In der Humanmedizin wählen Sie den Standort nicht allein: Die Kassenärztliche Vereinigung steuert über die Bedarfsplanung, wo Kassensitze überhaupt frei sind. Ist ein Planungsbereich für Ihre Arztgruppe gesperrt, nützt die schönste Lage nichts. Erst danach entscheiden Verhältniszahl, Zuweiser-Nähe und Kaufkraft.
In der Humanmedizin hängt der Standort am freien Kassensitz. Ab 110 Prozent Versorgungsgrad ist ein Planungsbereich gesperrt (KBV). Über 80 Prozent der offenen Sitze sind hausärztlich; 2025 galten bundesweit 40 Bereiche als unterversorgt und 173 als von Unterversorgung bedroht. Die Verhältniszahlen reichen von 1 Hausarzt je 1.633 Einwohnern bis 1 Radiologe je 49.062 (G-BA 2026).
Anders als bei Zahnärzt:innen gibt es in der vertragsärztlichen Versorgung keine Niederlassungsfreiheit. Der Standort ist zuerst eine Zulassungsfrage — und erst danach eine Marktfrage.
Wer als Ärztin oder Arzt gesetzlich Versicherte behandeln und mit den Kassen abrechnen will, braucht eine Zulassung als Vertragsarzt. Diese Zulassung ist an einen konkreten Vertragsarztsitz in einem konkreten Planungsbereich gebunden. Ob es dort überhaupt einen freien Sitz gibt, entscheidet die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Damit dreht sich die übliche Reihenfolge um: Sie suchen nicht zuerst die perfekte Straße und klären danach die Formalitäten, sondern Sie prüfen zuerst, wo für Ihre Arztgruppe ein Sitz frei ist — und wählen die Lage innerhalb dieses Rahmens.
Das ist der zentrale Unterschied zur Zahnmedizin, wo seit 2007 Niederlassungsfreiheit gilt und allein der Markt über den Standort entscheidet. In der Humanmedizin schützt die Bedarfsplanung bestehende Praxen vor Übersättigung — und begrenzt zugleich Ihre freie Standortwahl. Für die Nachfrageseite ist das oft ein Vorteil: In einem offenen oder gar unterversorgten Bereich ist Ihnen ein voller Terminkalender fast sicher. Für die Standortsuche heißt es aber: Der Kreis möglicher Orte ist kleiner, als die Landkarte vermuten lässt.
Eine belastbare Standortentscheidung ruht deshalb auf drei aufeinander aufbauenden Ebenen: der Zulassungsebene (ist der Planungsbereich für meine Arztgruppe offen, gesperrt oder unterversorgt?), der Versorgungsebene (Einwohner, Alters- und Sozialstruktur, Zuweiser im Einzugsgebiet) und der wirtschaftlichen Ebene (Kaufkraft, Selbstzahler-Potenzial, Mietniveau). Wer eine dieser Ebenen überspringt, riskiert eine Praxis ohne Sitz oder einen Sitz ohne tragfähigen Markt.
Der Versorgungsgrad setzt die tatsächliche Arztzahl ins Verhältnis zur Sollzahl aus der Verhältniszahl. Er ist der zentrale Schalter, der einen Planungsbereich öffnet oder sperrt.
Versorgungsgrad, ab dem ein Planungsbereich als überversorgt gilt und für Neuzulassungen gesperrt wird.
KBV Bedarfsplanungbundesweit unterversorgte Planungsbereiche 2025 — überwiegend hausärztlich.
KBV 2025Planungsbereiche von Unterversorgung bedroht — ebenfalls überwiegend hausärztlich.
KBV 2025der offenen Niederlassungsmöglichkeiten sind hausärztlich.
KBV GesundheitsdatenSo funktioniert die Mechanik: Für jede Arztgruppe legt der G-BA eine Verhältniszahl fest — die Zahl der Einwohner, die rechnerisch auf einen Arztsitz kommen sollen. Aus Einwohnerzahl und Verhältniszahl ergibt sich die Sollzahl an Ärzt:innen für den Planungsbereich. Der Versorgungsgrad ist dann die tatsächliche Arztzahl geteilt durch diese Sollzahl, in Prozent. Liegt er unter 110 Prozent, ist der Bereich offen; ab 110 Prozent wird er gesperrt. Sinkt er unter 75 Prozent (fachärztlich) beziehungsweise 50 Prozent (hausärztlich), stellt der Landesausschuss Unterversorgung fest — dann greifen Förderungen und Sicherstellungsinstrumente.
Die Spannbreite ist enorm. Je nach Arztgruppe und Region reichen die Versorgungsgrade von 0 Prozent — es gibt hausärztlich schwach versorgte Regionen und laut KBV sogar zwei Planungsbereiche, in denen kein einziger Hautarzt sitzt — bis zu über 300 Prozent in der gesonderten fachärztlichen Versorgung der Ballungsräume. Genau deshalb lohnt der Blick in die konkreten Daten Ihrer Arztgruppe, nicht in den Durchschnitt. Die aktuellen Werte finden Sie im Bedarfsplan Ihrer KV, in den Gesundheitsdaten der KBV und regional aufgeschlüsselt im Zi-Versorgungsatlas (versorgungsatlas.de).
Quelle: KBV, Bedarfsplanung sowie Versorgungsgrade und Niederlassungsmöglichkeiten (2025); Versorgungsgrade auf Basis der BPL-Umfrage der KVen, Stand 31.12.2024. Regionale Versorgungsgrade zusätzlich im Zi-Versorgungsatlas (versorgungsatlas.de) des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung.
In gesperrten Planungsbereichen entstehen keine neuen Sitze. Wer sich dort niederlassen will, übernimmt einen bestehenden Sitz im Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V.
Endet in einem gesperrten Planungsbereich die Zulassung eines Vertragsarztes durch Verzicht, Tod oder Entziehung und soll die Praxis fortgeführt werden, entscheidet der Zulassungsausschuss auf Antrag der abgebenden Ärztin oder ihrer Erben, ob ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt wird. Der Ausschuss kann den Antrag ablehnen, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist — dann wird der Sitz nicht weitergegeben, sondern eingezogen. Für bestimmte Konstellationen, etwa die Fortführung durch nahe Angehörige, angestellte Ärzt:innen oder Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, gilt diese Ablehnungsmöglichkeit nicht.
Wird dem Antrag stattgegeben, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz in ihren amtlichen Blättern aus und erstellt eine Bewerberliste. Unter mehreren geeigneten Bewerber:innen wählt der Zulassungsausschuss die Nachfolge nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Sie können sich einen gesperrten Standort also nicht einfach kaufen; die Auswahl trifft der Ausschuss, und der Kaufpreis der Praxis darf die Entscheidung nicht dominieren. Für die Standortstrategie folgt daraus eine klare Konsequenz:
Für Hausärzt:innen ist die Lage am entspanntesten: Weil über 80 Prozent der offenen Sitze hausärztlich sind, ist die Hausarztpraxis-Gründung in vielen Regionen ohne Nachbesetzung möglich. Fachärztlich — etwa in der Orthopädie oder in der Radiologie — ist der Weg über § 103 dagegen der Normalfall, vor allem in den Städten.
Die Verhältniszahl bestimmt, wie viele Einwohner rechnerisch auf einen Sitz kommen — und je spezialisierter das Fach, desto größer der Planungsbereich. Das erklärt, warum dieselbe Region für zwei Fachrichtungen völlig verschieden aussieht.
Hausärztlich wird kleinräumig auf Ebene der Mittelbereiche geplant, mit einer bundeseinheitlichen Verhältniszahl von 1 Hausarzt je 1.633 Einwohnern. Die allgemeine fachärztliche Versorgung — Augen-, Frauen-, HNO-, Haut-, Nervenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Urologen, Kinder- und Jugendärzte sowie Psychotherapeuten — wird auf Kreisebene geplant, mit nach Raumtyp gestaffelten Verhältniszahlen. Die spezialisierte fachärztliche Versorgung (Anästhesisten, fachärztliche Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen) plant der G-BA auf Ebene der großen Raumordnungsregionen. Die folgende Übersicht zeigt die Spannweite.
| Arztgruppe | Versorgungsebene / Planungsbereich | Einwohner je Arztsitz (Verhältniszahl) |
|---|---|---|
| Hausärzte | hausärztlich · Mittelbereich | 1.633 (einheitlich) |
| Kinder- und Jugendärzte | allg. fachärztlich · Kreis | 2.043–2.862 * |
| Psychotherapeuten | allg. fachärztlich · Kreis | 3.155–6.354 |
| Frauenärzte | allg. fachärztlich · Kreis | 3.828–6.774 ** |
| Chirurgen und Orthopäden | allg. fachärztlich · Kreis | 9.145–17.003 |
| Augenärzte | allg. fachärztlich · Kreis | 12.703–23.446 |
| Fachinternisten | spezialisiert · Raumordnungsregion | 14.689 |
| Nervenärzte | allg. fachärztlich · Kreis | 13.578–25.000 |
| HNO-Ärzte | allg. fachärztlich · Kreis | 17.390–33.914 |
| Hautärzte | allg. fachärztlich · Kreis | 21.238–41.904 |
| Anästhesisten | spezialisiert · Raumordnungsregion | 46.347 |
| Radiologen | spezialisiert · Raumordnungsregion | 49.062 |
Quelle: G-BA, Bedarfsplanungs-Richtlinie, Stand 19. Februar 2026 (§§ 11–13). Allgemeine fachärztliche Verhältniszahlen als Spanne über die sechs Raumtypen (Typ 1 „stark mitversorgend" bis Typ 6 „polyzentrischer Verflechtungsraum"). * Kinder- und Jugendärzte bezogen auf die minderjährige, ** Frauenärzte auf die weibliche Bevölkerung. Regionale Verhältniszahlen weichen nach Morbidität, Alters- und Geschlechtsstruktur ab.
Der Kontrast ist die eigentliche Botschaft: Auf einen Hausarzt entfallen rechnerisch rund 1.600 Menschen, auf einen Radiologen fast 49.000 — das Dreißigfache. Ein spezialisiertes Fach braucht ein sehr großes Einzugsgebiet, um ausgelastet zu sein, und wird deshalb großräumig geplant. Für Sie heißt das: Ein Kreis kann hausärztlich offen sein und zugleich augen- oder hautärztlich dicht besetzt. Prüfen Sie immer die Verhältniszahl und den Versorgungsgrad Ihrer Arztgruppe — der pauschale Blick auf „die Ärztedichte" führt in die Irre.
Für überweisungsabhängige Fächer ist die Nähe zu Zuweisern manchmal wichtiger als jede Kaufkraftzahl. Wer schickt Ihnen die Patient:innen — und ist der Weg kurz genug?
Kartieren Sie vor der Entscheidung, woher Ihre Fälle kommen. Eine radiologische Praxis lebt von einem dichten Netz zuweisender Haus- und Facharztpraxen und der Nähe zu Kliniken; ein freier Sitz in einer Raumordnungsregion kann attraktiv sein, obwohl die Kaufkraft im direkten Wohnumfeld unauffällig ist. Eine hausärztliche Praxis dagegen zieht ihre Patient:innen fast vollständig aus der unmittelbaren Umgebung — hier zählen Einwohnerzahl, Fahrzeit und Mikrolage weit mehr als jedes Zuweiser-Netzwerk. Klären Sie früh auch die Kooperationsform: Anstellung, Berufsausübungsgemeinschaft, Jobsharing oder MVZ-Anbindung verändern nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch, welcher Sitz an welchem Standort überhaupt erreichbar ist.
Für alles jenseits der Kassenleistung — IGeL, Selbstzahler, Privatpatient:innen — entscheidet die Zahlungsbereitschaft im Einzugsgebiet. Sie ist regional sehr unterschiedlich.
Kaufkraft je Einwohner im Bundesschnitt 2026 (+5 % bzw. +1.466 € zum Vorjahr).
NIQ Kaufkraft Deutschland 2026Landkreis Starnberg — kaufkraftstärkster Kreis, rund 37 % über dem Schnitt.
NIQ Kaufkraft Deutschland 2026Bundesländer liegen über dem Schnitt — drei Viertel darunter.
NIQ Kaufkraft Deutschland 2026geben gesetzlich Versicherte pro Jahr mindestens für IGeL aus.
IGeL-Report 2024Kaufkraft ist das nominal verfügbare Nettoeinkommen je Einwohner inklusive staatlicher Transfers. Für den Kassenanteil einer Arztpraxis spielt sie kaum eine Rolle — die Vergütung ist bundesweit geregelt. Entscheidend wird sie beim privaten Segment: individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), reine Selbstzahler-Angebote und der Anteil privat Versicherter. Laut IGeL-Report 2024 geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr dafür aus; nachgefragt werden IGeL häufiger in Bayern und Baden-Württemberg und von Frauen doppelt so oft wie von Männern. Das zeigt: Das Selbstzahler-Potenzial ist real, aber stark von Fachrichtung, Konzept und Region abhängig — und kein Selbstläufer.
| Region | Typ | Kaufkraft je Einwohner 2026 | Index (100 = Bundesschnitt) |
|---|---|---|---|
| Landkreis Starnberg | kaufkraftstärkster Kreis | 42.751 € | 137,1 |
| Bayern | stärkstes Bundesland | 33.666 € | 107,9 |
| Hamburg | Stadtstaat | 33.019 € | 105,9 |
| Baden-Württemberg | Flächenland Süd | 32.813 € | 105,2 |
| Bundesschnitt | Deutschland gesamt | 31.193 € | 100,0 |
| Nordrhein-Westfalen | bevölkerungsreichstes Land | 30.461 € | 97,7 |
| Sachsen | Flächenland Ost | 28.830 € | 92,4 |
| Bremen | schwächstes Bundesland | 27.172 € | 87,1 |
| Stadt Gelsenkirchen | kaufkraftschwächster Stadtkreis | 24.538 € | 78,8 |
Quelle: NIQ (ehemals GfK) „Kaufkraft Deutschland 2026", veröffentlicht 14. Januar 2026; Bundesschnitt 31.193 € je Einwohner, nur Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und Hessen über dem Schnitt. Index je Einwohner (100 = Bundesdurchschnitt). Auswahl zur Illustration der Spreizung; NIQ rät davon ab, Prognosewerte verschiedener Jahre eins zu eins zu vergleichen.
Die Makrolage entscheidet, ob genug Menschen und ein freier Sitz in Reichweite sind. Die Mikrolage entscheidet, ob die Patient:innen bequem in genau Ihre Praxis finden.
Beide Ebenen müssen zusammenpassen. Ein offener Planungsbereich mit hoher Nachfrage nützt wenig, wenn Ihre Praxis im ersten Obergeschoss ohne Aufzug liegt, kein Parkplatz in der Nähe ist und niemand das Schild von der Straße sieht. Barrierefreiheit ist dabei kein Nice-to-have: Ein wachsender Teil der Patient:innen ist älter oder mobilitätseingeschränkt, und ein ebenerdiger, gut erreichbarer Zugang senkt Terminausfälle und erweitert die Zielgruppe. Umgekehrt rettet die perfekte Ladenzeile keine Praxis, wenn der Sitz für Ihre Arztgruppe fehlt oder das Einzugsgebiet zu dünn besiedelt ist.
Zehn Prüfpunkte, bevor Sie sich auf einen Sitz oder einen Mietvertrag festlegen. Klicken Sie die Punkte durch, die Sie geklärt haben.
Diese Kriterien gibt es auch als strukturierte Vorlage: die Standort- & Einzugsgebiet-Analyse zum kostenlosen Download.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie aus Einwohnerzahl, Verhältniszahl und Arztzahl der Versorgungsgrad entsteht — und warum dieselbe Region je nach Fach anders aussieht. Die Werte sind Annahmen zur Illustration.
Angenommen, Sie prüfen eine Kreisregion mit 250.000 Einwohnern. Für die hausärztliche Versorgung gilt die Verhältniszahl 1 : 1.633. Die Sollzahl beträgt also rund 153 Hausärzt:innen (250.000 ÷ 1.633). Praktizieren dort tatsächlich 140, liegt der Versorgungsgrad bei etwa 91 Prozent (140 ÷ 153) — der Bereich ist offen, sogar unter 100 Prozent, eine Neuzulassung ist möglich und je nach KV förderfähig. Wären es 175, läge der Versorgungsgrad bei rund 114 Prozent — gesperrt, ein Sitz wäre nur über die Nachbesetzung nach § 103 zu bekommen.
Jetzt dieselbe Region augenärztlich. Nehmen wir eine regionale Verhältniszahl von etwa 1 : 19.000 an. Die Sollzahl beträgt dann nur rund 13 Augenärzt:innen (250.000 ÷ 19.000). Praktizieren dort 15, liegt der Versorgungsgrad bei rund 115 Prozent — gesperrt. Dieselbe Kreisregion ist also hausärztlich offen und augenärztlich zu. Genau das ist der Grund, warum Sie die Rechnung immer für Ihre eigene Arztgruppe aufmachen müssen.
Erst danach folgt die Marktbetrachtung: Passt die Kaufkraft zum geplanten IGeL- und Selbstzahler-Anteil? Sind Zuweiser in Reichweite? Ist ein bestehender Sitz zur Übernahme attraktiver als eine Neugründung? Erst das Zusammenspiel aus Zulassungslage (Versorgungsgrad, freier Sitz), Nachfragepotenzial (Einwohner, Alters- und Sozialstruktur, Zuweiser) und Kaufkraft ergibt ein belastbares Bild.
Zwei Welten mit gegenläufigen Stärken — überlagert von der Bedarfsplanung, die in der Stadt oft bremst und auf dem Land oft einlädt.
Die meisten Fehlentscheidungen entstehen nicht aus fehlenden Daten, sondern aus der falschen Reihenfolge.
Erst das Traumobjekt suchen und dann feststellen, dass der Planungsbereich für die eigene Arztgruppe gesperrt ist. Zuerst der Sitz, dann die Straße.
Die Ärztedichte pauschal betrachten, statt die Verhältniszahl und den Versorgungsgrad der eigenen Fachgruppe zu prüfen. Jede Gruppe hat ihre eigene Karte.
Überweisungsabhängige Fächer wie Radiologie oder Orthopädie ohne Blick auf zuweisende Praxen und Kliniken planen — und dann auf Fälle warten.
IGeL und Selbstzahler als Selbstläufer sehen. Ohne passende Kaufkraft und Nachfrage trägt das Privatsegment die Praxis nicht.
Flüsse, Bahntrassen und fehlende Verbindungen verzerren den Radius. Was zählt, ist die reale Fahrzeit — nicht der Zirkel auf der Karte.
Strahlenschutz, MRT-Statik, Stromlast und Barrierefreiheit erst nach Vertragsunterschrift zu klären, ist teuer. Machbarkeit gehört vor die Unterschrift.
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Zur Neugründung →Patientenstamm, Team und Sitz ab Tag 1 — worauf es bei der Nachbesetzung nach § 103 ankommt.
Zur Übernahme →Die ärztliche Praxissoftware im redaktionellen Vergleich — Verwaltung, Terminplanung, Abrechnung, TI.
Zum Software-Vergleich →Die Kriterien dieser Seite als strukturierte Vorlage zum Abhaken — kostenlos.
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Quellen: KBV, Bedarfsplanung sowie Versorgungsgrade und Niederlassungsmöglichkeiten (2025) — kbv.de und gesundheitsdaten.kbv.de. G-BA Bedarfsplanungs-Richtlinie (Verhältniszahlen, Stand 19.02.2026) — g-ba.de. § 103 SGB V (Nachbesetzungsverfahren) — gesetze-im-internet.de. Zi-Versorgungsatlas — versorgungsatlas.de. NIQ „Kaufkraft Deutschland 2026" (14.01.2026) — nielseniq.com. IGeL-Report 2024 (Selbstzahler-Volumen) — igel-monitor.de.