Therapie · Neugründung

Therapiepraxis neu gründen.

Sie sehen den Weg Neugründung. Lieber eine bestehende Praxis kaufen? → Zur Übernahme

Der Einstieg ist oft schlanker als in der Zahnmedizin — aber es sind zwei Welten: In der Psychotherapie können Sie eine Privatpraxis mit Approbation jederzeit frei eröffnen (Selbstzahler/Kostenerstattung); ein Kassensitz ist knapp und nur im offenen Planungsbereich oder per Übernahme zu haben. Im Heilmittelbereich (Physio, Ergo, Logo) gründen Sie mit IK-Nummer und Kassenzulassung relativ frei. So gehen Sie es an.

Auf den Punkt

Therapiepraxen (Physio, Ergo, Logopädie) brauchen keinen KV-Sitz, sondern die Zulassung nach §124 SGB V bei den Krankenkassen. Zentrale Themen sind Räume und Ausstattung, Heilmittel-Abrechnung, Personal und ein hoher Selbstzahler-Anteil. Belastbare Investitionszahlen gibt es nicht — Berufsverband, Steuerberatung und Bank geben Orientierung.

Auf einen Blick

  • Therapieberufe sind Heilmittelerbringer: Die Kassenzulassung läuft über § 124 SGB V bei den Krankenkassen — ohne KV-Sitz und ohne ärztliche Bedarfsplanung.
  • Die Investition liegt meist deutlich unter der einer Arztpraxis — je nach Fach und Konzept grob im niedrigen fünf- bis unteren sechsstelligen Bereich (Orientierung).
  • Herzstück jeder Kassenpraxis: zulassungskonforme Räume (Mindestflächen, Ausstattung, möglichst barrierefrei) plus IK-Nummer für die Abrechnung.
  • Ihr Umsatz hängt an ärztlichen Verordnungen und einem stabilen Zuweiser-Netz — Absetzungen und Klumpenrisiken früh ernst nehmen.
  • Alternative oder Ergänzung zur Kasse: eine Privat-/Selbstzahlerpraxis (Prävention, Personal Training, sektoraler Heilpraktiker).
  • Seit 1. November 2024 gilt in der Physiotherapie die Blankoverordnung — mehr Therapeutenverantwortung, aber auch mehr Sorgfaltspflicht.
Eigene Therapiepraxis

Eigene Therapiepraxis: Kasse, Privat oder beides?

Bevor Sie über Räume, Kredite oder Personal nachdenken, sollten Sie eine Grundsatzfrage klären: Für wen behandeln Sie? Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen und Logopäd:innen (fachlich: Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) zählen sozialrechtlich zu den Heilmittelerbringern. Daraus ergeben sich zwei Grundmodelle, die sich auch kombinieren lassen.

Kassenpraxis (GKV)

Der weitaus größte Teil der Therapieleistungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt — auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Wer diese Patient:innen behandeln und abrechnen will, braucht eine Zulassung nach § 124 SGB V. Der entscheidende Unterschied zur Arztpraxis: Es gibt keine Bedarfsplanung, keine Verhältniszahlen und keinen KV-Sitz, den Sie kaufen oder im Nachbesetzungsverfahren ergattern müssten. Sie dürfen sich grundsätzlich dort niederlassen, wo Sie möchten — vorausgesetzt, Ihre Qualifikation und Ihre Räume erfüllen die Vorgaben.

Privat- und Selbstzahlerpraxis

Ohne § 124-Zulassung können Sie ausschließlich Selbstzahler- und Privatpatient:innen behandeln: Prävention, Personal Training, Massage, Wellness, betriebliche Gesundheit oder — bei entsprechender Erlaubnis — Behandlung als sektorale:r Heilpraktiker:in (Physiotherapie) ohne ärztliche Verordnung. Die Margen sind oft höher und Sie sind unabhängiger von Verordnern; dafür müssen Sie die Nachfrage komplett selbst erzeugen. Viele erfolgreiche Praxen fahren deshalb ein Mischmodell: Kassenzulassung als stabiles Fundament, Selbstzahlerangebote als margenstarke Ergänzung.

§ 124

SGB V — Rechtsgrundlage der Kassenzulassung

keine

Bedarfsplanung — anders als bei Ärzt:innen

1. Nov. 2024

Blankoverordnung in der Physiotherapie

1. Jan. 2026

höhere Heilmittel-Vergütung in Kraft

Kassenzulassung nach

Kassenzulassung nach § 124 SGB V

Die Zulassung ist das Nadelöhr jeder Kassenpraxis — und zugleich der Punkt, an dem die meisten Gründungen ins Stocken geraten, wenn er zu spät angegangen wird. Rechtlich geregelt ist sie in § 124 SGB V. Erteilt wird die Zulassung von den zulassenden Stellen der Krankenkassen; die inhaltlichen Anforderungen legt der GKV-Spitzenverband in bundeseinheitlichen Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V fest. Seit der Heilmittelreform sind diese Vorgaben stärker vereinheitlicht und in Teilen entschlackt worden — was regional unterschiedlich gehandhabt wurde, ist heute berechenbarer.

Die vier Voraussetzungen

  • Berufszulassung & Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium in Ihrem Beruf und die staatliche Berufserlaubnis (Berufsurkunde). Ohne sie geht nichts.
  • Fachliche Leitung: Jede Praxis braucht eine fachlich qualifizierte Leitung — in der Regel mit einer gewissen Berufserfahrung (häufig rund zwei Jahre praktische Tätigkeit). Diese Person verantwortet die Behandlungsqualität; oft sind das Sie selbst.
  • Geeignete Räume & Ausstattung: Mindestflächen, Behandlungsplätze, fachspezifische Geräte und möglichst Barrierefreiheit — der praktisch aufwendigste Punkt (siehe Abschnitt „Räume & Ausstattung").
  • IK-Nummer: das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen. Es beantragen Sie bei der ARGE-IK; ohne IK kommt kein Geld von den Kassen bei Ihnen an.

Heilmittel, Heilpraktiker oder Privatleistung?

Wichtig für Ihr Konzept ist die saubere Abgrenzung: Heilmittel sind ärztlich verordnete Leistungen, die nach der Heilmittel-Richtlinie erbracht und über die GKV abgerechnet werden. Eine Heilpraktiker-Erlaubnis (auch die sektorale für Physiotherapie) erlaubt dagegen die Behandlung ohne ärztliche Verordnung, aber grundsätzlich nur auf Selbstzahlerbasis. Reine Privatleistungen wie Präventionskurse oder Personal Training sind wiederum weder das eine noch das andere. Wer diese Ebenen vermischt, riskiert Abrechnungsprobleme.

Ehrlich bleiben: Kümmern Sie sich um die Zulassung, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben — nicht danach. Erfüllen die Räume die Anforderungen der zulassenden Stelle nicht, wird die Zulassung abgelehnt oder verzögert. Dann zahlen Sie Miete, dürfen aber keine Kassenpatient:innen abrechnen. Genau in dieser Lücke sind schon einige Gründungen finanziell in Schieflage geraten.
Businessplan

Businessplan & Standort

Weil es keine Bedarfsplanung gibt, tragen Sie die Standortentscheidung allein — das ist Freiheit und Verantwortung zugleich. Ein tragfähiger Businessplan rechnet ehrlich durch, wie viele Behandlungen pro Therapeut:in und Tag realistisch sind, welcher Umsatz je Behandlung nach den geltenden Preislisten entsteht und wie Ihre Fixkosten (Miete, Personal, Leasing) dazu stehen. Rechnen Sie mit einer Anlaufphase, in der Terminkalender und Zuweiser-Netz erst wachsen müssen.

Der Standort entscheidet über Ihre wichtigste Umsatzquelle: die Verordner. Wie viele Haus-, Orthopädie-, Neurologie- oder HNO-Praxen liegen im Einzugsgebiet? Gibt es Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime oder Kitas als Kooperationspartner? Dazu kommen die klassischen Faktoren: Erreichbarkeit, Parkplätze, ÖPNV, barrierefreier Zugang, Wettbewerbsdichte und Mietniveau. Eine tiefere Auseinandersetzung mit Einzugsgebiet, Zuweiser-Analyse und Wettbewerb finden Sie im Leitfaden Standortwahl für die Therapiepraxis.

Investition

Investition & Finanzierung

Die gute Nachricht zuerst: Eine Therapiepraxis zu gründen ist in aller Regel deutlich günstiger als eine Arzt- oder Zahnarztpraxis — es gibt keinen sechsstelligen Kaufpreis für einen Kassensitz und keine teure Großgerätemedizin. Trotzdem kommt einiges zusammen: Kaution und erste Mieten, Umbau (gerade für Barrierefreiheit), Behandlungsbänke und fachspezifische Geräte, EDV samt Praxissoftware, Marketing und eine Liquiditätsreserve für die Anlaufphase.

KostenblockOrientierung (€)Hinweis
Kaution & erste Mieten3.000 – 15.000abhängig von Lage & Fläche
Umbau, Einbauten, Barrierefreiheit10.000 – 60.000größter Hebel bei Altbau
Geräte, Bänke & Mobiliar10.000 – 50.000Physio geräteintensiver als Logo/Ergo
EDV, Praxissoftware, TI, Website3.000 – 12.000inkl. Digitalisierung/Abrechnung
Marketing & Gründungskosten2.000 – 10.000Logo, Website, Beratung, Notar/Anmeldungen
Liquiditätsreserve Anlaufphase10.000 – 30.000Puffer, bis der Kalender läuft

Als Finanzierungspartner kommen die auf Heilberufe spezialisierte apoBank, die Hausbank sowie Förderkredite der KfW (etwa der ERP-Gründerkredit) infrage; ergänzend können Bürgschaftsbanken einspringen, wenn Sicherheiten fehlen. Ein sauber gerechneter Businessplan mit realistischer Auslastung ist Ihre beste Verhandlungsgrundlage.

Ehrlich bleiben: Die Beträge oben sind eine grobe Orientierung, keine Garantie. Ob Ihre Gründung bei 30.000 € oder bei 150.000 € landet, hängt massiv vom Fach (Physio vs. Logopädie), von Neubau versus Umbau und von der Praxisgröße ab. Verlässlich wird die Zahl erst mit Ihrem eigenen Businessplan und Ihrer Steuerberatung — nicht mit einer Tabelle im Internet.
Rechtsform

Rechtsform

Die meisten Therapeut:innen starten als Einzelunternehmen — freiberuflich, unkompliziert, mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Physio-, Ergo- und Logopädie-Berufe gelten steuerlich in der Regel als freie Berufe nach § 18 EStG; damit fällt üblicherweise keine Gewerbesteuer an, und die Heilbehandlung ist nach § 4 Nr. 14 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Achtung: Rein gewerbliche Anteile — etwa der Verkauf von Trainingsgeräten oder bestimmte Wellnessleistungen — können davon abweichen.

Gründen Sie zu zweit oder im Team, bieten sich die GbR oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG/PartmbB) an; letztere schützt bei Berufsfehlern das Privatvermögen der übrigen Partner:innen besser. Eine GmbH ist möglich und kann bei größeren Strukturen sinnvoll sein — sie ist allerdings stets gewerbesteuerpflichtig und bürokratischer. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Haftung, Steuer und Teamgröße ab; das gehört auf den Tisch Ihrer Steuer- und Rechtsberatung.

Räume

Räume & Ausstattung

Kein Thema entscheidet so direkt über Ihre Zulassung wie die Räume. Die Zulassungsempfehlungen definieren je Fachbereich Mindestflächen, Anforderungen an Behandlungsplätze und die notwendige Geräteausstattung. Als grobe Orientierung: Behandlungskabinen brauchen genug Fläche für Liege und Bewegung (oft im Bereich weniger Quadratmeter je Kabine, mit Sicht- und Schallschutz), Physiotherapie zusätzlich eine Bewegungs-/Trainingsfläche. Die konkreten Quadratmeterwerte und Ausstattungslisten prüfen Sie in der aktuellen Fassung der Zulassungsempfehlungen beziehungsweise direkt bei Ihrer zulassenden Stelle — sie wurden zuletzt vereinheitlicht.

Zur Ausstattung gehören fachspezifische Geräte (etwa Behandlungsbänke, Sprossenwände und Trainingsgeräte in der Physiotherapie; Testmaterial und Therapiematerial in Ergo und Logopädie), Hygiene, Wartebereich und Sanitär. Denken Sie Barrierefreiheit von Anfang an mit — nicht nur baulich, sondern auch digital: Ihre Website fällt seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) potenziell unter erweiterte Anforderungen. Was das konkret heißt, ordnet der Leitfaden Barrierefreiheit (BFSG) ein.

Tipp: Lassen Sie Ihre Wunschräume vor Vertragsunterschrift von der zulassenden Stelle bzw. anhand der aktuellen Zulassungsempfehlungen prüfen — idealerweise mit Grundriss und Flächenangaben. Eine halbe Stunde Vorabklärung ist billiger als ein nachträglicher Umbau oder eine geplatzte Zulassung.
Team

Team & Personal

Sobald Sie über die Ein-Personen-Praxis hinauswachsen, wird Personal zu Ihrem wichtigsten — und knappsten — Produktionsfaktor. Der Fachkräftemangel in den Therapieberufen ist real: Gute Therapeut:innen zu finden und zu halten, entscheidet über Ihre Auslastung. Neben Behandler:innen brauchen Sie in der Regel eine Rezeption/Verwaltung für Termine, Verordnungsprüfung und Abrechnung — Aufgaben, die Sie sonst selbst aus der Behandlungszeit stemmen.

Bei der Vertragsform ist Vorsicht geboten. Klassische Anstellung ist der sichere Weg. Eine freie Mitarbeit in Ihren Räumen, mit Ihren Patient:innen und Ihrer Ausstattung wird von der Deutschen Rentenversicherung und den Sozialgerichten häufig als abhängige Beschäftigung gewertet — Stichwort Scheinselbstständigkeit. Die Folge können erhebliche Nachzahlungen von Sozialabgaben sein. Lassen Sie solche Modelle vorab prüfen, im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren.

Ehrlich bleiben: „Freie Mitarbeit" klingt flexibel und günstig, ist in Heilmittelpraxen aber ein echtes Risiko. Wer feste Behandlungszeiten in fremden Räumen mit fremden Patient:innen leistet, ist sozialrechtlich oft angestellt — unabhängig davon, was im Vertrag steht. Kalkulieren Sie lieber mit ordentlicher Anstellung, als später eine Nachforderung zu riskieren.
Abrechnung von Heilmitteln

Abrechnung von Heilmitteln

Das Abrechnungssystem ist das Rückgrat Ihrer Kassenpraxis — und die häufigste Quelle für Ärger. Grundlage jeder GKV-Behandlung ist die ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Vergütet wird nach den Rahmenverträgen (§ 125 SGB V) und den daraus abgeleiteten, inzwischen weitgehend bundeseinheitlichen Preislisten. Abgerechnet wird meist über ein Abrechnungszentrum (Rechenzentrum), das gegen Gebühr die Prüfung und den Einzug übernimmt und Ihre Liquidität glättet.

Absetzungen — das unterschätzte Risiko

Formfehler auf der Verordnung oder bei der Leistungserbringung führen zu Absetzungen (Retaxationen): Die Kasse zahlt nicht oder fordert Geld zurück — auch wenn die Behandlung fachlich korrekt war. Falsches Datum, fehlende Unterschrift, überschrittene Fristen: Sorgfalt bei der Verordnungsprüfung ist bares Geld. Etablieren Sie von Tag eins ein sauberes Prüf-Prozedere.

Blankoverordnung & Vergütung

Seit dem 1. November 2024 gilt in der Physiotherapie die Blankoverordnung (in der Ergotherapie schon länger als Modell): Der Arzt gibt die Diagnose vor, Sie als Therapeut:in entscheiden über Auswahl, Menge und Frequenz der Heilmittel. Das bringt mehr fachliche Verantwortung — und mehr Steuerung über Ihren eigenen Kalender —, verlangt aber auch mehr Sorgfalt. Die Erfahrungen werden derzeit noch evaluiert. Bei der Vergütung gab es zuletzt Bewegung: Zum 1. Januar 2026 wurden die Heilmittelpreise erneut angehoben (Größenordnung im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich, je nach Verhandlungsrunde und Schiedsspruch). Trotzdem bleiben die Margen vieler Praxen dünn — kalkulieren Sie nicht zu optimistisch.

Marketing

Marketing

Marketing für eine Therapiepraxis hat zwei Zielgruppen. Die erste sind Ihre Verordner: Ärzt:innen, die Ihnen Patient:innen zuweisen. Ein persönlicher Antrittsbesuch, verlässliche Rückmeldungen (Therapieberichte), kurze Wege und Zuverlässigkeit wirken hier mehr als jede Anzeige. Die zweite Zielgruppe sind Patient:innen und Selbstzahler:innen — über eine gute, auffindbare Website, lokale Sichtbarkeit (Google-Profil, Bewertungen) und klar benannte Selbstzahlerangebote.

Ihre Website ist dabei mehr als eine Visitenkarte: Sie ist Terminkanal, Vertrauensanker und — Stichwort BFSG — potenziell ein rechtliches Thema. Achten Sie auf barrierearme Gestaltung, klare Kontaktwege und ehrliche Leistungsbeschreibung. Heilmittelwerbung unterliegt zudem berufsrechtlichen Grenzen; bleiben Sie sachlich statt reißerisch.

Timeline

Timeline: in Schritten zur Eröffnung

Zwischen Entscheidung und erstem Behandlungstag liegen je nach Fach und Region oft mehrere Monate. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

1
Qualifikation & Berufserfahrung sichernBerufsurkunde und — für die fachliche Leitung — ausreichende Praxiserfahrung prüfen. Das ist die Eintrittskarte für alles Weitere.
2
Konzept & BusinessplanFach, Zielgruppe, Kasse/Privat/Mix, Umsatz- und Kostenplanung, Finanzierungsbedarf.
3
Standort & Räume findenEinzugsgebiet und Zuweiser prüfen, Räume gegen die Zulassungsempfehlungen abgleichen — vor der Unterschrift.
4
Finanzierung sichernGespräche mit apoBank/Hausbank, KfW-Förderung, ggf. Bürgschaftsbank; Zusagen einholen.
5
Rechtsform & AnmeldungenRechtsform wählen, Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), Berufsgenossenschaft und ggf. weitere Anmeldungen.
6
IK-Nummer beantragenInstitutionskennzeichen bei der ARGE-IK beantragen — Grundlage jeder Kassenabrechnung.
7
Kassenzulassung nach § 124 beantragenAntrag bei der zulassenden Stelle mit Nachweisen zu Qualifikation, Leitung und Räumen; Abnahme abwarten.
8
Ausstatten, Team & Abrechnung aufsetzenGeräte, Praxissoftware und Abrechnungsweg (Rechenzentrum) einrichten, Personal einstellen und einarbeiten.
9
Eröffnung & Zuweiser-NetzAntrittsbesuche bei Verordnern, Website live, erste Termine — und ein sauberes Prüf-Prozedere für Verordnungen.
Häufige Fehler

Häufige Fehler

Typische Stolperfallen: Diese Fehler kosten Gründer:innen regelmäßig Geld, Nerven oder die Zulassung:
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Therapiepraxis einen Kassensitz wie Ärztinnen und Ärzte?
Nein. Therapieberufe unterliegen keiner Bedarfsplanung und benötigen keinen KV-Sitz. Ihre Kassenzulassung läuft über § 124 SGB V bei den Krankenkassen und ist an Qualifikation, fachliche Leitung, geeignete Räume und eine IK-Nummer geknüpft — nicht an eine begrenzte Zahl von Zulassungen im Planungsbereich.
Wie lange dauert die Zulassung nach § 124 SGB V?
Das lässt sich nicht pauschal sagen — je nach zulassender Stelle, Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und Prüfung der Räume reicht die Spanne von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Planen Sie Puffer ein und reichen Sie vollständig ein; unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Kann ich ohne Kassenzulassung starten?
Ja — als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Ohne § 124-Zulassung können Sie allerdings keine gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse abrechnen. Das ist als Nische (Prävention, Personal Training, sektoraler Heilpraktiker) tragfähig, verlangt aber, dass Sie Ihre Nachfrage vollständig selbst aufbauen.
Was kostet die Gründung einer Therapiepraxis ungefähr?
Als grobe Orientierung: je nach Fach, Größe und Umbaubedarf grob im niedrigen fünf- bis unteren sechsstelligen Bereich — deutlich weniger als eine Arztpraxis. Physiotherapie ist wegen der Geräte tendenziell teurer als Logopädie oder Ergotherapie. Verlässlich wird die Zahl erst mit Ihrem Businessplan und Ihrer Steuerberatung.
Darf ich als Physiotherapeut:in ohne ärztliche Verordnung behandeln?
Für gesetzlich Versicherte brauchen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung dürfen Sie Selbstzahler:innen behandeln — oder, mit sektoraler Heilpraktiker-Erlaubnis (Physiotherapie), auch eigenständig, dann aber ebenfalls auf Selbstzahlerbasis. Die saubere Abgrenzung ist wichtig für die Abrechnung.
Was ist die Blankoverordnung?
Bei der Blankoverordnung gibt der Arzt die Diagnose vor, während Sie als Therapeut:in Auswahl, Menge und Frequenz der Heilmittel eigenverantwortlich festlegen. In der Physiotherapie gilt sie seit dem 1. November 2024. Sie bringt mehr fachliche Steuerung, aber auch mehr Dokumentations- und Sorgfaltspflichten.
Ist eine freie Mitarbeit in meiner Praxis erlaubt?
Möglich ja, aber riskant: Wer feste Zeiten in Ihren Räumen mit Ihren Patient:innen arbeitet, wird sozialrechtlich häufig als abhängig beschäftigt eingestuft (Scheinselbstständigkeit) — mit Nachzahlungen von Sozialabgaben. Lassen Sie solche Modelle vorab prüfen, im Zweifel per Statusfeststellungsverfahren.
Ihr nächster Schritt

Von der Idee zur eigenen Therapiepraxis

Ob Kassenzulassung, Standort, Räume oder Finanzierung: Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte — unabhängig, redaktionell und auf Ihr Fach zugeschnitten.

Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Genannte Beträge, Fristen und Prozentwerte sind grobe Anhaltspunkte, keine Garantie — verlässlich werden sie erst mit Ihrem Businessplan, der zuständigen zulassenden Stelle und Ihrer Steuerberatung. Stand: 7. August 2026.

Quellen & weiterführende Informationen

  • § 124 SGB V — Zulassung (Heilmittelerbringer), gesetze-im-internet.de
  • GKV-Spitzenverband: Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V sowie Übersicht der zulassenden Stellen (gkv-spitzenverband.de / gkv-heilmittel.de)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Heilmittel-Richtlinie
  • vdek: Abrechnungsverfahren für Heil- und Hilfsmittelerbringer (vdek.com)
  • GKV-Spitzenverband / KBV: Blankoverordnung Physiotherapie (Start 1. November 2024) und Praxisinformationen
  • Berufsverbände: Deutscher Verband für Physiotherapie (Physio Deutschland), IFK, Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl), Deutscher Verband Ergotherapie (DVE)
  • ARGE-IK: Institutionskennzeichen (IK-Nummer) beantragen
  • apoBank und KfW: Finanzierung für Heilberufe / ERP-Gründerkredit