. KBV PraxisInfo Blankoverordnung Physio-/Ergotherapie — kbv.de. KBV Gesundheitsdaten, Psychotherapeut:innen in der vertragsärztlichen Versorgung — gesundheitsdaten.kbv.de. Destatis, Gesundheitspersonalrechnung — destatis.de. BPtK, Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung — bptk.de.