Die TI-Pflicht für Physio-, Ergo- und Logopädie-Praxen wurde auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Das klingt nach viel Zeit, aber die Anbindung dauert mehrere Wochen und der Heilberufsausweis braucht Vorlauf. Für Gründungen 2027 gehört die TI deshalb in die Startplanung.
Die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelpraxen wie Physio-, Ergo- und Logopädie greift erst zum 1. Oktober 2027. Der Bundestag beschloss die Verschiebung am 6. November 2025. Für Gründerinnen und Gründer mit Praxisstart 2027 gehört die TI trotzdem in die Startplanung: Die Anbindung und der elektronische Heilberufsausweis brauchen mehrere Wochen Vorlauf.
Am 1. Oktober 2027 greift die TI-Anschlusspflicht für Heilmittelerbringer, heute ist Herbst 2026. Das klingt nach viel Zeit und ist es auch. Die Frist wurde real verschoben: Ursprünglich sollte die Pflicht früher greifen, der Bundestag hat sie am 6. November 2025 auf den 1. Oktober 2027 verlegt.
Für Gründerinnen und Gründer, die 2027 starten, ist das kein Grund, das Thema wegzulegen. Denn die Anbindung selbst dauert nach Angaben der Berufsverbände mehrere Wochen, und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) braucht eigenen Vorlauf. Wer 2027 eröffnet, plant die TI besser direkt in die Startphase ein, nicht in eine spätere Ausbaustufe.
Was gilt, und was ausdrücklich noch offen ist.
Ab diesem Datum sind Heilmittelerbringer verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Das ist der aktuell gültige Stichtag.
Der Bundestag beschloss die Verschiebung; das Gesetz wurde nach dem weiteren parlamentarischen Verfahren zum Jahresende 2025 abgeschlossen.
Die Frist wurde schon einmal verschoben und könnte theoretisch erneut bewegt werden. Planen Sie mit dem geltenden Datum, aber ohne Panik.
Vor allem die Ausweise brauchen Zeit, nicht die Technik am Tag X.
Auch die eVO verschiebt sich, aber vorsichtig formuliert.
Mit der TI-Frist verschiebt sich auch die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO). Formulieren Sie hier vorsichtig: Nach gematik-Planung folgt ein Pilotbetrieb, der Regelbetrieb ist später vorgesehen. „Pflicht ab 2027“ trifft es nicht. Erstattungspauschalen für die Anbindung gibt es nur auf Antrag, in der Regel im Monat der Anbindung. Prüfen Sie die konkreten Bedingungen bei Ihrem Berufsverband.
Ob eine Therapiepraxis von Anfang an TI-fähig ist, entscheidet die Software und der Vorlauf beim eHBA. Unser Überblick zur Therapie-Gründung ordnet die digitalen Bausteine in die Startphase ein.
Quellen: IFK, „Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer“ (Bundestagsbeschluss 06.11.2025, neue Frist 01.10.2027) — ifk.de; VDB-Physiotherapieverband — vdb-physio.de; Physio Deutschland, Anbindung an die Telematikinfrastruktur — physio-deutschland.de. Redaktioneller Beitrag, keine Rechtsberatung; Fristen können sich ändern, maßgeblich sind Ihr Berufsverband und die gematik.
Was eine Heilmittelpraxis digital braucht.
Zulassung nach §124 SGB V, Räume, Abrechnung und Team.
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