Human · Fachbereich Allgemeinmedizin

Hausarztpraxis gründen.

Die Allgemeinmedizin ist der zugänglichste Weg in die eigene Niederlassung: Sie brauchen keine teuren Großgeräte, die Bedarfsplanung ist vielerorts offener als bei spezialisierten Fachgruppen, und auf dem Land locken Förderungen. Ehrlich bleibt trotzdem: Ein Kassensitz ist kein Selbstläufer, und der Alltag als Hausärztin oder Hausarzt ist geprägt von Budgetdruck und Fachkräftemangel. Hier lesen Sie, worauf es wirklich ankommt.

▸ geringe Geräteinvestition▸ oft offene Kassensitze▸ HZV & Förderung erklärt

Auf den Punkt

Eine Hausarztpraxis gründen hängt an der Bedarfsplanung: In offenen Bereichen ist die Neugründung möglich, sonst führt der Weg über die Nachbesetzung (§103 SGB V). Themen sind HZV, MFA/VERAH, Ausstattung samt TI und ePA sowie oft Landarztförderung. Eine Einzelpraxis-Übernahme kostet rund 200.000 Euro (apoBank/Zi).

Auf einen Blick

  • Der Hausärztemangel ist real — mit der Entbudgetierung (seit 1. Oktober 2025) wird die Niederlassung finanziell attraktiver.
  • Die Zulassung läuft über die KV: In vielen ländlichen Regionen sind hausärztliche Sitze offen oder über Sonderbedarf erreichbar.
  • Die Investition ist im Fachgruppenvergleich moderat — grobe Orientierung 100.000–200.000 € je nach Weg und Ausstattung.
  • HZV-Verträge (§ 73b SGB V) und Delegation (VERAH/NäPa) sind zwei starke Hebel für Honorar und Entlastung.
  • Neugründung oder Übernahme? Beide Wege funktionieren — die Übernahme ist im hausärztlichen Bereich der häufigere und meist schnellere.
  • Alle Zahlen hier sind Orientierung, kein Businessplan — belastbar erst mit Steuerberatung und KV-Beratung.
Warum jetzt

Warum jetzt eine Hausarztpraxis?

Wenige Fachrichtungen werden so dringend gebraucht wie die Allgemeinmedizin. Die Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu, und viele langjährig niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand — oft ohne gesicherte Nachfolge. Für Sie als Gründerin oder Gründer heißt das: Der Markt ist aufnahmefähig, die Nachfrage nach einer verlässlichen hausärztlichen Anlaufstelle ist in fast jeder Region hoch. Wer heute eine Hausarztpraxis aufbaut oder übernimmt, tritt selten in einen gesättigten Wettbewerb ein, sondern schließt in aller Regel eine echte Versorgungslücke.

Entbudgetierung: der Rückenwind seit Oktober 2025

Der wichtigste gesundheitspolitische Impuls der letzten Jahre ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) hat der Gesetzgeber die Honorarbudgets für Hausärztinnen und Hausärzte abgeschafft; die Regelung greift seit dem 1. Oktober 2025. Vereinfacht gesagt: Leistungen, die Sie an gesetzlich Versicherten erbringen, werden nicht mehr ab einer bestimmten Menge nur noch abgestaffelt (also mit sinkendem Punktwert) vergütet, sondern grundsätzlich zum vollen Preis. Für eine wachsende Praxis mit vielen Patientenkontakten ist das ein spürbarer Unterschied. Flankiert wird die Reform von einer neuen Vorhaltepauschale, die Praxen mit guter Erreichbarkeit und Versorgungsangebot honorieren soll — mehr dazu im Abschnitt Abrechnung.

Neugründung oder Übernahme?

Grundsätzlich führen zwei Wege in die eigene Hausarztpraxis. Bei der Neugründung („de novo") bauen Sie alles selbst auf: Sie suchen Räume, richten ein und bauen den Patientenstamm von null auf. Das gibt maximale Gestaltungsfreiheit, verlangt aber Geduld, bis die Praxis ausgelastet ist. Bei der Übernahme kaufen Sie eine bestehende Praxis samt Patientenstamm, eingespieltem Team und laufender Abrechnung — der schnellere und im hausärztlichen Bereich deutlich häufigere Weg. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Standort, Kapital und Risikoneigung ab. Die Details zum Kauf lesen Sie in unserem Leitfaden Praxis übernehmen (Humanmedizin).

Zulassung

Zulassung & Bedarfsplanung für Hausärzte

Anders als Therapeutinnen und Therapeuten brauchen Sie als Vertragsärztin oder Vertragsarzt eine Kassenzulassung (Vertragsarztsitz), um gesetzlich Versicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen zu dürfen. Ob und wo ein solcher Sitz zu haben ist, regelt die Bedarfsplanung.

So funktioniert die Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung teilt Deutschland in Planungsbereiche und legt über Verhältniszahlen fest, wie viele Ärztinnen und Ärzte je Einwohner „bedarfsgerecht" sind. Für die hausärztliche Versorgung liegt die allgemeine Verhältniszahl grob bei rund einem Hausarzt je 1.600 Einwohner (Orientierung — maßgeblich sind die jeweils gültige Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die regionale Berechnung Ihrer KV). Ist ein Planungsbereich rechnerisch unterhalb der Schwelle versorgt, gilt er als offen — hier können Sie sich grundsätzlich frei niederlassen. Ist er überversorgt, wird er gesperrt.

Gesperrt heißt nicht chancenlos

In einem gesperrten Bereich kommen Sie in der Regel nur über die Nachbesetzung eines frei werdenden Sitzes (§ 103 SGB V) hinein — also praktisch über eine Übernahme. Zusätzlich gibt es den Sonderbedarf: Kann die KV einen konkreten, nicht gedeckten Versorgungsbedarf feststellen, ist auch in gesperrten Gebieten eine Zulassung möglich. Gerade im hausärztlichen Bereich sind viele ländliche und strukturschwache Regionen ohnehin offen oder sogar von Unterversorgung bedroht — dort ist der Einstieg am einfachsten.

Landarztquote und Niederlassungsförderung

Um dem Hausärztemangel auf dem Land zu begegnen, haben mehrere Länder die Landarztquote eingeführt: Ein Teil der Medizinstudienplätze wird vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung für rund zehn Jahre hausärztlich in unterversorgten Regionen zu arbeiten. Das betrifft die Studienzulassung — für die spätere Niederlassung zählen für Sie eher die Förderprogramme der KVen und Länder: Niederlassungs- und Investitionszuschüsse, Umsatzgarantien oder Zuschüsse für Zweig- und Filialpraxen in Fördergebieten. Fragen Sie früh bei Ihrer KV nach dem regionalen Förderkatalog — die Programme unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland.

Ehrlich bleiben: In gefragten Städten sind hausärztliche Sitze knapp und teuer — dort führt der Weg fast immer über eine Übernahme, und Sie konkurrieren mit anderen Interessenten. Die besten Konditionen und Förderungen liegen dort, wo auch die Versorgungslücke am größten ist: im ländlichen Raum und in strukturschwachen Stadtrandlagen. Beides gleichzeitig — Wunschstadt und günstiger, offener Sitz — gibt es nur selten.
Hausarztzentrierte Versorgung

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein zweites Standbein neben der klassischen KV-Abrechnung. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine HZV anzubieten; umgesetzt wird sie über Selektivverträge, die die Kassen mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband beziehungsweise dessen Dienstleister HÄVG schließen. Als teilnehmende Praxis rechnen Sie diese Leistungen nicht über die KV, sondern direkt über den Vertrag ab.

Was die HZV für Ihre Praxis bedeutet

Das Prinzip: Versicherte schreiben sich freiwillig ein und verpflichten sich, zuerst immer ihre Hausarztpraxis aufzusuchen, bevor sie zu Fachärzten gehen (mit definierten Ausnahmen, etwa Notfällen, Gynäkologie, Augenheilkunde und Kinderheilkunde). Im Gegenzug erhalten sie eine besonders koordinierte Versorgung. Für Sie bedeutet Teilnahme in der Regel planbarere Honorare über feste Pauschalen und Zuschläge, weniger Abhängigkeit vom KV-Punktwert und honorierte Qualitätselemente wie strukturierte Medikationschecks.

Honorar, Einschreibung und Verwaltung

HZV-Verträge vergüten viele Leistungen betriebswirtschaftlich attraktiver als der EBM und liegen außerhalb der Budgetlogik. Der Preis dafür ist Verwaltungsaufwand: Sie müssen Patientinnen und Patienten aktiv einschreiben, die Vertragssoftware anbinden und Teilnahmevoraussetzungen (etwa Fortbildungen oder ein Qualitätsmanagement) erfüllen. Klären Sie deshalb früh, welche HZV-Verträge in Ihrer Region relevant sind — das bekannteste Modell ist der Hausarztvertrag in Baden-Württemberg — und rechnen Sie den Zusatzertrag realistisch gegen den Aufwand.

Tipp: Sprechen Sie schon vor der Niederlassung mit dem Hausärzteverband Ihres Bundeslandes. Er kennt die regionalen HZV-Verträge, Fördermöglichkeiten und Qualifizierungen (VERAH) und ist für Gründerinnen und Gründer eine der nützlichsten ersten Anlaufstellen — neben der Niederlassungsberatung Ihrer KV.
Businessplan

Businessplan & Standort

Bevor Sie mit Bank und KV sprechen, brauchen Sie einen belastbaren Businessplan. Er beantwortet drei Fragen: Wen versorgen Sie (Einzugsgebiet, Alters- und Sozialstruktur, bestehende Versorgungsdichte)? Womit verdienen Sie (Leistungsspektrum, HZV, DMP, ausgewählte Selbstzahlerleistungen)? Und rechnet sich das (Investition, laufende Kosten, realistische Fallzahlen, Liquiditätsplanung für die Anlaufphase)? Für die Bank ist der Plan die Grundlage der Finanzierung, für Sie der ehrliche Stresstest Ihrer Idee.

Der Standort entscheidet mit

Beim Hausarzt zählt Erreichbarkeit mehr als Prestigelage: Parkplätze oder ÖPNV-Anschluss, Barrierefreiheit, Nähe zu Wohngebieten mit passender Altersstruktur und ein nüchterner Blick auf die Konkurrenz im Umkreis. Prüfen Sie die Versorgungsdichte konkret — eine offene Region mit vielen älteren Menschen und wenigen Praxen ist der Idealfall. Wie Sie Standortdaten systematisch auswerten, zeigt unser Leitfaden Standortwahl für die Humanmedizin.

Investition

Investition & Finanzierung

Die gute Nachricht: Im Fachgruppenvergleich ist eine Hausarztpraxis vergleichsweise kapitalschonend. Sie brauchen keinen OP, keine teure bildgebende Großgerätekette wie in der Radiologie und keine aufwendige Behandlungsstuhl-Infrastruktur wie in der Zahnmedizin. Die größten Posten sind Räume, Einrichtung, Basismedizintechnik, IT — und, bei der Übernahme, der Kaufpreis.

~1.600

Einwohner je Hausarzt (Verhältniszahl, Orientierung)

01.10.2025

Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen

100–200k €

Investition je nach Weg (grobe Orientierung)

§ 73b

SGB V — Rechtsgrundlage der HZV

WegInvestition (grobe Orientierung)StärkenZu bedenken
Neugründung (Einzelpraxis)ca. 100.000–150.000 €volle Gestaltungsfreiheit, moderne AusstattungPatientenstamm von null, längere Anlaufphase, nur in offenen Gebieten
Übernahme (Einzelpraxis)ca. 100.000–200.000 €+laufender Betrieb, Patientenstamm, Team, sofort UmsatzKaufpreis/Goodwill, Nachbesetzungsverfahren, möglicher Modernisierungsstau
Einstieg in eine BAGanteilig, oft geringergeteiltes Risiko, gemeinsame Infrastruktur, Vertretung im Urlaub/NotdienstGesellschaftsvertrag, Abhängigkeit von den Partnern

apoBank, KfW und Förderprogramme

Für die Finanzierung ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) der klassische Ansprechpartner für Heilberufe; sie kennt die Besonderheiten der Niederlassung und reicht auch KfW-Fördermittel (etwa den ERP-Gründerkredit) durch. Ergänzend kommen Hausbanken, Bürgschaftsbanken und — im hausärztlichen Bereich besonders relevant — regionale Niederlassungsförderungen von KVen und Ländern in Betracht. In Fördergebieten sind Investitionszuschüsse oder Umsatzgarantien möglich, die die Anfangsphase deutlich absichern.

Ehrlich bleiben: Die genannten Beträge sind eine grobe Orientierung, keine Garantie. Was Ihre Praxis wirklich kostet, hängt von Region, Größe, Zustand der Räume, Ausstattungswünschen und — bei der Übernahme — vom verhandelten Kaufpreis ab. Belastbar wird die Zahl erst mit einem individuellen Businessplan und Ihrer Steuerberatung. Planen Sie außerdem einen Liquiditätspuffer für die ersten Monate ein, in denen KV-Honorare erst verzögert fließen.
Rechtsform

Rechtsform: Einzelpraxis, BAG oder MVZ

Die Rechtsform bestimmt, wie Sie haften, wie Sie Gewinn teilen und wie flexibel Sie wachsen können. Drei Modelle sind für Hausärztinnen und Hausärzte üblich.

Die Einzelpraxis ist der Klassiker: Sie entscheiden allein, tragen aber auch das Risiko allein und organisieren Vertretung, Urlaub und Notdienst selbst. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) — früher Gemeinschaftspraxis — bündelt zwei oder mehr Ärztinnen und Ärzte unter gemeinsamer Abrechnung: geteiltes Risiko, gemeinsame Geräte und Räume, gegenseitige Vertretung. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach § 95 SGB V ist die am stärksten strukturierte Form, häufig mit angestellten Ärztinnen und Ärzten und einer verpflichtenden ärztlichen Leitung.

Anstellung und Weiterbildungsassistenz

Sie müssen nicht sofort als Solo-Inhaberin oder Solo-Inhaber starten. Viele bauen eine Praxis schrittweise aus, indem sie Ärztinnen und Ärzte anstellen oder eine Weiterbildungsassistenz beschäftigen — Letzteres setzt eine Weiterbildungsbefugnis voraus und ist zugleich ein hervorragender Weg, potenzielle Nachfolgerinnen, Nachfolger oder künftige Partner kennenzulernen. Gerade in Zeiten des Nachwuchsmangels ist die eigene Weiterbildung ein strategischer Vorteil.

Räume

Räume, Ausstattung & IT

Eine Hausarztpraxis kommt mit überschaubarer Grundausstattung aus, deckt dafür aber ein breites Spektrum ab. Planen Sie neben Anmeldung, Wartebereich und Sprechzimmern mindestens ein Labor für patientennahe Sofortdiagnostik (POCT), einen Raum für Funktionsdiagnostik und ausreichend Platz für Behandlung und kleine Eingriffe.

Medizintechnik: solide statt spektakulär

Zur typischen Ausstattung gehören EKG, Lungenfunktion (Spirometrie), Sonografie (Abdomen, bei Bedarf Schilddrüse und Gefäße), Basislabor beziehungsweise POCT für Werte wie Blutzucker, CRP oder Gerinnung, dazu ein durchdachtes Impf- und Wundmanagement. Vieles davon lässt sich beim Start bewusst schlank halten und später ausbauen — eine Sonografie ist sinnvoll, muss aber nicht das teuerste Gerät am Markt sein.

Digitale Pflicht- und Kür-Themen

Das Praxisverwaltungssystem (PVS) ist das Herz der Praxis. Verpflichtend angebunden ist die Telematikinfrastruktur (TI) mit eRezept und elektronischer Patientenakte (ePA). Die Videosprechstunde ist etabliert und gerade auf dem Land ein echter Erreichbarkeitsgewinn, und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) — die „Apps auf Rezept" — gehören zunehmend zum hausärztlichen Werkzeugkasten. Wählen Sie ein PVS, das diese Bausteine sauber integriert; ein späterer Systemwechsel ist mühsam und teuer.

Team

Team & Delegation

Der Hausärztemangel ist auch ein Zeitmangel — deshalb steht und fällt eine moderne Hausarztpraxis mit einem gut qualifizierten Team und intelligenter Delegation. Ärztliche Leistungen dürfen unter definierten Voraussetzungen an qualifiziertes nichtärztliches Personal übertragen werden; das entlastet Sie und macht die Praxis wirtschaftlicher.

MFA, VERAH, NäPa und EVA

Basis ist die Medizinische Fachangestellte (MFA). Darauf bauen mehrere Fortbildungen auf: die VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, getragen vom Hausärzteverband), die NäPa (nichtärztliche Praxisassistentin nach dem Qualifikationsprofil von KBV/KV) und die EVA (Entlastende Versorgungsassistentin der Ärztekammern). Alle drei qualifizieren dafür, delegierbare Leistungen — etwa strukturierte Hausbesuche, Wundversorgung, Impf- und Chronikermanagement — eigenständig durchzuführen. Eine gegenseitige Anerkennung dieser Qualifikationen ist auf den Weg gebracht, was den Einsatz flexibler macht.

Warum sich Delegation rechnet

Delegierte Hausbesuche etwa lassen sich über eigene EBM-Zuschläge abrechnen (nach vorheriger Genehmigung durch Ihre KV). Wichtiger noch: Jede Aufgabe, die qualifiziert delegiert ist, gibt Ihnen ärztliche Zeit zurück — für Diagnostik, Gespräch und die Fälle, die wirklich eine ärztliche Entscheidung brauchen.

Abrechnung

Abrechnung & Honorar

Ihr Honorar speist sich aus mehreren Quellen. Für gesetzlich Versicherte rechnen Sie über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) gegenüber der KV ab, für Privatversicherte über die GOÄ. Dazu kommen HZV-Verträge und ausgewählte Selbstzahlerleistungen.

Die hausärztlichen Pauschalen

Der hausärztliche EBM ist stark pauschaliert. Zentral sind die Versichertenpauschale (altersgestaffelt, deckt den Grundaufwand je Patient und Quartal), die Grundpauschale und — neu — die Vorhaltepauschale, die Praxen mit guter Erreichbarkeit und Versorgungsangebot zusätzlich honoriert. Hinzu kommen Zuschläge für die Chronikerbetreuung sowie die Vergütung der Disease-Management-Programme (DMP) für Diabetes, KHK, COPD, Asthma und weitere — für eine Hausarztpraxis ein stabiler, planbarer Honoraranteil.

Was die Entbudgetierung praktisch bringt

Seit dem 1. Oktober 2025 entfällt die Budgetdeckelung: Mehrleistung wird nicht länger abgestaffelt, sondern voll vergütet. Das belohnt Praxen, die viele Patientinnen und Patienten versorgen, und stärkt gerade das Wachstum in unterversorgten Regionen.

Ehrlich bleiben: Entbudgetierung heißt nicht automatisch „mehr Geld für alle". Der Effekt ist am größten für Praxen mit hoher Fallzahl, die vorher an die Budgetgrenze stießen. Die neue Vorhaltepauschale ist zudem an Kriterien geknüpft (etwa Sprechzeiten, Erreichbarkeit und Hausbesuche) und wurde für 2026 noch einmal nachjustiert — in der Fachwelt durchaus kontrovers diskutiert. Rechnen Sie im Businessplan konservativ und lassen Sie die Honorarwirkung für Ihren konkreten Fall von KV-Beratung und Steuerberatung durchspielen, statt sich auf Schlagzeilen zu verlassen.
Marketing

Marketing & Patientenbindung

Eine Hausarztpraxis lebt von Vertrauen und Verlässlichkeit — marktschreierisches Werben passt nicht, gute Auffindbarkeit und ein reibungsloser Praxisalltag dagegen sehr. Das Fundament ist eine informative, barrierefreie Website mit klaren Sprechzeiten, Anfahrt und Leistungen sowie ein gepflegter Eintrag in Kartendiensten und Arztsuchen — für viele Menschen die erste Anlaufstelle bei der Arztsuche.

Bindung entsteht im Alltag

Die stärkste Bindung schaffen Sie über die Erreichbarkeit: eine funktionierende Online-Terminvergabe, kurze Wartezeiten, freundliches Personal und eine gut organisierte Telefonannahme. Ergänzend wirken Videosprechstunde, ein Rezept- und Wiederholungsservice und — wo sinnvoll — Erinnerungen an Vorsorge und Impfungen. Wer als Praxis zuverlässig erreichbar ist, muss um Zulauf selten werben. Beachten Sie bei allen Maßnahmen die Grenzen des ärztlichen Werberechts (Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnung): sachliche Information ja, marktschreierische Heilversprechen nein.

Timeline

Timeline: von der Idee zur Eröffnung

Als grobe Orientierung sollten Sie zwölf bis achtzehn Monate von der Entscheidung bis zur Eröffnung einplanen — bei einer Übernahme im gesperrten Gebiet bestimmt das Nachbesetzungsverfahren maßgeblich den Zeitplan.

1
Standort- und Marktanalyse (Monat 1–3)Versorgungsgrad prüfen, Einzugsgebiet analysieren, Neugründung oder Übernahme entscheiden, erste Gespräche mit KV und Hausärzteverband führen.
2
Businessplan & Finanzierung (Monat 2–5)Zahlen belastbar machen, mit apoBank/Hausbank und über KfW- sowie Förderprogramme finanzieren, Steuerberatung einbinden.
3
Zulassung sichern (Monat 3–8)Antrag beim Zulassungsausschuss, gegebenenfalls Nachbesetzungsverfahren (§ 103 SGB V) oder Sonderbedarf; Facharzt- und Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
4
Räume, Umbau & Ausstattung (Monat 5–12)Mietvertrag, Umbau, Medizintechnik sowie PVS und TI beschaffen und installieren.
5
Team & Prozesse (Monat 8–14)MFA/VERAH einstellen, Abläufe, Terminsystem und Qualitätsmanagement aufsetzen, HZV-Teilnahme und DMP anmelden.
6
Eröffnung & Anlaufphase (Monat 12–18)Praxis eröffnen, Patientinnen und Patienten einschreiben, Abrechnung starten und die Liquidität in den ersten Quartalen im Blick behalten.
Häufige Fehler

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Startprobleme sind vermeidbar. Diese Fallstricke sehen wir am häufigsten:

Typische Fallstricke:
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Lohnt sich die Gründung einer Hausarztpraxis 2026 noch?
In den meisten Regionen ja. Der Versorgungsbedarf ist hoch, viele Praxen suchen Nachfolge, und mit der Entbudgetierung seit dem 1. Oktober 2025 wird die Niederlassung finanziell attraktiver. Entscheidend bleibt aber der konkrete Standort: Prüfen Sie Versorgungsgrad, Altersstruktur und Wettbewerb, bevor Sie sich festlegen.
Brauche ich zwingend eine Kassenzulassung?
Wenn Sie gesetzlich Versicherte behandeln und über die KV abrechnen wollen — und das ist bei Hausärzten die Regel — ja. Rein privatärztlich ginge es ohne Zulassung, ist als hausärztliches Geschäftsmodell aber die absolute Ausnahme. Ob in Ihrer Wunschregion ein Vertragsarztsitz frei oder nur über Nachbesetzung zu haben ist, klärt die Bedarfsplanung Ihrer KV.
Was kostet die Gründung einer Hausarztpraxis?
Als grobe Orientierung liegen Neugründung und Übernahme oft im Bereich von etwa 100.000 bis 200.000 Euro — im Fachgruppenvergleich moderat, weil teure Großgeräte entfallen. Der tatsächliche Betrag hängt stark von Region, Ausstattung und (bei der Übernahme) vom Kaufpreis ab. Belastbar wird die Zahl erst mit Businessplan und Steuerberatung.
Neugründung oder Übernahme — was ist besser?
Beides hat seine Berechtigung. Die Übernahme ist schneller, bringt Patientenstamm, Team und sofortigen Umsatz mit, kostet aber Kaufpreis und ist in gesperrten Gebieten oft der einzige Weg. Die Neugründung gibt volle Gestaltungsfreiheit, verlangt aber Geduld beim Aufbau des Patientenstamms und ist nur in offenen Planungsbereichen möglich.
Was bringt die Entbudgetierung konkret?
Seit dem 1. Oktober 2025 werden hausärztliche Leistungen nicht mehr ab einer Mengengrenze abgestaffelt, sondern grundsätzlich voll vergütet. Der Effekt ist am größten für Praxen mit hoher Fallzahl. Sie ist aber kein Automatismus für „mehr Geld für alle", und die begleitende Vorhaltepauschale ist an Kriterien geknüpft — kalkulieren Sie konservativ.
Muss ich an der HZV teilnehmen?
Nein, die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V) ist freiwillig. Sie kann sich betriebswirtschaftlich lohnen, weil viele Leistungen attraktiver und außerhalb des Budgets vergütet werden — bedeutet aber Verwaltungsaufwand bei Einschreibung und Vertragssoftware. Prüfen Sie die in Ihrer Region relevanten Verträge einzeln.
Wie lange dauert es von der Idee bis zur Eröffnung?
Rechnen Sie mit rund zwölf bis achtzehn Monaten. Bei einer Übernahme im gesperrten Gebiet bestimmt das Nachbesetzungsverfahren den Takt; bei einer Neugründung sind es eher Finanzierung, Umbau und Zulassung, die den Zeitplan prägen.
Ihr nächster Schritt

Bereit für die eigene Hausarztpraxis?

Ob Standortfrage, Zulassung oder Finanzierung — wir helfen Ihnen, die richtigen Weichen zu stellen. Sprechen Sie unverbindlich mit uns über Ihren Weg in die eigene Praxis.

Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder KV-Beratung im Einzelfall. Alle Zahlen sind grobe Orientierungswerte ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen, die Bedarfsplanung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und Ihr individueller Businessplan. Stand: 7. August 2026.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxisnachrichten zur Entbudgetierung und Vorhaltepauschale sowie Informationen zu Delegation und EBM — kbv.de
  • Ihre regionale Kassenärztliche Vereinigung (KV): Bedarfsplanung, Zulassung, Niederlassungsberatung und Förderprogramme
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Bedarfsplanungs-Richtlinie (Verhältniszahlen, Planungsbereiche) — g-ba.de
  • Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband / HÄVG: hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V), HZV-Verträge, VERAH — hausaerzteverband.de
  • Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) sowie §§ 73b, 95, 103 SGB V — gesetze-im-internet.de
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank): Existenzgründung Heilberufe, Finanzierung, KfW-Fördermittel — apobank.de