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Primärarztsystem: was der geplante Umbau für Ihre Niederlassung bedeutet — und was noch offen ist.

Von der Redaktion25. August 2026Lesezeit 5 Min.Humanmedizin & MVZ

Rund um das „Primärarztsystem“ entsteht Suchnachfrage in Wellen — bei jeder Meldung. Dieser Beitrag trennt konsequent drei Ebenen: was gesagt wurde, was gerade läuft und was ausdrücklich noch nicht existiert. Denn für Ihre Niederlassungsentscheidung zählt der Unterschied zwischen Ankündigung und Beschluss.

Auf den Punkt

Ein Primärarztsystem würde die Hausarztpraxis zur ersten Anlaufstelle machen: Fachärzt:innen würden in der Regel erst nach Überweisung aufgesucht. Stand August 2026 ist das angekündigt, aber nicht beschlossen — es gibt keinen Referentenentwurf, keinen Kabinettsbeschluss und kein verbindliches Datum. Für eine Niederlassung in den nächsten zwölf Monaten ändert es nach heutigem Stand nichts.

Worum es geht

Was ein Primärarztsystem bedeuten würde

Der Begriff „Primärarztsystem“ beschreibt eine Steuerung der Patientenströme: Wer ärztliche Hilfe braucht, geht zuerst in die Hausarztpraxis (oder eine andere primärärztliche Anlaufstelle). Von dort wird bei Bedarf zur Fachärztin oder zum Facharzt überwiesen. Ziel ist, die Versorgung zu koordinieren und Kapazitäten gezielter zu nutzen. Für die Niederlassung ist die Frage naheliegend: Wertet das die Hausarztpraxis auf — und was heißt das für die Wahl zwischen Hausarzt- und Facharztsitz?

Bevor man daraus etwas ableitet, lohnt der nüchterne Blick auf den Stand. Denn zwischen einer politischen Ankündigung und einem beschlossenen Gesetz liegen mehrere Stationen — und genau dort steht das Thema gerade.

Der ehrliche Stand

Drei Ebenen — sauber getrennt

Suchnachfrage entsteht bei jeder Meldung. Belastbar ist ein Thema aber erst, wenn man trennt, was gesagt wurde, was läuft und was noch nicht existiert.

Was gesagt wurde

Ankündigung, kein Beschluss

BMG-Staatssekretär Tino Sorge erklärte am 13.10.2025 im Petitionsausschuss, der Gesetzentwurf komme nicht mehr 2025, sondern „im Laufe des kommenden Jahres“. Anlass war eine Petition des Hausärzt:innenverbands mit 495.526 Mitzeichnungen.

Was läuft

Vorbereitung im BMG

2026 läuft die fachliche Vorbereitung weiter — unter anderem mit einem zweiten Fachgespräch zur Primärversorgung im BMG am 03.03.2026. Das Thema ist also aktiv in Arbeit.

Was noch fehlt

Kein Entwurf, kein Datum

Es gibt bis heute keinen veröffentlichten Referentenentwurf, keinen Kabinettsbeschluss und kein verbindliches Inkrafttretensdatum. Sekundärberichte nennen „Kabinett 2026“ oder „Wirkung ab 2028“ — das sind Einordnungen, keine Beschlüsse.

Warum diese Trennung wichtig ist: Eine Ankündigung erzeugt Schlagzeilen, ein Referentenentwurf erzeugt Fakten. Solange kein Entwurf vorliegt, sind Details — Ausnahmen, Übergangsfristen, konkrete Pflichten — offen. Wer seine Niederlassung darauf stützt, plant auf Sand.
Für Ihre Entscheidung

Ändert das die Wahl zwischen Hausarzt- und Facharztsitz?

Die eigentliche Gründerfrage — und eine ehrliche Antwort.

Nach heutigem Stand lautet die Antwort für eine Niederlassung in den nächsten zwölf Monaten: nein. Es gibt keine beschlossene Regel, an der Sie Ihre Standort- oder Sitzwahl ausrichten müssten. Die Richtung ist allerdings erkennbar: Die politische Debatte wertet die Rolle der Hausarztpraxis als koordinierende erste Anlaufstelle tendenziell auf. Für angehende Hausärzt:innen ist das eher Rückenwind, für fachärztliche Gründungen kein akutes Risiko — die fachärztliche Versorgung bleibt gebraucht, die Frage ist die Zuweisung, nicht die Existenz.

Weit wichtiger für Ihre Entscheidung sind die Faktoren, die heute schon feststehen: Ist am Wunschstandort überhaupt ein Sitz frei (Bedarfsplanung, Nachbesetzung)? Wie sieht das Einzugsgebiet aus? Diese Fragen entscheiden über die Tragfähigkeit — eine unbeschlossene Reform tut es nicht.

Ehrlich bleiben: Wir nennen bewusst kein Inkrafttretensdatum. „Ab 2028“ kursiert in Sekundärberichten, ist aber nicht beschlossen. Sobald ein Referentenentwurf vorliegt, aktualisieren wir diesen Beitrag mit belegten Details.
Was Sie jetzt tun können

Solide entscheiden — unabhängig von der Reform

Drei Schritte, die heute tragen, ganz gleich, wann und wie das Primärarztsystem kommt.

1
Niederlassung auf Fakten stützenBedarfsplanung, freier Sitz, Einzugsgebiet und Wirtschaftlichkeit — das entscheidet, nicht eine Ankündigung.
2
Die Richtung im Blick behaltenEine gestärkte Hausarztrolle ist möglich; sie ändert Ihre Gründung heute aber nicht.
3
Primärquellen selbst verfolgenBMG, KBV und der Hausärzt:innen- und Hausärzteverband melden verlässlich — Sekundärberichte mit Vorsicht lesen.
Die Entscheidung, die wirklich zählt

Gründen oder übernehmen — hier fällt die Weiche.

Ob ein Sitz frei ist und welcher Weg zu Ihnen passt, entscheidet mehr über Ihre Praxis als jede noch nicht beschlossene Reform. Unser Überblick sortiert beide Wege — ehrlich und mit Blick auf Ihren Fachbereich.

Häufige Fragen

Primärarztsystem — kurz erklärt

Was ist das Primärarztsystem?
Ein Primärarztsystem macht die Hausarztpraxis (oder eine andere primärärztliche Anlaufstelle) zur ersten Adresse. Fachärztliche Behandlung erfolgt in der Regel erst nach Überweisung. Ziel ist eine koordinierte Versorgung und ein gezielterer Einsatz von Kapazitäten.
Ist das Primärarztsystem schon beschlossen?
Nein. Stand August 2026 gibt es keinen veröffentlichten Referentenentwurf, keinen Kabinettsbeschluss und kein verbindliches Datum. Das Thema ist im Bundesgesundheitsministerium in Vorbereitung, aber nicht verabschiedet.
Wann könnte das Primärarztsystem kommen?
Ein genaues Datum gibt es nicht. Der Staatssekretär im BMG sprach im Oktober 2025 von einem Gesetzentwurf „im Laufe des kommenden Jahres“. Genannte Zeitpunkte wie „Kabinett 2026“ oder „Wirkung ab 2028“ stammen aus Sekundärberichten und sind nicht beschlossen.
Muss ich meine Niederlassungsentscheidung deshalb ändern?
Nach heutigem Stand nicht. Für eine Niederlassung in den nächsten zwölf Monaten gibt es keine beschlossene Regel, an der Sie sich ausrichten müssten. Entscheidend bleiben Bedarfsplanung, freier Sitz, Einzugsgebiet und Wirtschaftlichkeit.
Betrifft das Primärarztsystem auch Fachärzt:innen?
Indirekt ja: Wenn die Hausarztpraxis zur ersten Anlaufstelle wird, verändert das die Zuweisung zu fachärztlichen Praxen. Die fachärztliche Versorgung bleibt gebraucht — die Debatte betrifft die Steuerung der Patientenströme, nicht die Existenz der Fachpraxis.

Quellen: Deutscher Bundestag, hib 503/2025 „BMG: Regelung zum Primärarztsystem kommt erst 2026“ (13.10.2025) — bundestag.de. AOK, Zweites Fachgespräch Primärversorgung im BMG (03.03.2026) — aok.de (PDF). Einordnung u. a.: zm-online. Stand: 25.08.2026, in Arbeit, nicht beschlossen. Redaktioneller Beitrag, keine Rechtsberatung.

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