Auf einen Blick
- Therapieberufe sind Heilmittelerbringer: Die Kassenzulassung läuft über § 124 SGB V bei den Krankenkassen — ohne KV-Sitz und ohne ärztliche Bedarfsplanung.
- Die Investition liegt meist deutlich unter der einer Arztpraxis — je nach Fach und Konzept grob im niedrigen fünf- bis unteren sechsstelligen Bereich (Orientierung).
- Herzstück jeder Kassenpraxis: zulassungskonforme Räume (Mindestflächen, Ausstattung, möglichst barrierefrei) plus IK-Nummer für die Abrechnung.
- Ihr Umsatz hängt an ärztlichen Verordnungen und einem stabilen Zuweiser-Netz — Absetzungen und Klumpenrisiken früh ernst nehmen.
- Alternative oder Ergänzung zur Kasse: eine Privat-/Selbstzahlerpraxis (Prävention, Personal Training, sektoraler Heilpraktiker).
- Seit 1. November 2024 gilt in der Physiotherapie die Blankoverordnung — mehr Therapeutenverantwortung, aber auch mehr Sorgfaltspflicht.
Eigene Therapiepraxis: Kasse, Privat oder beides?
Bevor Sie über Räume, Kredite oder Personal nachdenken, sollten Sie eine Grundsatzfrage klären: Für wen behandeln Sie? Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen und Logopäd:innen (fachlich: Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) zählen sozialrechtlich zu den Heilmittelerbringern. Daraus ergeben sich zwei Grundmodelle, die sich auch kombinieren lassen.
Kassenpraxis (GKV)
Der weitaus größte Teil der Therapieleistungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt — auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Wer diese Patient:innen behandeln und abrechnen will, braucht eine Zulassung nach § 124 SGB V. Der entscheidende Unterschied zur Arztpraxis: Es gibt keine Bedarfsplanung, keine Verhältniszahlen und keinen KV-Sitz, den Sie kaufen oder im Nachbesetzungsverfahren ergattern müssten. Sie dürfen sich grundsätzlich dort niederlassen, wo Sie möchten — vorausgesetzt, Ihre Qualifikation und Ihre Räume erfüllen die Vorgaben.
Privat- und Selbstzahlerpraxis
Ohne § 124-Zulassung können Sie ausschließlich Selbstzahler- und Privatpatient:innen behandeln: Prävention, Personal Training, Massage, Wellness, betriebliche Gesundheit oder — bei entsprechender Erlaubnis — Behandlung als sektorale:r Heilpraktiker:in (Physiotherapie) ohne ärztliche Verordnung. Die Margen sind oft höher und Sie sind unabhängiger von Verordnern; dafür müssen Sie die Nachfrage komplett selbst erzeugen. Viele erfolgreiche Praxen fahren deshalb ein Mischmodell: Kassenzulassung als stabiles Fundament, Selbstzahlerangebote als margenstarke Ergänzung.
SGB V — Rechtsgrundlage der Kassenzulassung
Bedarfsplanung — anders als bei Ärzt:innen
Blankoverordnung in der Physiotherapie
höhere Heilmittel-Vergütung in Kraft
Kassenzulassung nach § 124 SGB V
Die Zulassung ist das Nadelöhr jeder Kassenpraxis — und zugleich der Punkt, an dem die meisten Gründungen ins Stocken geraten, wenn er zu spät angegangen wird. Rechtlich geregelt ist sie in § 124 SGB V. Erteilt wird die Zulassung von den zulassenden Stellen der Krankenkassen; die inhaltlichen Anforderungen legt der GKV-Spitzenverband in bundeseinheitlichen Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V fest. Seit der Heilmittelreform sind diese Vorgaben stärker vereinheitlicht und in Teilen entschlackt worden — was regional unterschiedlich gehandhabt wurde, ist heute berechenbarer.
Die vier Voraussetzungen
- Berufszulassung & Qualifikation: abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium in Ihrem Beruf und die staatliche Berufserlaubnis (Berufsurkunde). Ohne sie geht nichts.
- Fachliche Leitung: Jede Praxis braucht eine fachlich qualifizierte Leitung — in der Regel mit einer gewissen Berufserfahrung (häufig rund zwei Jahre praktische Tätigkeit). Diese Person verantwortet die Behandlungsqualität; oft sind das Sie selbst.
- Geeignete Räume & Ausstattung: Mindestflächen, Behandlungsplätze, fachspezifische Geräte und möglichst Barrierefreiheit — der praktisch aufwendigste Punkt (siehe Abschnitt „Räume & Ausstattung").
- IK-Nummer: das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen. Es beantragen Sie bei der ARGE-IK; ohne IK kommt kein Geld von den Kassen bei Ihnen an.
Heilmittel, Heilpraktiker oder Privatleistung?
Wichtig für Ihr Konzept ist die saubere Abgrenzung: Heilmittel sind ärztlich verordnete Leistungen, die nach der Heilmittel-Richtlinie erbracht und über die GKV abgerechnet werden. Eine Heilpraktiker-Erlaubnis (auch die sektorale für Physiotherapie) erlaubt dagegen die Behandlung ohne ärztliche Verordnung, aber grundsätzlich nur auf Selbstzahlerbasis. Reine Privatleistungen wie Präventionskurse oder Personal Training sind wiederum weder das eine noch das andere. Wer diese Ebenen vermischt, riskiert Abrechnungsprobleme.
Businessplan & Standort
Weil es keine Bedarfsplanung gibt, tragen Sie die Standortentscheidung allein — das ist Freiheit und Verantwortung zugleich. Ein tragfähiger Businessplan rechnet ehrlich durch, wie viele Behandlungen pro Therapeut:in und Tag realistisch sind, welcher Umsatz je Behandlung nach den geltenden Preislisten entsteht und wie Ihre Fixkosten (Miete, Personal, Leasing) dazu stehen. Rechnen Sie mit einer Anlaufphase, in der Terminkalender und Zuweiser-Netz erst wachsen müssen.
Der Standort entscheidet über Ihre wichtigste Umsatzquelle: die Verordner. Wie viele Haus-, Orthopädie-, Neurologie- oder HNO-Praxen liegen im Einzugsgebiet? Gibt es Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime oder Kitas als Kooperationspartner? Dazu kommen die klassischen Faktoren: Erreichbarkeit, Parkplätze, ÖPNV, barrierefreier Zugang, Wettbewerbsdichte und Mietniveau. Eine tiefere Auseinandersetzung mit Einzugsgebiet, Zuweiser-Analyse und Wettbewerb finden Sie im Leitfaden Standortwahl für die Therapiepraxis.
Investition & Finanzierung
Die gute Nachricht zuerst: Eine Therapiepraxis zu gründen ist in aller Regel deutlich günstiger als eine Arzt- oder Zahnarztpraxis — es gibt keinen sechsstelligen Kaufpreis für einen Kassensitz und keine teure Großgerätemedizin. Trotzdem kommt einiges zusammen: Kaution und erste Mieten, Umbau (gerade für Barrierefreiheit), Behandlungsbänke und fachspezifische Geräte, EDV samt Praxissoftware, Marketing und eine Liquiditätsreserve für die Anlaufphase.
| Kostenblock | Orientierung (€) | Hinweis |
|---|---|---|
| Kaution & erste Mieten | 3.000 – 15.000 | abhängig von Lage & Fläche |
| Umbau, Einbauten, Barrierefreiheit | 10.000 – 60.000 | größter Hebel bei Altbau |
| Geräte, Bänke & Mobiliar | 10.000 – 50.000 | Physio geräteintensiver als Logo/Ergo |
| EDV, Praxissoftware, TI, Website | 3.000 – 12.000 | inkl. Digitalisierung/Abrechnung |
| Marketing & Gründungskosten | 2.000 – 10.000 | Logo, Website, Beratung, Notar/Anmeldungen |
| Liquiditätsreserve Anlaufphase | 10.000 – 30.000 | Puffer, bis der Kalender läuft |
Als Finanzierungspartner kommen die auf Heilberufe spezialisierte apoBank, die Hausbank sowie Förderkredite der KfW (etwa der ERP-Gründerkredit) infrage; ergänzend können Bürgschaftsbanken einspringen, wenn Sicherheiten fehlen. Ein sauber gerechneter Businessplan mit realistischer Auslastung ist Ihre beste Verhandlungsgrundlage.
Rechtsform
Die meisten Therapeut:innen starten als Einzelunternehmen — freiberuflich, unkompliziert, mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Physio-, Ergo- und Logopädie-Berufe gelten steuerlich in der Regel als freie Berufe nach § 18 EStG; damit fällt üblicherweise keine Gewerbesteuer an, und die Heilbehandlung ist nach § 4 Nr. 14 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Achtung: Rein gewerbliche Anteile — etwa der Verkauf von Trainingsgeräten oder bestimmte Wellnessleistungen — können davon abweichen.
Gründen Sie zu zweit oder im Team, bieten sich die GbR oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG/PartmbB) an; letztere schützt bei Berufsfehlern das Privatvermögen der übrigen Partner:innen besser. Eine GmbH ist möglich und kann bei größeren Strukturen sinnvoll sein — sie ist allerdings stets gewerbesteuerpflichtig und bürokratischer. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Haftung, Steuer und Teamgröße ab; das gehört auf den Tisch Ihrer Steuer- und Rechtsberatung.
Räume & Ausstattung
Kein Thema entscheidet so direkt über Ihre Zulassung wie die Räume. Die Zulassungsempfehlungen definieren je Fachbereich Mindestflächen, Anforderungen an Behandlungsplätze und die notwendige Geräteausstattung. Als grobe Orientierung: Behandlungskabinen brauchen genug Fläche für Liege und Bewegung (oft im Bereich weniger Quadratmeter je Kabine, mit Sicht- und Schallschutz), Physiotherapie zusätzlich eine Bewegungs-/Trainingsfläche. Die konkreten Quadratmeterwerte und Ausstattungslisten prüfen Sie in der aktuellen Fassung der Zulassungsempfehlungen beziehungsweise direkt bei Ihrer zulassenden Stelle — sie wurden zuletzt vereinheitlicht.
Zur Ausstattung gehören fachspezifische Geräte (etwa Behandlungsbänke, Sprossenwände und Trainingsgeräte in der Physiotherapie; Testmaterial und Therapiematerial in Ergo und Logopädie), Hygiene, Wartebereich und Sanitär. Denken Sie Barrierefreiheit von Anfang an mit — nicht nur baulich, sondern auch digital: Ihre Website fällt seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) potenziell unter erweiterte Anforderungen. Was das konkret heißt, ordnet der Leitfaden Barrierefreiheit (BFSG) ein.
Team & Personal
Sobald Sie über die Ein-Personen-Praxis hinauswachsen, wird Personal zu Ihrem wichtigsten — und knappsten — Produktionsfaktor. Der Fachkräftemangel in den Therapieberufen ist real: Gute Therapeut:innen zu finden und zu halten, entscheidet über Ihre Auslastung. Neben Behandler:innen brauchen Sie in der Regel eine Rezeption/Verwaltung für Termine, Verordnungsprüfung und Abrechnung — Aufgaben, die Sie sonst selbst aus der Behandlungszeit stemmen.
Bei der Vertragsform ist Vorsicht geboten. Klassische Anstellung ist der sichere Weg. Eine freie Mitarbeit in Ihren Räumen, mit Ihren Patient:innen und Ihrer Ausstattung wird von der Deutschen Rentenversicherung und den Sozialgerichten häufig als abhängige Beschäftigung gewertet — Stichwort Scheinselbstständigkeit. Die Folge können erhebliche Nachzahlungen von Sozialabgaben sein. Lassen Sie solche Modelle vorab prüfen, im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren.
Abrechnung von Heilmitteln
Das Abrechnungssystem ist das Rückgrat Ihrer Kassenpraxis — und die häufigste Quelle für Ärger. Grundlage jeder GKV-Behandlung ist die ärztliche Verordnung nach der Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Vergütet wird nach den Rahmenverträgen (§ 125 SGB V) und den daraus abgeleiteten, inzwischen weitgehend bundeseinheitlichen Preislisten. Abgerechnet wird meist über ein Abrechnungszentrum (Rechenzentrum), das gegen Gebühr die Prüfung und den Einzug übernimmt und Ihre Liquidität glättet.
Absetzungen — das unterschätzte Risiko
Formfehler auf der Verordnung oder bei der Leistungserbringung führen zu Absetzungen (Retaxationen): Die Kasse zahlt nicht oder fordert Geld zurück — auch wenn die Behandlung fachlich korrekt war. Falsches Datum, fehlende Unterschrift, überschrittene Fristen: Sorgfalt bei der Verordnungsprüfung ist bares Geld. Etablieren Sie von Tag eins ein sauberes Prüf-Prozedere.
Blankoverordnung & Vergütung
Seit dem 1. November 2024 gilt in der Physiotherapie die Blankoverordnung (in der Ergotherapie schon länger als Modell): Der Arzt gibt die Diagnose vor, Sie als Therapeut:in entscheiden über Auswahl, Menge und Frequenz der Heilmittel. Das bringt mehr fachliche Verantwortung — und mehr Steuerung über Ihren eigenen Kalender —, verlangt aber auch mehr Sorgfalt. Die Erfahrungen werden derzeit noch evaluiert. Bei der Vergütung gab es zuletzt Bewegung: Zum 1. Januar 2026 wurden die Heilmittelpreise erneut angehoben (Größenordnung im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich, je nach Verhandlungsrunde und Schiedsspruch). Trotzdem bleiben die Margen vieler Praxen dünn — kalkulieren Sie nicht zu optimistisch.
Marketing
Marketing für eine Therapiepraxis hat zwei Zielgruppen. Die erste sind Ihre Verordner: Ärzt:innen, die Ihnen Patient:innen zuweisen. Ein persönlicher Antrittsbesuch, verlässliche Rückmeldungen (Therapieberichte), kurze Wege und Zuverlässigkeit wirken hier mehr als jede Anzeige. Die zweite Zielgruppe sind Patient:innen und Selbstzahler:innen — über eine gute, auffindbare Website, lokale Sichtbarkeit (Google-Profil, Bewertungen) und klar benannte Selbstzahlerangebote.
Ihre Website ist dabei mehr als eine Visitenkarte: Sie ist Terminkanal, Vertrauensanker und — Stichwort BFSG — potenziell ein rechtliches Thema. Achten Sie auf barrierearme Gestaltung, klare Kontaktwege und ehrliche Leistungsbeschreibung. Heilmittelwerbung unterliegt zudem berufsrechtlichen Grenzen; bleiben Sie sachlich statt reißerisch.
Timeline: in Schritten zur Eröffnung
Zwischen Entscheidung und erstem Behandlungstag liegen je nach Fach und Region oft mehrere Monate. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Therapiepraxis einen Kassensitz wie Ärztinnen und Ärzte?
Wie lange dauert die Zulassung nach § 124 SGB V?
Kann ich ohne Kassenzulassung starten?
Was kostet die Gründung einer Therapiepraxis ungefähr?
Darf ich als Physiotherapeut:in ohne ärztliche Verordnung behandeln?
Was ist die Blankoverordnung?
Ist eine freie Mitarbeit in meiner Praxis erlaubt?
Von der Idee zur eigenen Therapiepraxis
Ob Kassenzulassung, Standort, Räume oder Finanzierung: Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte — unabhängig, redaktionell und auf Ihr Fach zugeschnitten.
Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Genannte Beträge, Fristen und Prozentwerte sind grobe Anhaltspunkte, keine Garantie — verlässlich werden sie erst mit Ihrem Businessplan, der zuständigen zulassenden Stelle und Ihrer Steuerberatung. Stand: 7. August 2026.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 124 SGB V — Zulassung (Heilmittelerbringer), gesetze-im-internet.de
- GKV-Spitzenverband: Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V sowie Übersicht der zulassenden Stellen (gkv-spitzenverband.de / gkv-heilmittel.de)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Heilmittel-Richtlinie
- vdek: Abrechnungsverfahren für Heil- und Hilfsmittelerbringer (vdek.com)
- GKV-Spitzenverband / KBV: Blankoverordnung Physiotherapie (Start 1. November 2024) und Praxisinformationen
- Berufsverbände: Deutscher Verband für Physiotherapie (Physio Deutschland), IFK, Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl), Deutscher Verband Ergotherapie (DVE)
- ARGE-IK: Institutionskennzeichen (IK-Nummer) beantragen
- apoBank und KfW: Finanzierung für Heilberufe / ERP-Gründerkredit