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Das erste Praxisjahr: diese Termine gehören bis Jahresende in Ihren Kalender.

Von der Redaktion25. August 2026Lesezeit 6 Min.Alle Praxiswelten

Das erste Praxisjahr hat eine Tücke, die kaum jemand vorher erklärt: Honorar und Zahlungstermine laufen auseinander. Die Steuervorauszahlung ist am 10. September fällig, die Quartalsabrechnung Q3 reichen Sie erst Anfang Oktober ein — die Auszahlung folgt noch später. Wer nur auf den Umsatz schaut, plant die Lücke nicht ein.

Auf den Punkt

Bis Jahresende 2026 stehen mehrere feste Termine an: die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal am 10.09. und für das vierte am 10.12., die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10., sowie die KV-/KZV-Quartalsabrechnung Q3 Anfang Oktober (je nach KV, z. B. KVWL bis 09.10.). Entscheidend ist der Versatz: Ihr Honorar fließt später als die Zahlungspflichten — planen Sie den Puffer ein.

Die Tücke

Warum Honorar und Fälligkeit auseinanderlaufen

Das erste Praxisjahr hat eine Eigenheit, die kaum jemand vorher erklärt — und die sich einfach einplanen lässt, sobald man sie kennt.

Wer eine Praxis übernimmt oder neu gründet, richtet den Blick verständlicherweise auf den Umsatz. Doch im ersten Jahr fallen die Termine, an denen Geld abfließt, und die, an denen Honorar hereinkommt, auseinander. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal ist am 10. September fällig. Die Quartalsabrechnung für dasselbe Quartal reichen Sie erst Anfang Oktober bei Ihrer Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein — und die Auszahlung folgt noch später, oft mit Abschlägen und Restzahlung über Wochen verteilt.

Diese Lücke ist normal und planbar — aber nur, wenn man sie kennt. Genau deshalb steht am Anfang jeder Liquiditätsplanung eine schlichte Terminliste.

Der Kern in einem Satz: Im ersten Praxisjahr zahlen Sie Steuern auf Basis einer Schätzung, bevor das erste volle KV-Honorar überhaupt auf dem Konto ist. Der Liquiditätspuffer ist keine Vorsicht, sondern Pflicht.
Die Eckdaten

Vier Termine, die den Herbst takten

10.09.2026

Einkommen-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für Q3 2026 fällig (Donnerstag).

Steuerterminkalender 2026
~09.10.2026

Abgabe der KV-Quartalsabrechnung Q3 — Beispiel KVWL; je KV eigener Termin.

KVWL Abgabefristen
10.12.2026

Einkommen-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für Q4 2026 fällig.

Steuerterminkalender 2026
monatl. 10.

Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Vormonat (sofern umsatzsteuerpflichtig).

Steuerterminkalender 2026
Der Terminplan

Diese Termine gehören bis Jahresende in den Kalender

Die wichtigsten Zahlungs- und Abgabetermine im zweiten Halbjahr 2026 — ohne Gewähr, maßgeblich sind Ihr Finanzamt und Ihre KV/KZV.

DatumTerminFür wen
10.09.2026 (Do)Einkommen-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Q3alle Praxen
monatlich zum 10.Umsatzsteuer-Voranmeldung (Vormonat)soweit USt-pflichtig
~09.10.2026 (KV-abhängig)KV-/KZV-Quartalsabrechnung Q3 einreichenHuman, Zahn, MVZ
10.12.2026 (Do)Einkommen-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Q4alle Praxen

Steuertermine verschieben sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. Die Abgabefrist der Quartalsabrechnung ist nicht bundeseinheitlich — der 09.10.2026 ist das Beispiel der KVWL. Ihr konkreter Termin steht bei Ihrer KV/KZV.

Der erste Abrechnungs-Stresstest

Quartalsabrechnung: Frist, Zuschlag, regionaler Vorbehalt

Für Erstgründer:innen ist die erste Quartalsabrechnung der erste echte Abrechnungstest — mit Fristen, die regional unterschiedlich sind.

Die Abgabefrist ist je Kassenärztlicher Vereinigung eigen geregelt. Bei der KV Westfalen-Lippe (KVWL) ist die Abrechnung für Q3/2026 spätestens am 9. Oktober 2026 einzureichen. Wer die Frist reißt, zahlt dort einen Verwaltungskostenzuschlag von 0,1 Prozent des Gesamthonorars je Kalendertag, mindestens 50 Euro und höchstens 10 Prozent des Gesamthonorars. Eine Fristverlängerung gibt es nur auf schriftlichen Antrag vor Fristende.

Regional prüfen — nicht übertragen: Termin und Zuschlag oben gelten für die KVWL. Jede KV und KZV hat eigene Fristen und Sätze. Nehmen Sie Ihren konkreten Abgabetermin vom Portal Ihrer KV/KZV, nicht aus einem Beispiel.
Besonderheit Heilberufe

Umsatzsteuer: meist befreit — aber nicht immer

Viele fragen sich, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung sie überhaupt betrifft. Für Heilberufe gilt eine wichtige Ausnahme — mit Grenzen.

Ärztliche, zahnärztliche und viele therapeutische Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie einem therapeutischen Ziel dienen. Leistungen ohne medizinische Indikation — etwa rein ästhetische Eingriffe, bestimmte IGeL-Angebote, Gutachten oder der Verkauf von Waren — können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein. Sobald steuerpflichtige Umsätze anfallen, wird die monatliche Voranmeldung relevant. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, klärt Ihre Steuerberatung — das ist kein Nebenthema, sondern Teil der Liquiditätsplanung.

Konsequenz

So planen Sie die Lücke ein

Aus dem Versatz folgt eine einfache Regel: Der erste Puffer muss stehen, bevor das erste Honorar kommt.

1
Steuervorauszahlungen als Fixtermine setzen10.09. und 10.12. gehören in den Kalender wie die Miete.
2
Abgabetermin der eigenen KV/KZV notierenNicht das Beispiel übernehmen — den regionalen Termin nachschlagen.
3
Honorar-Auszahlung realistisch terminierenDas erste volle Quartalshonorar kommt oft erst Wochen nach Quartalsende.
4
Liquiditätspuffer für 2–3 Monate ansetzenMiete, Personal, Leasing und private Entnahme laufen ab Tag 1 weiter.
5
Umsatzsteuer-Status früh klärenMit der Steuerberatung prüfen, ob und ab wann Voranmeldungen fällig sind.
Ehrlich bleiben: Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Abrechnungsberatung. Fristen und Sätze ändern sich und sind regional verschieden — maßgeblich sind Ihr Finanzamt, Ihre KV/KZV und Ihre Steuerberatung.
Liquidität im Griff behalten

Der Terminplan ist die halbe Miete — der Finanzplan die andere.

Wenn die Termine stehen, fehlt nur noch die Gegenrechnung: Was kommt wann herein, was geht wann heraus? Die kostenlose Liquiditäts- & Finanzplan-Vorlage macht den Versatz im ersten Jahr sichtbar.

Häufige Fragen

Erstes Praxisjahr & Termine — kurz erklärt

Wann ist die erste Steuervorauszahlung im ersten Praxisjahr fällig?
Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind quartalsweise fällig — 2026 am 10. September (Q3) und am 10. Dezember (Q4). Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Die Höhe setzt das Finanzamt auf Basis einer Schätzung fest.
Bis wann muss ich die Quartalsabrechnung einreichen?
Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispiel KV Westfalen-Lippe: Die Abrechnung für Q3/2026 ist spätestens am 9. Oktober 2026 einzureichen. Jede KV und KZV hat einen eigenen Termin — schlagen Sie ihn auf dem Portal Ihrer Vereinigung nach.
Was passiert bei einer verspäteten Quartalsabrechnung?
Bei der KVWL fällt ein Verwaltungskostenzuschlag von 0,1 Prozent des Gesamthonorars je Kalendertag an, mindestens 50 Euro und höchstens 10 Prozent. Eine Verlängerung gibt es nur auf schriftlichen Antrag vor Fristende. Sätze und Regeln sind je KV verschieden.
Muss ich als Ärztin oder Ärztin Umsatzsteuer zahlen?
Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Leistungen ohne medizinische Indikation — etwa rein ästhetische Eingriffe oder bestimmte IGeL — können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein. Den Einzelfall klärt Ihre Steuerberatung.
Wann kommt das erste KV-Honorar auf dem Konto an?
In der Regel deutlich nach Quartalsende: Viele KVen zahlen unterjährig Abschläge und rechnen das Quartal später endgültig ab. Für das erste Praxisjahr heißt das, mit einem Liquiditätspuffer zu planen, der die Zeit bis zur ersten vollen Auszahlung überbrückt.

Quellen: Steuertermine 2026: sevdesk, Rödl & Partner. KV-Quartalsabrechnung Q3/2026 und Verspätungszuschlag: KVWL Abgabefristen. Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen: § 4 Nr. 14 UStG — gesetze-im-internet.de. Alle Termine ohne Gewähr und regional unterschiedlich. Redaktioneller Beitrag, keine Steuer- oder Abrechnungsberatung.

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