Dental · Neugründung

Zahnarztpraxis neu gründen.

Sie sehen den Weg Neugründung. Lieber eine bestehende Praxis kaufen? → Zur Übernahme

Von Null aufbauen heißt: freie Standortwahl, alles nach Ihrem Kopf, moderne Technik von Anfang an — dafür höhere Anfangsinvestition und ein Patientenstamm, der erst wächst. So gehen Sie es an.

Auf den Punkt

Eine Zahnarztpraxis gründen heißt: Zulassung über die KZV, Standort dank Niederlassungsfreiheit (seit 2007) frei wählbar, Investition bei Neugründung im Median rund 690.000 Euro (IDZ/apoBank 2024). Kernschritte sind Standort, Businessplan, Finanzierung, Räume und Ausstattung (Behandlungseinheiten, Röntgen/DVT), Team sowie TI- und ePA-Anbindung.

Auf einen Blick

  • Zwei Wege in die eigene Praxis: Neugründung auf der grünen Wiese oder Übernahme – die Übernahme ist statistisch nach wie vor der häufigere Weg.
  • Die Kassenzulassung setzt eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit voraus (davon mindestens sechs Monate als Vorbereitungsassistent in einer Vertragszahnarztpraxis).
  • Investitionsvolumen einer Neugründung: grob 450.000–650.000 € – nur Orientierung, stark abhängig von Größe, Technik und Region.
  • Die zahnärztliche Bedarfsplanung ist meist offener als bei Ärzten – einzelne Planungsbereiche können aber gesperrt sein.
  • Von der ersten Idee bis zur Eröffnung sind realistisch 18–24 Monate einzuplanen.
  • BEMA (gesetzlich) und GOZ (privat), TI-Anbindung und RKI-Hygiene sind vom ersten Tag an Pflicht.
Neugründung

Neugründung, Übernahme oder Einstieg?

Bevor Sie über Räume und Behandlungseinheiten nachdenken, lohnt die Grundsatzentscheidung: Wie wollen Sie in die Selbstständigkeit? Drei Wege stehen zur Wahl, und sie unterscheiden sich in Tempo, Risiko und Freiheitsgrad erheblich.

Die Neugründung auf der grünen Wiese gibt Ihnen die größte Gestaltungsfreiheit: Sie wählen Standort, Grundriss, Technik und Ausrichtung von Grund auf selbst und starten ohne Altlasten. Der Preis dafür ist eine längere Anlaufphase – ein Patientenstamm muss erst aufgebaut werden, und die ersten Monate laufen selten kostendeckend. Die Übernahme einer bestehenden Praxis bringt dagegen vom ersten Tag an Patient:innen, ein eingespieltes Team und Umsatz mit; dafür übernehmen Sie auch gewachsene Strukturen, Technik unterschiedlichen Alters und eine Bewertung, die verhandelt sein will. Der dritte Weg ist der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – oft über eine Anstellung mit späterer Partnerschaft. Das teilt Investition und Risiko und ist ein sanfterer Einstieg in die Unternehmerrolle.

Statistisch ist die Übernahme nach wie vor der häufigere Gründungsweg – vor allem, weil sie das wirtschaftliche Anlaufrisiko senkt. Das macht die Neugründung nicht schlechter: Wo es keine passende Praxis zu kaufen gibt oder wo Sie ein sehr eigenes Konzept umsetzen wollen, ist der Neustart oft die bessere Wahl. Wenn Sie mit dem Gedanken an einen Kauf spielen, lesen Sie unseren Leitfaden zur Zahnarztpraxis-Übernahme parallel – vieles in diesem Text gilt für beide Wege, die Finanzierung und die Bewertung unterscheiden sich jedoch.

Zulassung als

Zulassung als Vertragszahnarzt & Bedarfsplanung

Ohne Kassenzulassung keine gesetzlich versicherten Patient:innen – und die machen in den allermeisten Praxen den Großteil aus. Der Weg dorthin ist formalisiert und braucht Vorlauf, deshalb steht er ganz am Anfang der Planung.

Der Weg zur Kassenzulassung

Grundlage ist die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt. Anschließend lassen Sie sich in das Zahnarztregister Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eintragen. Voraussetzung für die Zulassung ist eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit nach der Approbation – eine unselbstständige Tätigkeit, von der mindestens sechs Monate als Vorbereitungsassistent in einer vertragszahnärztlichen Praxis abgeleistet werden müssen (§ 3 Zahnärzte-ZV). Diese Zeit ist keine Formalie: Sie ist die Eintrittskarte in die vertragszahnärztliche Versorgung und sollte idealerweise abgeschlossen sein, bevor Sie den Zulassungsantrag stellen. Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss (paritätisch besetzt mit KZV und Krankenkassen). Mit der Zulassung erhalten Sie Ihren Vertragszahnarztsitz an einem konkreten Ort – dem Sitz Ihrer künftigen Praxis.

Bedarfsplanung: meist offen, nicht immer

Anders als in der Humanmedizin ist die zahnärztliche Bedarfsplanung historisch deutlich weniger restriktiv. Sie folgt der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Zahnärzte; in der Praxis sind die meisten Planungsbereiche offen, sodass eine Niederlassung grundsätzlich möglich ist. „Meist offen" heißt aber nicht „überall frei": Wo eine rechnerische Überversorgung festgestellt wird, kann der zuständige Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen anordnen und einen Planungsbereich sperren. Prüfen Sie den Status Ihres Wunschbereichs daher früh bei Ihrer KZV, bevor Sie sich auf einen Standort festlegen.

Ehrlich bleiben: Eine reine Privatpraxis ist ohne Kassenzulassung möglich – der Verzicht auf gesetzlich Versicherte verkleinert Ihren potenziellen Patient:innenkreis aber erheblich und ist nur an sehr wenigen, kaufkraftstarken Standorten tragfähig. Für die große Mehrheit der Neugründungen ist die Kassenzulassung der realistische Weg. Welche Konstellation zu Ihnen passt, klären Sie am besten mit Ihrer KZV und einer auf Heilberufe spezialisierten Beratung.
Businessplan

Businessplan & Standortanalyse

Der Businessplan ist nicht nur Bankunterlage, sondern Ihr eigener Realitätscheck. Er zwingt Sie, das Konzept in Zahlen zu übersetzen: Wer sind Ihre Patient:innen, welche Leistungen bieten Sie an, wie viele Behandlungen pro Tag sind realistisch, und ab wann trägt sich die Praxis? Ein tragfähiger Plan besteht aus einem Konzeptteil (Positionierung, Leistungsspektrum, Alleinstellung), einer Marktanalyse und einem Finanzteil mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und – besonders wichtig – einer Liquiditätsplanung für die ersten 12 bis 24 Monate.

Der Standort entscheidet mit über den Erfolg: Einzugsgebiet, Kaufkraft, Alters- und Konkurrenzstruktur, Erreichbarkeit, Parkplätze und die Sichtbarkeit der Praxis wirken direkt auf die Auslastung. Für die Neugründung ist die Standortwahl noch kritischer als bei einer Übernahme, weil Sie keinen bestehenden Patientenstamm mitkaufen. Wie Sie ein Einzugsgebiet sauber analysieren, zeigt unser ausführlicher Leitfaden zur Standortwahl in der Zahnmedizin.

Tipp: Suchen Sie sich früh eine auf Heilberufe spezialisierte Steuerberatung und eine Bank für Heilberufe. Beide kennen die typischen Zahlen zahnärztlicher Gründungen, liefern belastbare Benchmarks für Ihre Planung und ersparen Ihnen später teure Korrekturen. Ein erstes Gespräch ist meist kostenfrei – nutzen Sie es, bevor Sie sich auf Objekt oder Ausstattung festlegen.
Investition

Investition & Finanzierung

Eine Neugründung ist kapitalintensiv, weil Sie praktisch alles neu anschaffen: Die großen Blöcke sind Behandlungseinheiten, Röntgen bzw. DVT, die Sterilisation und Aufbereitung, der Umbau der Räume, IT und Praxissoftware sowie die Erstausstattung mit Instrumenten und Material. Dazu kommen weiche Posten, die gern unterschätzt werden: Warenlager, Kaution, Beratungs- und Genehmigungskosten – und vor allem ein Liquiditätspuffer für die Anlaufphase, in der die Einnahmen noch nicht die Fixkosten decken.

450–650 Tsd. €

Investitionsvolumen Neugründung Einzelpraxis (grobe Orientierung)

25–60 Tsd. €

pro Behandlungseinheit, je nach Ausstattung

6–12 Mon.

Liquiditätspuffer für die Anlaufphase

18–24 Mon.

von der Idee bis zur Eröffnung

Finanziert wird eine zahnärztliche Gründung typischerweise über eine Bank für Heilberufe – Marktführer ist die apoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank) –, die oft auch KfW-Förderkredite (etwa den ERP-Förderkredit Gründung) durchreicht. Hausbanken und Bürgschaftsbanken können ergänzen. Eigenkapital ist nicht zwingend, aber hilfreich; die Bank erwartet außerdem Sicherheiten, den Businessplan und eine nachvollziehbare Liquiditätsplanung. Planen Sie die Tilgung so, dass sie auch in schwächeren Anlaufmonaten tragbar bleibt, und rechnen Sie einen Puffer für Zinsänderungen und Unvorhergesehenes ein. Eine erste Größenordnung liefert Ihnen unser Kostenrechner; die belastbaren Zahlen entstehen erst im Businessplan mit Ihrer Steuerberatung.

Ehrlich bleiben: Alle hier genannten Beträge sind eine grobe Orientierung, keine Garantie. Fachgesellschaften wie das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die apoBank werten die tatsächlichen Gründungskosten jährlich aus – die Spannen sind groß und regional sehr unterschiedlich, und die Kaufpreise für Übernahmen sind zuletzt eher gefallen. Verlässlich wird Ihre Zahl erst mit konkreten Angeboten (Dentaldepot, Handwerk, IT) und einem durchgerechneten Businessplan. Nehmen Sie die Werte als Startpunkt fürs Gespräch, nicht als Budget.
Rechtsform

Rechtsform: allein oder gemeinsam?

Die Rechtsform bestimmt, wie Sie führen, haften und abrechnen. Für die zahnärztliche Neugründung sind vier Formen relevant, jede mit eigenem Profil. Die Wahl ist auch eine Steuer- und Haftungsfrage – lassen Sie sie vor der Gründung mit Steuerberatung und ggf. Fachanwalt für Medizinrecht durchsprechen.

RechtsformKurzPasst, wenn …Beachten
EinzelpraxisSie führen allein, volle KontrolleSie klare Entscheidungswege und maximale Freiheit wollenAlle Chancen und Risiken liegen bei Ihnen; Vertretung selbst organisieren
(Ü)BAGBerufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzt:innen, gemeinsame Abrechnung (auch überörtlich möglich)Sie Investition, Dienste und Wissen teilen wollenGesellschaftsvertrag, gemeinsame Haftung, Genehmigung durch den Zulassungsausschuss
PraxisgemeinschaftGeteilte Räume, Geräte und Personal, aber getrennte AbrechnungSie Kosten teilen, jedoch eigenständig behandeln und abrechnen wollenKeine gemeinsame Patientenbehandlung „aus einer Hand"; saubere Abgrenzung ist Pflicht
Z-MVZZahnmedizinisches Versorgungszentrum mit angestellten Behandler:innenSie größer denken oder mehrere Standorte planenGründungsberechtigung/Trägerschaft, ärztlich-zahnärztliche Leitung, mehr Struktur und Verwaltung

Für eine erste Neugründung ist die Einzelpraxis der Klassiker – überschaubar, flexibel, allein steuerbar. Wer von Anfang an teilen oder wachsen will, findet in BAG oder Z-MVZ die passenderen Strukturen, muss dafür aber mehr vertragliche und organisatorische Arbeit einplanen.

Räume

Räume, Umbau, Barrierefreiheit & Hygiene

Ob Neubau oder Umbau bestehender Flächen – der Grundriss entscheidet über die täglichen Wege Ihres Teams. Planen Sie Behandlungszimmer, Prophylaxe, Rezeption/Wartebereich, Sterilisation und Sozialräume so, dass Funktionsabläufe kurz und reine von unreinen Bereichen sauber getrennt sind. Ein durchdachter Grundriss spart über Jahre Zeit und Nerven; ein schlechter lässt sich später kaum korrigieren.

Die Hygiene ist in der Zahnmedizin kein Nebenschauplatz: Die Aufbereitung von Medizinprodukten richtet sich nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Das betrifft Raumkonzept, Geräte (Reinigungs- und Desinfektionsgerät, Autoklav), dokumentierte Abläufe und qualifiziertes Personal. Rechnen Sie damit, dass die zuständige Behörde bzw. Zahnärztekammer eine Praxisbegehung durchführt – planen Sie die Anforderungen von Anfang an ein, statt später umzubauen.

Denken Sie außerdem an Barrierefreiheit: baulich (Zugang, Türen, WC) und digital. Seit 2025 stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Anforderungen an digitale Angebote; ob und wie stark Ihre Praxis-Website betroffen ist, ist differenziert zu beurteilen. Die Einordnung dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Barrierefreiheit (BFSG).

Ausstattung

Ausstattung, Technik & IT

Die Ausstattung ist Herzstück und größter Kostenblock zugleich. Im Zentrum stehen die Behandlungseinheiten – ihre Zahl richtet sich nach geplanter Kapazität und Team. Bei der Bildgebung reicht das Spektrum vom klassischen Röntgen bis zum DVT (digitale Volumentomografie); jede Röntgenanwendung erfordert die nötige Fachkunde im Strahlenschutz und eine:n Strahlenschutzverantwortliche:n sowie die Anzeige bzw. Genehmigung nach Strahlenschutzrecht. Hinzu kommen Sterilisation/Aufbereitung und, je nach Ausrichtung, CAD/CAM (Intraoralscanner, Fräse, ggf. 3D-Druck) für digitale Prothetik.

Beziehen Sie Angebote über ein Dentaldepot, das Planung, Lieferung, Installation und Wartung bündelt – und holen Sie mehrere Angebote ein, die Spannen sind groß. Genauso wichtig ist die IT: ein Praxisverwaltungssystem (PVS) für Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung, die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), sicherer Nachrichtenversand per KIM sowie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für qualifizierte Signaturen. TI-Anbindung, eRezept und elektronische Patientenakte (ePA) sind heute Standard, nicht Kür – planen Sie sie von Anfang an mit, inklusive Datenschutz und Datensicherung.

Team

Team & Personal

Eine Praxis ist so gut wie ihr Team. Für den Start brauchen Sie in aller Regel Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) für Stuhlassistenz und Organisation, qualifiziertes Personal für die Prophylaxe (ZMP – Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin, DH – Dentalhygienikerin) sowie Verwaltung und Abrechnung an der Rezeption. Wie viele Stellen Sie besetzen, hängt von Zahl der Behandlungseinheiten und Leistungsspektrum ab.

Rechnen Sie Personal frühzeitig ein – zeitlich wie finanziell. Gute Mitarbeiter:innen wollen eingearbeitet sein, bevor die Praxis öffnet, und Gehälter zählen zu den größten laufenden Kosten. Investieren Sie in eine strukturierte Einarbeitung und klare Zuständigkeiten; das zahlt sich in der hektischen Anlaufphase mehrfach aus.

Ehrlich bleiben: Der Engpass einer Neugründung ist heute oft nicht das Geld, sondern das Personal. Der Fachkräftemangel bei ZFA und Prophylaxekräften ist real – gutes Personal zu finden und zu halten kann schwieriger sein als die Finanzierung. Beginnen Sie das Recruiting deshalb früh, denken Sie über Arbeitszeitmodelle, Weiterbildung und Praxiskultur nach und kalkulieren Sie realistische Gehälter. Wer hier zu knapp plant, riskiert den Start.
Abrechnung

Abrechnung: BEMA, GOZ & Zahnersatz

Die zahnärztliche Abrechnung läuft auf zwei Schienen. Gesetzlich versicherte Leistungen rechnen Sie nach dem BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) über Ihre KZV ab; sie unterliegen der Honorarverteilung (HVM) und teils Budgetierungen. Privatleistungen – sowohl bei Privatversicherten als auch als Selbstzahler-/Zusatzleistungen für gesetzlich Versicherte – rechnen Sie nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab, für bestimmte Leistungen ergänzt durch die GOÄ.

Ein wirtschaftlich zentraler Bereich ist der Zahnersatz: Hier gilt das befundorientierte Festzuschusssystem – die Kasse zahlt einen festen Zuschuss je Befund, den Rest tragen Patient:innen, oft über Mehrkosten- oder Privatvereinbarungen (gleichartige und andersartige Versorgung). Sauber aufgeklärte, schriftlich vereinbarte Heil- und Kostenpläne sind hier Pflicht und schützen beide Seiten. Auch die Frage Eigenlabor oder Fremdlabor beeinflusst Wirtschaftlichkeit und Abläufe. Eine korrekte, vollständige Abrechnung ist bares Geld – schulen Sie Ihr Verwaltungsteam gut ein oder ziehen Sie eine Abrechnungsberatung hinzu.

Marketing

Marketing, Website & Patientengewinnung

Bei einer Neugründung müssen die Patient:innen erst den Weg zu Ihnen finden – anders als bei der Übernahme gibt es keinen bestehenden Stamm. Fundament ist eine gute, schnelle und auffindbare Website mit klaren Informationen, einfacher Kontaktaufnahme und – zeitgemäß – Online-Terminbuchung. Achten Sie dabei auf Barrierefreiheit nach den heutigen Anforderungen; die Details erklärt der Ratgeber zur Barrierefreiheit (BFSG).

Dazu kommt lokale Sichtbarkeit: ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, Einträge in relevanten Verzeichnissen und ein souveräner Umgang mit Bewertungen. Der stärkste Kanal bleibt die Empfehlung – zufriedene Patient:innen und ein freundliches Team wirken nachhaltiger als jede Anzeige. Beachten Sie das zahnärztliche Berufsrecht und das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Werbung muss sachlich und darf nicht anpreisend oder irreführend sein. Wenn Sie den Start planerisch begleiten lassen möchten, nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.

Timeline

Timeline: von der Idee bis zur Eröffnung

Als realistischer Rahmen gelten 18 bis 24 Monate. Er verschiebt sich je nach Vorbereitungszeit, Bank, Objektsuche und Umbau. Wichtig ist die Reihenfolge – manche Schritte bauen zwingend aufeinander auf.

1
Monat 0–3 · Selbstklärung & KonzeptGründungsentscheidung treffen, Positionierung und Leistungsspektrum schärfen, Vorbereitungszeit abschließen und den Eintrag ins Zahnarztregister prüfen. Erstgespräche mit Steuerberatung und Bank für Heilberufe.
2
Monat 3–6 · Standort & BusinessplanEinzugsgebiet analysieren, Standorte prüfen, Businessplan mit Investitions-, Rentabilitäts- und Liquiditätsrechnung aufstellen. Status des Planungsbereichs bei der KZV abfragen.
3
Monat 6–9 · Finanzierung & RechtsformFinanzierung verhandeln (apoBank/KfW/Hausbank), Zusage einholen, Rechtsform mit Steuer- und Rechtsberatung festlegen.
4
Monat 9–12 · Objekt, Planung & ZulassungsantragMietvertrag/Objekt sichern, Grundriss- und Umbauplanung starten, Dentaldepot-Angebote einholen, Zulassungsantrag beim Zulassungsausschuss vorbereiten und stellen.
5
Monat 12–18 · Umbau, Ausstattung & TeamUmbau umsetzen, Behandlungseinheiten, Röntgen/DVT, Sterilisation und IT/TI installieren, Praxissoftware einrichten, Personal einstellen und einarbeiten, Hygiene- und Strahlenschutzanforderungen erfüllen.
6
Monat 18–24 · Begehung, Zulassung & EröffnungPraxisbegehung bestehen, Zulassung final erhalten, Marketing hochfahren, Soft-Opening – und eröffnen. Danach beginnt die Anlaufphase, für die Ihr Liquiditätspuffer da ist.
Häufige Fehler

Häufige Fehler bei der Neugründung

Viele Stolpersteine sind bekannt – und vermeidbar, wenn man sie vorher kennt. Die folgenden Punkte tauchen in der Beratung immer wieder auf.

Typische Fallstricke: Liquidität zu knapp kalkuliert: Die Anlaufphase dauert oft länger als geplant – ohne Puffer wird es schnell eng. Standort aus dem Bauch gewählt: Nähe zur Wohnung ersetzt keine Einzugsgebietsanalyse. Zulassung/Bedarfsplanung zu spät geprüft: ein gesperrter Planungsbereich kann die ganze Planung kippen. Technik überdimensioniert: teure Geräte, die kaum ausgelastet werden, binden Kapital. Hygiene und Strahlenschutz unterschätzt: Nachrüsten nach der Begehung kostet Zeit und Geld. Personal zu spät gesucht: gutes Team ist heute knapp. Alles allein machen wollen: Ohne spezialisierte Steuer-, Rechts- und Abrechnungsberatung werden Fehler teuer.
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine Zahnarztpraxis zu gründen?
Rechnen Sie von der ersten ernsthaften Idee bis zur Eröffnung realistisch mit 18 bis 24 Monaten. Treiber der Dauer sind die abzuleistende Vorbereitungszeit, die Finanzierung, die Objektsuche und der Umbau. Wer parallel arbeitet und früh mit Bank und Steuerberatung spricht, bleibt eher am unteren Ende.
Was kostet die Neugründung einer Zahnarztpraxis?
Als grobe Orientierung liegt das Investitionsvolumen einer Einzelpraxis-Neugründung häufig im Bereich von rund 450.000 bis 650.000 Euro – abhängig von Größe, Technik (etwa DVT, CAD/CAM), Umbauumfang und Region kann es deutlich darunter oder darüber liegen. Das sind Orientierungswerte, keine Garantie: Verlässlich wird Ihre Zahl erst mit konkreten Angeboten und einem durchgerechneten Businessplan mit Ihrer Steuerberatung.
Brauche ich zwingend eine Kassenzulassung?
Nein, eine reine Privatpraxis ist rechtlich möglich. Ohne Kassenzulassung verzichten Sie aber auf gesetzlich Versicherte – die in den meisten Praxen den Großteil der Patient:innen stellen. Nur an wenigen, sehr kaufkraftstarken Standorten trägt sich das Modell. Für die meisten Neugründungen ist die Kassenzulassung der realistische Weg.
Was ist die zweijährige Vorbereitungszeit?
Für die Zulassung als Vertragszahnarzt müssen Sie nach der Approbation eine mindestens zweijährige unselbstständige Vorbereitungszeit nachweisen, davon mindestens sechs Monate als Vorbereitungsassistent in einer vertragszahnärztlichen Praxis (§ 3 Zahnärzte-ZV). Erst danach entscheidet der Zulassungsausschuss über Ihre Zulassung. Details und aktuelle Nachweise klären Sie mit Ihrer KZV.
Neugründung oder Übernahme – was ist sinnvoller?
Das hängt von Ihren Zielen ab. Die Übernahme bringt Patientenstamm, Team und Umsatz ab Tag eins und senkt das Anlaufrisiko – deshalb ist sie statistisch der häufigere Weg. Die Neugründung gibt maximale Gestaltungsfreiheit, braucht aber eine längere Anlaufphase. Wo es keine passende Praxis gibt oder Ihr Konzept sehr eigen ist, ist der Neustart oft die bessere Wahl.
Kann ich in jedem Ort eine Kassenpraxis gründen?
Meistens ja: Die zahnärztliche Bedarfsplanung ist historisch weniger restriktiv als die ärztliche, die meisten Planungsbereiche sind offen. Wo jedoch eine Überversorgung festgestellt wird, kann der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen anordnen und den Bereich sperren. Fragen Sie den Status Ihres Wunschbereichs früh bei der zuständigen KZV ab.
Welche Rolle spielt die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die TI-Anbindung ist heute Standard und für die vertragszahnärztliche Versorgung Pflicht. Über sie laufen unter anderem eRezept, elektronische Patientenakte (ePA) und der sichere Nachrichtenversand per KIM. Planen Sie TI, Praxisverwaltungssystem und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von Anfang an mit ein – inklusive Datenschutz und Datensicherung.
Ihr nächster Schritt

Ihre Neugründung – gut sortiert starten

Von der Zulassung über die Finanzierung bis zur Eröffnung: Wir begleiten Sie als redaktioneller Wegweiser durch die Etappen Ihrer eigenen Zahnarztpraxis. Sprechen Sie unverbindlich mit uns – ehrlich, freundlich und ohne Verkaufsdruck.

Redaktioneller Leitfaden, kein Ersatz für individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Zahlen und Spannen sind Orientierungswerte (Stand August 2026), keine Garantie – verlässlich werden sie erst mit einem durchgerechneten Businessplan sowie Steuer- und Rechtsberatung. Regelungen zu Zulassung, Bedarfsplanung, Hygiene und Abrechnung können sich ändern und regional unterschiedlich sein; maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer zuständigen KZV, Kammer und Behörden.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) – Informationen zur Niederlassung; KZBV/BZÄK „Daten & Fakten" (Jahrbuch)
  • Zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) – Zulassung, Zahnarztregister, Vorbereitungszeit, Bedarfsplanung
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte
  • Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV), § 3 – gesetze-im-internet.de
  • Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) – „Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung" (InvestMonitor, aktuelle Ausgabe)
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) – Existenzgründungsanalyse Zahnärzte
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – „Formen zahnärztlicher Berufsausübung" (Praxisgründung, Beteiligung, Anstellung); GOZ
  • Robert Koch-Institut (RKI/KRINKO) – Empfehlungen zur Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten