Auf einen Blick
- In vielen Fachgebieten ist die Übernahme der Regelweg – eine echte Neugründung braucht meist einen freien Sitz, Sonderbedarf oder einen halben Versorgungsauftrag.
- Ohne Vertragsarztsitz behandeln Sie nur Privat- und Selbstzahler:innen. Die Bedarfsplanung entscheidet mit, wo und ob Sie gesetzlich abrechnen dürfen.
- Die Investition ist stark fachabhängig: Medizingeräte prägen die Summe – vom niedrigen sechsstelligen bis in den siebenstelligen Bereich.
- apoBank plus KfW/ERP-Förderkredite sind der Standard-Finanzierungsweg für Heilberufe; die Hausbank ergänzt.
- Seit 01.10.2025 sind hausärztliche Leistungen weitgehend entbudgetiert – und die ePA ist seit demselben Datum Praxis-Pflicht.
- Planen Sie die Anlaufphase mit verzögertem KV-Honorar fest in die Finanzierung ein.
Neugründung, Übernahme oder Anstellung?
Bevor Sie über Räume, Geräte oder Kredite nachdenken, steht eine strategische Weiche: Auf welchem Weg lassen Sie sich nieder? Drei Grundmodelle stehen zur Wahl – und sie unterscheiden sich weniger im Ergebnis (Ihre eigene Praxis) als im Aufwand, im Risiko und in der Frage, ob Sie überhaupt gesetzlich Versicherte behandeln dürfen.
Die Neugründung („de novo", auf der grünen Wiese) gibt Ihnen die größte Gestaltungsfreiheit: Standort, Zuschnitt, Ausstattung und Team bauen Sie von Grund auf nach Ihren Vorstellungen. Die Praxisübernahme bedeutet, eine bestehende Praxis samt Vertragsarztsitz, Patientenstamm, Personal und Ausstattung zu erwerben – oft schneller finanzierbar, weil vom ersten Tag an Umsatz fließt. Die Anstellung schließlich – etwa in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem MVZ – ist der risikoärmste Einstieg und für viele eine Zwischenstufe auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Warum die Übernahme in vielen Gebieten der Regelweg ist
Für gesetzlich Versicherte – und das ist die große Mehrheit der Patient:innen – dürfen Sie nur mit einem Vertragsarztsitz abrechnen. Diese Sitze sind durch die Bedarfsplanung mengenmäßig begrenzt. In den meisten Planungsbereichen sind die etablierten Facharztgruppen rechnerisch „überversorgt" und damit gesperrt: Es kommt kein neuer Sitz hinzu. Wer dennoch hinein möchte, übernimmt in der Regel einen frei werdenden Sitz im Nachbesetzungsverfahren. Genau deshalb weist die Existenzgründungsanalyse der apoBank die Übernahme einer Einzelpraxis seit Jahren als häufigsten Weg in die Niederlassung aus. Die reine Neugründung mit eigenem, neuem Sitz bleibt die Ausnahme – planbar vor allem dort, wo Versorgung fehlt. Wenn Sie mit dem Gedanken an eine Übernahme spielen, lesen Sie parallel unseren Leitfaden Arztpraxis übernehmen.
KV-Zulassung & Bedarfsplanung
Die Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt ist das Nadelöhr jeder Gründung im gesetzlichen System. Der formale Weg ist klar geregelt, die Verfügbarkeit eines Sitzes ist es nicht. Beides sollten Sie früh trennen: Die Voraussetzungen können Sie selbst erfüllen – ob ein Sitz frei ist, entscheidet die Versorgungslage.
Der formale Weg zur Zulassung
Grundlage ist die abgeschlossene Facharztanerkennung Ihrer Landesärztekammer. Mit ihr lassen Sie sich in das Arztregister Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen. Der eigentliche Antrag geht an den Zulassungsausschuss – ein paritätisch mit Vertreter:innen der KV und der Krankenkassen besetztes Gremium, das über Zulassung, Nachbesetzung und Sonderbedarf entscheidet. Die Bedarfsplanung selbst folgt der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Sie teilt das Land in Arztgruppen und Planungsbereiche und bestimmt über einen Versorgungsgrad, ob ein Bereich offen oder gesperrt ist.
Die realen Wege: Sonderbedarf, halbe Sitze, Sitz-Übernahme
Erstens der offene Planungsbereich: In unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen gibt es freie Sitze – am ehesten hausärztlich und im ländlichen Raum. Zweitens der Sonderbedarf: Der Zulassungsausschuss kann trotz Sperrung eine zusätzliche Zulassung erteilen, wenn ein konkreter, örtlich belegbarer Versorgungsbedarf besteht. Drittens der hälftige Versorgungsauftrag: Ein voller Sitz lässt sich teilen, oder Sie steigen über Job-Sharing bei einer bestehenden Praxis ein. Viertens – und am häufigsten – die Übernahme eines Sitzes im Nachbesetzungsverfahren, wenn eine Kollegin oder ein Kollege den Sitz abgibt.
Privatpraxis als Alternative
Wer keinen Sitz bekommt oder bewusst außerhalb des GKV-Systems arbeiten will, gründet eine Privatpraxis. Sie unterliegt keiner Bedarfsplanung und braucht keine KV-Zulassung – Sie können sie grundsätzlich überall eröffnen. Der Preis dafür: Sie behandeln nur Privatversicherte und Selbstzahler:innen. Je nach Fach, Lage und Kaufkraft ist der Patientenpool damit deutlich kleiner. In gefragten Fächern und Ballungsräumen kann das tragfähig sein; als bequemer Ausweg aus der Zulassungsfrage taugt es selten. Kalkulieren Sie die realistische Nachfrage nüchtern, nicht optimistisch.
Businessplan & Standort
Der Businessplan ist nicht nur Pflichtübung für die Bank – er ist Ihr Denkwerkzeug. Wer ihn ernst nimmt, merkt früh, ob die Rechnung aufgeht, und geht mit belastbaren Zahlen ins Finanzierungsgespräch statt mit einem Bauchgefühl.
Was in den Businessplan gehört
Kern sind ein klares Leistungs- und Praxisprofil (welche Schwerpunkte, welche Zielgruppe, welche Privatleistungen), eine Einschätzung von Einzugsgebiet und Wettbewerb, ein Investitions- und Finanzierungsplan sowie eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei bis fünf Jahre. Vergessen Sie die private Seite nicht: Ihre Lebenshaltung, also die kalkulatorische Privatentnahme, muss die Praxis ab dem ersten Jahr mittragen. Rechnen Sie mit Szenarien – vorsichtig, realistisch, optimistisch – statt mit einer einzigen Ziellinie.
Beim Standort sind Sie im GKV-System weniger frei, als es klingt: Der Sitz ist an einen Ort gebunden, eine Verlegung braucht die Zustimmung des Zulassungsausschusses. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Mikrolage über Ihren Alltag – Erreichbarkeit mit ÖPNV und Auto, Parkplätze, Barrierefreiheit, Sichtbarkeit, die Nachbarschaft aus Apotheken und anderen Praxen, und natürlich die Miete im Verhältnis zum erwartbaren Umsatz. Wie Sie Makro- und Mikrolage systematisch bewerten, zeigt unser Leitfaden zur Standortwahl für die Humanmedizin.
Investition & Finanzierung
Was eine Praxisgründung kostet, lässt sich seriös nur als Spanne beantworten – und diese Spanne ist riesig. Der wichtigste Treiber ist Ihr Fach: Eine „sprechende" Praxis ohne große Gerätelinie kostet einen Bruchteil einer bildgebenden oder operativen Praxis. Die folgenden Werte sind grobe Orientierung, keine Zusage.
| Praxistyp (Beispiele) | Grobe Investitionsspanne* | Haupt-Kostentreiber |
|---|---|---|
| „Sprechende" Fächer (Allgemeinmedizin, Psychiatrie/Psychotherapie, Kinder- & Jugendmedizin) | ca. 100.000–250.000 € | Umbau, Einrichtung, IT, Anlaufphase |
| Mittlerer Geräteanteil (Gynäkologie, Dermatologie, HNO, Urologie, Orthopädie ohne große Bildgebung) | ca. 150.000–400.000 € | Medizingeräte, Umbau, Ausstattung |
| Gerätemedizin (Radiologie, Kardiologie mit Katheter, Gastroenterologie mit Endoskopie, Augenheilkunde mit OP) | hoher sechs- bis siebenstelliger Bereich | Großgeräte, Bau/Strahlenschutz, Räume |
*Grobe Orientierung, keine Garantie. Reale Zahlen ergeben sich erst aus Ihrem Businessplan, dem Fach, der Region und dem gewählten Gerätepark – belastbar nur mit Steuerberatung und Finanzierungszusage.
Womit finanzieren?
Standard-Finanzierer für Heilberufe ist die apoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank); sie kennt die Branche und reicht Förderkredite der KfW durch, etwa den ERP-Förderkredit für Gründungen. Daneben stehen Ihre Hausbank und – falls Sicherheiten fehlen – die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Vergleichen Sie mindestens zwei Angebote: Konditionen, Tilgungsstruktur und tilgungsfreie Anlaufzeit unterscheiden sich spürbar. Eine spezialisierte Bank ist kein Muss, aber oft schneller im Verständnis der Sache.
Betriebsmittel und Anlaufphase nicht vergessen
Der häufigste Kalkulationsfehler ist, nur die Investition zu finanzieren und die Anlaufphase zu übersehen. Das KV-Honorar kommt zeitversetzt: Sie behandeln im Quartal, erhalten Abschlagszahlungen und die Restvergütung erst Monate später. Bis dahin laufen Miete, Personal, Leasingraten und Ihre Privatentnahme weiter. Ein ausreichend bemessener Betriebsmittelkredit und ein Liquiditätspuffer für die ersten sechs bis zwölf Monate gehören deshalb genauso in den Finanzierungsplan wie die Geräte.
Rechtsform & Kooperationsmodell
„Rechtsform" meint bei Praxen zwei Ebenen: die vertragsarztrechtliche Kooperationsform (allein oder gemeinsam mit anderen zulassen und abrechnen) und die zivilrechtliche Gesellschaftsform für die Haftung. Beide sollten zusammenpassen.
Einzelpraxis, BAG und Praxisgemeinschaft
Die Einzelpraxis ist der Klassiker: volle Entscheidungsfreiheit, volles unternehmerisches Risiko. In der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) teilen sich mehrere Ärzt:innen Zulassung, Abrechnung und Ergebnis – meist als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft; die überörtliche BAG (ÜBAG) verbindet mehrere Standorte. Davon zu unterscheiden ist die Praxisgemeinschaft: Hier teilen Sie nur Räume, Geräte und Personal, behandeln und rechnen aber getrennt ab. Vorsicht vor der „Scheingemeinschaft" – wenn faktisch gemeinsam behandelt wird, kann das honorarrechtliche Folgen haben.
MVZ
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach § 95 SGB V bündelt ärztliche Tätigkeit unter einer ärztlichen Leitung, meist mit angestellten Ärzt:innen. Gründungsberechtigt sind vor allem zugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, bestimmte weitere Träger und Kommunen. Für Einsteiger:innen ist das MVZ selten der erste Schritt, aber eine relevante Perspektive für Wachstum und Nachfolge. Die Details – Trägerschaft, Leitung, Kapitalstruktur – behandeln wir im Leitfaden Klinik & MVZ gründen.
Räume, Umbau & Barrierefreiheit
Ihre Räume sind mehr als eine Adresse – sie bestimmen den Patientenfluss, die Hygiene und den Eindruck, den Ihre Praxis macht. Ob Sie mieten oder kaufen: Planen Sie den Grundriss vom Weg der Patient:innen her.
Grundriss & Hygiene
Ein durchdachter Grundriss trennt die Zonen sauber: Anmeldung und Wartebereich, Behandlungs- und Untersuchungsräume, gegebenenfalls Labor oder Eingriffsraum, Sozial- und Personalräume. Für die Hygiene gelten die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und die Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten – mit klarer Trennung von reinen und unreinen Bereichen. Umbauten in Bestandsflächen brauchen oft Genehmigungen und Zeit; kalkulieren Sie Bauphase und Pufferzeiten großzügig, sie geraten fast immer knapper als gedacht.
Barrierefrei – baulich und digital
Barrierefreiheit hat zwei Seiten. Baulich wird der stufenlose Zugang – Rampe oder Aufzug, breite Türen, barrierefreies WC – zunehmend erwartet und ist je nach Landesbauordnung und Objekt teils verpflichtend. Digital greift seit dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Es verlangt für bestimmte digitale Angebote eine Gestaltung nach WCAG 2.1 AA. Ob und wie stark Ihre Praxis-Website betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab – pauschale Entwarnung wäre unseriös. Den Stand und die Ausnahmen ordnen wir im Ratgeber Barrierefreiheit (BFSG) ein.
Ausstattung & IT
Zwei Kostenblöcke stecken hier: die fachspezifischen Medizingeräte und die verpflichtende Praxis-IT. Der erste ist fachabhängig, der zweite für alle gleich – und beide will man nicht auf den letzten Drücker beschaffen.
Medizingeräte
Was Sie brauchen, definiert Ihr Fach: von Ultraschall, EKG und einer Basis-Laborlinie bis zu Endoskopie, Röntgen oder OP-Einheit. Prüfen Sie Kauf gegen Leasing – Leasing schont die Liquidität in der Anlaufphase, ist über die Laufzeit aber teurer. Denken Sie an Wartung, Einweisung nach Medizinprodukterecht und die laufenden Verbrauchskosten, nicht nur an den Anschaffungspreis.
TI, eRezept & ePA – das Pflicht-Digitale
Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) ist das Rückgrat des Betriebs – Terminplanung, Dokumentation, Abrechnung. Es ist an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden, über die die vernetzten Anwendungen laufen. Dazu gehören der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der Praxisausweis (SMC-B), der sichere Nachrichtendienst KIM sowie die verpflichtenden Fachdienste. Das eRezept ist seit dem 01.01.2024 Pflicht, die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.10.2025 in den Praxen verpflichtend im Einsatz – 2026 kommen weitere Funktionen hinzu. Wählen Sie das PVS sorgfältig: Ein späterer Wechsel ist aufwendig, die Datenmigration unterschätzt man leicht.
Team & Personal
Ohne Team keine Praxis. Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) sind das Herzstück – sie tragen Anmeldung, Assistenz, Labor, Abrechnung und Qualitätsmanagement. Je nach Fach ergänzen weitergebildete Kräfte wie VERAH oder NäPa in der Hausarztpraxis das Bild, später vielleicht angestellte Ärzt:innen. Das Personal ist zugleich Ihr größter laufender Kostenblock; planen Sie den Bedarf realistisch, nicht auf Kante.
Recruiting im Fachkräftemangel
Gute MFA sind knapp – das ist keine Momentaufnahme, sondern Dauerzustand. Fangen Sie früh an zu suchen, spätestens mit der Finanzierungszusage. Faire Bezahlung orientiert am aktuellen Tarif, planbare und flexible Arbeitszeiten, ein modernes Praxisumfeld und die Bereitschaft, selbst auszubilden, sind heute echte Wettbewerbsvorteile. Behandeln Sie das Recruiting nicht als Nebensache am Ende der Gründung – eine leere Anmeldung am Eröffnungstag ist ein reales Risiko. Saubere Arbeitsverträge und die Anmeldung bei Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung gehören zum Pflichtprogramm.
Abrechnung & Honorar
Wie Sie Geld verdienen, hängt davon ab, wen Sie behandeln. Für gesetzlich Versicherte rechnen Sie über die KV ab, für Privatpatient:innen direkt. Beide Welten haben eigene Regeln – und beim GKV-Honorar lohnt es sich, die Mechanik zu verstehen, bevor man die Wirtschaftlichkeit hochrechnet.
Gesetzlich: EBM, HVM und Budgetierung
Grundlage ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM): Jede Leistung hat eine Punktzahl, die über einen Orientierungswert in Euro umgerechnet wird. Die KV verteilt das Geld nach ihrem Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Zentral – und für Gründer:innen oft überraschend – ist die Budgetierung über das Regelleistungsvolumen: Bis zu einer bestimmten Menge werden Leistungen voll vergütet, darüber hinaus abgestaffelt. Mehr Arbeit heißt also nicht automatisch proportional mehr Honorar.
Entbudgetierung der Hausärzte
Für die Hausärztinnen und Hausärzte hat sich das gerade geändert: Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sind hausärztliche Leistungen zum 01.10.2025 weitgehend entbudgetiert – sie werden nicht mehr über das Regelleistungsvolumen gedeckelt. Begleitend wurde eine neue Vorhaltepauschale eingeführt; eine ergänzende jährliche Versorgungspauschale war Stand 2026 noch in Abstimmung. Für die meisten Facharztgruppen bleibt die Budgetierung dagegen bestehen. Prüfen Sie also fachgenau, was für Sie gilt.
Privat: GOÄ
Privatleistungen rechnen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – Leistungsziffer mal Punktwert mal Steigerungsfaktor. Die lange diskutierte GOÄ-Novelle war Stand 2026 weiter Entwurf und nicht in Kraft; es gilt die bestehende GOÄ. Ein solider Privat- und Selbstzahleranteil (inklusive sinnvoller, sachlich angebotener IGeL) verbessert die Wirtschaftlichkeit spürbar – ohne dass die Praxis von ihm abhängen sollte.
Marketing, Website & Patienten
Auch wo Bedarf besteht, kommen Patient:innen nicht von allein. Eine neue Praxis muss sichtbar und auffindbar sein – seriös, sachlich und im Rahmen des Berufsrechts.
Website & Auffindbarkeit
Die eigene Website ist die Basis: aktuelle Sprechzeiten, Leistungen, Anfahrt, Kontakt – und barrierefrei gestaltet, siehe BFSG. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, eine Online-Terminbuchung und ein aktiver Umgang mit Bewertungen zahlen direkt auf die Auslastung ein. Beachten Sie die Grenzen von Heilmittelwerbegesetz und ärztlicher Berufsordnung: Sachliche Information ist erlaubt, reißerische oder irreführende Werbung nicht.
Überweiser & Netzwerk
Unterschätzt, aber oft entscheidend: das Zuweiser-Netzwerk. Kolleg:innen, Kliniken und Apotheken in der Umgebung schicken Patient:innen – wenn sie Sie kennen. Stellen Sie sich vor der Eröffnung persönlich vor. Für die konkrete Planung Ihres Markteintritts hilft ein unverbindliches Gespräch, in dem wir die nächsten Schritte mit Ihnen sortieren.
Timeline: von der Idee bis zur Eröffnung
Von der ersten Idee bis zum ersten Sprechtag vergehen realistisch 12 bis 24 Monate – abhängig vor allem vom Zulassungsweg und vom Umbau. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Häufige Fehler
Die meisten Rückschläge bei Gründungen sind keine medizinischen, sondern kaufmännische und planerische. Diese Fallstricke sehen wir immer wieder:
Häufige Fragen
Kann ich als Fachärztin oder Facharzt einfach überall eine Praxis eröffnen?
Was kostet eine Praxisgründung?
Wie lange dauert es von der Idee bis zur Eröffnung?
Neugründung oder Übernahme – was ist besser?
Was bedeutet Entbudgetierung – und betrifft sie mich?
Brauche ich zwingend die apoBank?
Ist eine Privatpraxis eine echte Alternative zur KV-Zulassung?
Sie planen Ihre eigene Praxis?
Von der Zulassungsfrage bis zum Finanzierungskonzept: Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte und verweisen Sie an die richtigen Ansprechpartner – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Beträge und Spannen sind grobe Anhaltspunkte, keine Zusagen – verlässlich werden sie erst mit Businessplan, Steuerberatung und Finanzierungszusage. Regelungen zu Zulassung, Bedarfsplanung und Honorar unterscheiden sich je nach KV-Bezirk und ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Quellen & weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Bedarfsplanung, Zulassung sowie Praxisnachrichten zur Entbudgetierung der Hausärzte und zur Vorhaltepauschale.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Bedarfsplanungs-Richtlinie.
- Zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV): Zulassung, Nachbesetzungsverfahren, Honorarverteilungsmaßstab (HVM) – regional maßgeblich.
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank): Existenzgründungsanalyse (Investitions- und Finanzierungsdaten).
- KBV / gematik: Telematikinfrastruktur, eRezept (Pflicht seit 01.01.2024), elektronische Patientenakte (ePA, Praxis-Pflicht seit 01.10.2025).
- gesetze-im-internet.de: SGB V (u. a. §§ 95, 101, 103 zu MVZ, Sonderbedarf und Nachbesetzung); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).