Auf einen Blick
- Der Hausärztemangel ist real — mit der Entbudgetierung (seit 1. Oktober 2025) wird die Niederlassung finanziell attraktiver.
- Die Zulassung läuft über die KV: In vielen ländlichen Regionen sind hausärztliche Sitze offen oder über Sonderbedarf erreichbar.
- Die Investition ist im Fachgruppenvergleich moderat — grobe Orientierung 100.000–200.000 € je nach Weg und Ausstattung.
- HZV-Verträge (§ 73b SGB V) und Delegation (VERAH/NäPa) sind zwei starke Hebel für Honorar und Entlastung.
- Neugründung oder Übernahme? Beide Wege funktionieren — die Übernahme ist im hausärztlichen Bereich der häufigere und meist schnellere.
- Alle Zahlen hier sind Orientierung, kein Businessplan — belastbar erst mit Steuerberatung und KV-Beratung.
Warum jetzt eine Hausarztpraxis?
Wenige Fachrichtungen werden so dringend gebraucht wie die Allgemeinmedizin. Die Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu, und viele langjährig niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand — oft ohne gesicherte Nachfolge. Für Sie als Gründerin oder Gründer heißt das: Der Markt ist aufnahmefähig, die Nachfrage nach einer verlässlichen hausärztlichen Anlaufstelle ist in fast jeder Region hoch. Wer heute eine Hausarztpraxis aufbaut oder übernimmt, tritt selten in einen gesättigten Wettbewerb ein, sondern schließt in aller Regel eine echte Versorgungslücke.
Entbudgetierung: der Rückenwind seit Oktober 2025
Der wichtigste gesundheitspolitische Impuls der letzten Jahre ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) hat der Gesetzgeber die Honorarbudgets für Hausärztinnen und Hausärzte abgeschafft; die Regelung greift seit dem 1. Oktober 2025. Vereinfacht gesagt: Leistungen, die Sie an gesetzlich Versicherten erbringen, werden nicht mehr ab einer bestimmten Menge nur noch abgestaffelt (also mit sinkendem Punktwert) vergütet, sondern grundsätzlich zum vollen Preis. Für eine wachsende Praxis mit vielen Patientenkontakten ist das ein spürbarer Unterschied. Flankiert wird die Reform von einer neuen Vorhaltepauschale, die Praxen mit guter Erreichbarkeit und Versorgungsangebot honorieren soll — mehr dazu im Abschnitt Abrechnung.
Neugründung oder Übernahme?
Grundsätzlich führen zwei Wege in die eigene Hausarztpraxis. Bei der Neugründung („de novo") bauen Sie alles selbst auf: Sie suchen Räume, richten ein und bauen den Patientenstamm von null auf. Das gibt maximale Gestaltungsfreiheit, verlangt aber Geduld, bis die Praxis ausgelastet ist. Bei der Übernahme kaufen Sie eine bestehende Praxis samt Patientenstamm, eingespieltem Team und laufender Abrechnung — der schnellere und im hausärztlichen Bereich deutlich häufigere Weg. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Standort, Kapital und Risikoneigung ab. Die Details zum Kauf lesen Sie in unserem Leitfaden Praxis übernehmen (Humanmedizin).
Zulassung & Bedarfsplanung für Hausärzte
Anders als Therapeutinnen und Therapeuten brauchen Sie als Vertragsärztin oder Vertragsarzt eine Kassenzulassung (Vertragsarztsitz), um gesetzlich Versicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen zu dürfen. Ob und wo ein solcher Sitz zu haben ist, regelt die Bedarfsplanung.
So funktioniert die Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung teilt Deutschland in Planungsbereiche und legt über Verhältniszahlen fest, wie viele Ärztinnen und Ärzte je Einwohner „bedarfsgerecht" sind. Für die hausärztliche Versorgung liegt die allgemeine Verhältniszahl grob bei rund einem Hausarzt je 1.600 Einwohner (Orientierung — maßgeblich sind die jeweils gültige Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die regionale Berechnung Ihrer KV). Ist ein Planungsbereich rechnerisch unterhalb der Schwelle versorgt, gilt er als offen — hier können Sie sich grundsätzlich frei niederlassen. Ist er überversorgt, wird er gesperrt.
Gesperrt heißt nicht chancenlos
In einem gesperrten Bereich kommen Sie in der Regel nur über die Nachbesetzung eines frei werdenden Sitzes (§ 103 SGB V) hinein — also praktisch über eine Übernahme. Zusätzlich gibt es den Sonderbedarf: Kann die KV einen konkreten, nicht gedeckten Versorgungsbedarf feststellen, ist auch in gesperrten Gebieten eine Zulassung möglich. Gerade im hausärztlichen Bereich sind viele ländliche und strukturschwache Regionen ohnehin offen oder sogar von Unterversorgung bedroht — dort ist der Einstieg am einfachsten.
Landarztquote und Niederlassungsförderung
Um dem Hausärztemangel auf dem Land zu begegnen, haben mehrere Länder die Landarztquote eingeführt: Ein Teil der Medizinstudienplätze wird vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung für rund zehn Jahre hausärztlich in unterversorgten Regionen zu arbeiten. Das betrifft die Studienzulassung — für die spätere Niederlassung zählen für Sie eher die Förderprogramme der KVen und Länder: Niederlassungs- und Investitionszuschüsse, Umsatzgarantien oder Zuschüsse für Zweig- und Filialpraxen in Fördergebieten. Fragen Sie früh bei Ihrer KV nach dem regionalen Förderkatalog — die Programme unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland.
Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein zweites Standbein neben der klassischen KV-Abrechnung. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine HZV anzubieten; umgesetzt wird sie über Selektivverträge, die die Kassen mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband beziehungsweise dessen Dienstleister HÄVG schließen. Als teilnehmende Praxis rechnen Sie diese Leistungen nicht über die KV, sondern direkt über den Vertrag ab.
Was die HZV für Ihre Praxis bedeutet
Das Prinzip: Versicherte schreiben sich freiwillig ein und verpflichten sich, zuerst immer ihre Hausarztpraxis aufzusuchen, bevor sie zu Fachärzten gehen (mit definierten Ausnahmen, etwa Notfällen, Gynäkologie, Augenheilkunde und Kinderheilkunde). Im Gegenzug erhalten sie eine besonders koordinierte Versorgung. Für Sie bedeutet Teilnahme in der Regel planbarere Honorare über feste Pauschalen und Zuschläge, weniger Abhängigkeit vom KV-Punktwert und honorierte Qualitätselemente wie strukturierte Medikationschecks.
Honorar, Einschreibung und Verwaltung
HZV-Verträge vergüten viele Leistungen betriebswirtschaftlich attraktiver als der EBM und liegen außerhalb der Budgetlogik. Der Preis dafür ist Verwaltungsaufwand: Sie müssen Patientinnen und Patienten aktiv einschreiben, die Vertragssoftware anbinden und Teilnahmevoraussetzungen (etwa Fortbildungen oder ein Qualitätsmanagement) erfüllen. Klären Sie deshalb früh, welche HZV-Verträge in Ihrer Region relevant sind — das bekannteste Modell ist der Hausarztvertrag in Baden-Württemberg — und rechnen Sie den Zusatzertrag realistisch gegen den Aufwand.
Businessplan & Standort
Bevor Sie mit Bank und KV sprechen, brauchen Sie einen belastbaren Businessplan. Er beantwortet drei Fragen: Wen versorgen Sie (Einzugsgebiet, Alters- und Sozialstruktur, bestehende Versorgungsdichte)? Womit verdienen Sie (Leistungsspektrum, HZV, DMP, ausgewählte Selbstzahlerleistungen)? Und rechnet sich das (Investition, laufende Kosten, realistische Fallzahlen, Liquiditätsplanung für die Anlaufphase)? Für die Bank ist der Plan die Grundlage der Finanzierung, für Sie der ehrliche Stresstest Ihrer Idee.
Der Standort entscheidet mit
Beim Hausarzt zählt Erreichbarkeit mehr als Prestigelage: Parkplätze oder ÖPNV-Anschluss, Barrierefreiheit, Nähe zu Wohngebieten mit passender Altersstruktur und ein nüchterner Blick auf die Konkurrenz im Umkreis. Prüfen Sie die Versorgungsdichte konkret — eine offene Region mit vielen älteren Menschen und wenigen Praxen ist der Idealfall. Wie Sie Standortdaten systematisch auswerten, zeigt unser Leitfaden Standortwahl für die Humanmedizin.
Investition & Finanzierung
Die gute Nachricht: Im Fachgruppenvergleich ist eine Hausarztpraxis vergleichsweise kapitalschonend. Sie brauchen keinen OP, keine teure bildgebende Großgerätekette wie in der Radiologie und keine aufwendige Behandlungsstuhl-Infrastruktur wie in der Zahnmedizin. Die größten Posten sind Räume, Einrichtung, Basismedizintechnik, IT — und, bei der Übernahme, der Kaufpreis.
Einwohner je Hausarzt (Verhältniszahl, Orientierung)
Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen
Investition je nach Weg (grobe Orientierung)
SGB V — Rechtsgrundlage der HZV
| Weg | Investition (grobe Orientierung) | Stärken | Zu bedenken |
|---|---|---|---|
| Neugründung (Einzelpraxis) | ca. 100.000–150.000 € | volle Gestaltungsfreiheit, moderne Ausstattung | Patientenstamm von null, längere Anlaufphase, nur in offenen Gebieten |
| Übernahme (Einzelpraxis) | ca. 100.000–200.000 €+ | laufender Betrieb, Patientenstamm, Team, sofort Umsatz | Kaufpreis/Goodwill, Nachbesetzungsverfahren, möglicher Modernisierungsstau |
| Einstieg in eine BAG | anteilig, oft geringer | geteiltes Risiko, gemeinsame Infrastruktur, Vertretung im Urlaub/Notdienst | Gesellschaftsvertrag, Abhängigkeit von den Partnern |
apoBank, KfW und Förderprogramme
Für die Finanzierung ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) der klassische Ansprechpartner für Heilberufe; sie kennt die Besonderheiten der Niederlassung und reicht auch KfW-Fördermittel (etwa den ERP-Gründerkredit) durch. Ergänzend kommen Hausbanken, Bürgschaftsbanken und — im hausärztlichen Bereich besonders relevant — regionale Niederlassungsförderungen von KVen und Ländern in Betracht. In Fördergebieten sind Investitionszuschüsse oder Umsatzgarantien möglich, die die Anfangsphase deutlich absichern.
Rechtsform: Einzelpraxis, BAG oder MVZ
Die Rechtsform bestimmt, wie Sie haften, wie Sie Gewinn teilen und wie flexibel Sie wachsen können. Drei Modelle sind für Hausärztinnen und Hausärzte üblich.
Die Einzelpraxis ist der Klassiker: Sie entscheiden allein, tragen aber auch das Risiko allein und organisieren Vertretung, Urlaub und Notdienst selbst. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) — früher Gemeinschaftspraxis — bündelt zwei oder mehr Ärztinnen und Ärzte unter gemeinsamer Abrechnung: geteiltes Risiko, gemeinsame Geräte und Räume, gegenseitige Vertretung. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach § 95 SGB V ist die am stärksten strukturierte Form, häufig mit angestellten Ärztinnen und Ärzten und einer verpflichtenden ärztlichen Leitung.
Anstellung und Weiterbildungsassistenz
Sie müssen nicht sofort als Solo-Inhaberin oder Solo-Inhaber starten. Viele bauen eine Praxis schrittweise aus, indem sie Ärztinnen und Ärzte anstellen oder eine Weiterbildungsassistenz beschäftigen — Letzteres setzt eine Weiterbildungsbefugnis voraus und ist zugleich ein hervorragender Weg, potenzielle Nachfolgerinnen, Nachfolger oder künftige Partner kennenzulernen. Gerade in Zeiten des Nachwuchsmangels ist die eigene Weiterbildung ein strategischer Vorteil.
Räume, Ausstattung & IT
Eine Hausarztpraxis kommt mit überschaubarer Grundausstattung aus, deckt dafür aber ein breites Spektrum ab. Planen Sie neben Anmeldung, Wartebereich und Sprechzimmern mindestens ein Labor für patientennahe Sofortdiagnostik (POCT), einen Raum für Funktionsdiagnostik und ausreichend Platz für Behandlung und kleine Eingriffe.
Medizintechnik: solide statt spektakulär
Zur typischen Ausstattung gehören EKG, Lungenfunktion (Spirometrie), Sonografie (Abdomen, bei Bedarf Schilddrüse und Gefäße), Basislabor beziehungsweise POCT für Werte wie Blutzucker, CRP oder Gerinnung, dazu ein durchdachtes Impf- und Wundmanagement. Vieles davon lässt sich beim Start bewusst schlank halten und später ausbauen — eine Sonografie ist sinnvoll, muss aber nicht das teuerste Gerät am Markt sein.
Digitale Pflicht- und Kür-Themen
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) ist das Herz der Praxis. Verpflichtend angebunden ist die Telematikinfrastruktur (TI) mit eRezept und elektronischer Patientenakte (ePA). Die Videosprechstunde ist etabliert und gerade auf dem Land ein echter Erreichbarkeitsgewinn, und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) — die „Apps auf Rezept" — gehören zunehmend zum hausärztlichen Werkzeugkasten. Wählen Sie ein PVS, das diese Bausteine sauber integriert; ein späterer Systemwechsel ist mühsam und teuer.
Team & Delegation
Der Hausärztemangel ist auch ein Zeitmangel — deshalb steht und fällt eine moderne Hausarztpraxis mit einem gut qualifizierten Team und intelligenter Delegation. Ärztliche Leistungen dürfen unter definierten Voraussetzungen an qualifiziertes nichtärztliches Personal übertragen werden; das entlastet Sie und macht die Praxis wirtschaftlicher.
MFA, VERAH, NäPa und EVA
Basis ist die Medizinische Fachangestellte (MFA). Darauf bauen mehrere Fortbildungen auf: die VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, getragen vom Hausärzteverband), die NäPa (nichtärztliche Praxisassistentin nach dem Qualifikationsprofil von KBV/KV) und die EVA (Entlastende Versorgungsassistentin der Ärztekammern). Alle drei qualifizieren dafür, delegierbare Leistungen — etwa strukturierte Hausbesuche, Wundversorgung, Impf- und Chronikermanagement — eigenständig durchzuführen. Eine gegenseitige Anerkennung dieser Qualifikationen ist auf den Weg gebracht, was den Einsatz flexibler macht.
Warum sich Delegation rechnet
Delegierte Hausbesuche etwa lassen sich über eigene EBM-Zuschläge abrechnen (nach vorheriger Genehmigung durch Ihre KV). Wichtiger noch: Jede Aufgabe, die qualifiziert delegiert ist, gibt Ihnen ärztliche Zeit zurück — für Diagnostik, Gespräch und die Fälle, die wirklich eine ärztliche Entscheidung brauchen.
Abrechnung & Honorar
Ihr Honorar speist sich aus mehreren Quellen. Für gesetzlich Versicherte rechnen Sie über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) gegenüber der KV ab, für Privatversicherte über die GOÄ. Dazu kommen HZV-Verträge und ausgewählte Selbstzahlerleistungen.
Die hausärztlichen Pauschalen
Der hausärztliche EBM ist stark pauschaliert. Zentral sind die Versichertenpauschale (altersgestaffelt, deckt den Grundaufwand je Patient und Quartal), die Grundpauschale und — neu — die Vorhaltepauschale, die Praxen mit guter Erreichbarkeit und Versorgungsangebot zusätzlich honoriert. Hinzu kommen Zuschläge für die Chronikerbetreuung sowie die Vergütung der Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes, KHK, COPD, Asthma und weitere — für eine Hausarztpraxis ein stabiler, planbarer Honoraranteil.
Was die Entbudgetierung praktisch bringt
Seit dem 1. Oktober 2025 entfällt die Budgetdeckelung: Mehrleistung wird nicht länger abgestaffelt, sondern voll vergütet. Das belohnt Praxen, die viele Patientinnen und Patienten versorgen, und stärkt gerade das Wachstum in unterversorgten Regionen.
Marketing & Patientenbindung
Eine Hausarztpraxis lebt von Vertrauen und Verlässlichkeit — marktschreierisches Werben passt nicht, gute Auffindbarkeit und ein reibungsloser Praxisalltag dagegen sehr. Das Fundament ist eine informative, barrierefreie Website mit klaren Sprechzeiten, Anfahrt und Leistungen sowie ein gepflegter Eintrag in Kartendiensten und Arztsuchen — für viele Menschen die erste Anlaufstelle bei der Arztsuche.
Bindung entsteht im Alltag
Die stärkste Bindung schaffen Sie über die Erreichbarkeit: eine funktionierende Online-Terminvergabe, kurze Wartezeiten, freundliches Personal und eine gut organisierte Telefonannahme. Ergänzend wirken Videosprechstunde, ein Rezept- und Wiederholungsservice und — wo sinnvoll — Erinnerungen an Vorsorge und Impfungen. Wer als Praxis zuverlässig erreichbar ist, muss um Zulauf selten werben. Beachten Sie bei allen Maßnahmen die Grenzen des ärztlichen Werberechts (Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnung): sachliche Information ja, marktschreierische Heilversprechen nein.
Timeline: von der Idee zur Eröffnung
Als grobe Orientierung sollten Sie zwölf bis achtzehn Monate von der Entscheidung bis zur Eröffnung einplanen — bei einer Übernahme im gesperrten Gebiet bestimmt das Nachbesetzungsverfahren maßgeblich den Zeitplan.
Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Die meisten Startprobleme sind vermeidbar. Diese Fallstricke sehen wir am häufigsten:
Häufige Fragen
Lohnt sich die Gründung einer Hausarztpraxis 2026 noch?
Brauche ich zwingend eine Kassenzulassung?
Was kostet die Gründung einer Hausarztpraxis?
Neugründung oder Übernahme — was ist besser?
Was bringt die Entbudgetierung konkret?
Muss ich an der HZV teilnehmen?
Wie lange dauert es von der Idee bis zur Eröffnung?
Bereit für die eigene Hausarztpraxis?
Ob Standortfrage, Zulassung oder Finanzierung — wir helfen Ihnen, die richtigen Weichen zu stellen. Sprechen Sie unverbindlich mit uns über Ihren Weg in die eigene Praxis.
Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder KV-Beratung im Einzelfall. Alle Zahlen sind grobe Orientierungswerte ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen, die Bedarfsplanung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und Ihr individueller Businessplan. Stand: 7. August 2026.
Quellen & weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxisnachrichten zur Entbudgetierung und Vorhaltepauschale sowie Informationen zu Delegation und EBM — kbv.de
- Ihre regionale Kassenärztliche Vereinigung (KV): Bedarfsplanung, Zulassung, Niederlassungsberatung und Förderprogramme
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Bedarfsplanungs-Richtlinie (Verhältniszahlen, Planungsbereiche) — g-ba.de
- Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband / HÄVG: hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V), HZV-Verträge, VERAH — hausaerzteverband.de
- Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) sowie §§ 73b, 95, 103 SGB V — gesetze-im-internet.de
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank): Existenzgründung Heilberufe, Finanzierung, KfW-Fördermittel — apobank.de