Die elektronische Patientenakte ist seit Oktober 2025 Pflicht — und ab 2026 wird die Nichtnutzung teuer: 1 Prozent Honorarkürzung plus halbe TI-Pauschale. Für eine Neugründung heißt das, TI, eHBA und ein ePA-fähiges PVS von Anfang an einzuplanen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend zu nutzen. Ab 2026 drohen bei Nichtnutzung Sanktionen: 1 Prozent Honorarkürzung und eine Halbierung der TI-Pauschale. Für Neugründer:innen heißt das: Die Praxis muss ab Tag 1 an die Telematikinfrastruktur angebunden und ePA-fähig sein — inklusive eHBA und Praxisausweis, die Wochen Vorlauf brauchen.
Die „ePA für alle“ ist seit dem 1. Oktober 2025 in der Regelversorgung: Praxen sind verpflichtet, die Akte ihrer gesetzlich versicherten Patient:innen zu befüllen und zu nutzen. Für eine neue Praxis ist das keine Kür, sondern Grundausstattung.
Der Reihe nach: Ohne funktionierende Telematikinfrastruktur (TI) keine ePA, ohne elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B) kein TI-Zugang. Diese Karten haben mehrere Wochen Vorlauf — sie gehören an den Anfang der Gründungs-Timeline, nicht ans Ende.
Seitdem ist die Nutzung der ePA für Praxen verpflichtend.
KBV / AOKHonorarkürzung bei Nichtnutzung der ePA ab 2026.
AOK Gesundheitspartnerzusätzliche Kürzung der TI-Pauschale bei Nichtnutzung.
AOK Gesundheitspartnerelektronischer Medikationsplan (eMP) als nächste Ausbaustufe.
FachpresseDie Nutzung ist nicht mehr freiwillig — die Nichtnutzung wird ab 2026 spürbar teuer.
| Maßnahme | Wirkung | Ab wann |
|---|---|---|
| Honorarkürzung | 1 % des Honorars | 2026 |
| TI-Pauschale | Halbierung | 2026 |
Quelle: AOK Gesundheitspartner sowie Fachpresse (Medical Tribune, praktischArzt) zu den ab 2026 greifenden Sanktionen. Details und Übergangsregeln können sich ändern — maßgeblich sind KBV/KV und Ihr PVS-Anbieter.
Die nächste Ausbaustufe ist bereits terminiert: Aus der elektronischen Medikationsliste (eML) wird nach aktueller Planung ab etwa März 2026 ein aktiver elektronischer Medikationsplan (eMP). Wer neu gründet, plant die ePA also nicht als einmalige Anbindung, sondern als System, das mitwächst.
Für eine Neugründung ist die ePA kein Extra-Projekt, sondern Teil der Grundausstattung — mit Vorlauf.
Ob eine Praxis ab Tag 1 ePA-fähig ist, entscheidet die Praxissoftware. Unser redaktioneller PVS-Vergleich zeigt, worauf es bei TI, ePA und Update-Fähigkeit ankommt.
Quellen: AOK Gesundheitspartner: ePA-Pflicht für Ärztinnen und Ärzte — aok.de. Medical Tribune: So geht es 2026 mit der ePA weiter — medical-tribune.de. praktischArzt: Medizinrecht-Updates 2026 — praktischarzt.de. Stand: 25.08.2026. Redaktioneller Beitrag, keine Rechtsberatung; Fristen und Sanktionen können sich ändern.
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PVS mit TI-, ePA- und E-Rezept-Fähigkeit im redaktionellen Vergleich.
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