Human · Fachbereich Radiologie

Radiologie-Praxis gründen.

Ehrlich vorweg: Die Radiologie ist die kapitalintensivste ambulante Fachrichtung überhaupt — und die eigene Neugründung ist die absolute Ausnahme. MRT und CT verschlingen schnell Beträge im Millionenbereich, die Sitze sind meist gesperrt, und die Wirtschaftlichkeit lebt von Auslastung. Der realistische Weg führt fast immer über Übernahme, MVZ oder Kooperation. Hier lesen Sie ungeschönt, was das bedeutet.

▸ MRT/CT im Millionenbereich▸ meist MVZ oder Übernahme▸ Hürden ehrlich benannt

Auf den Punkt

Eine radiologische Praxis gründen ist die kapitalintensivste Niederlassung: Großgeräte wie MRT und CT, Strahlenschutz und Fachkunde, oft Teleradiologie und Apparategemeinschaften. Der KV-Sitz unterliegt der Bedarfsplanung. Ohne tragfähiges Finanzierungs- und Auslastungskonzept geht es nicht — Businessplan und Bank stehen am Anfang.

Auf einen Blick

  • Radiologie ist das kapitalintensivste ambulante Fach — der Einstieg läuft fast immer über eine BAG, ein MVZ, eine Apparategemeinschaft oder die Übernahme eines bestehenden Sitzes, nicht über die klassische Ein-Personen-Neugründung.
  • In den meisten Planungsbereichen ist die Radiologie gesperrt → der Weg führt in der Regel über die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes (§ 103 SGB V) oder eine Anstellung.
  • Großgeräte (MRT, CT, Röntgen, Mammografie) plus Bau und Abschirmung bewegen sich schnell im sechs- bis siebenstelligen Bereich — grobe Orientierung, kein verlässlicher Wert.
  • Strahlenschutz ist Pflicht: Genehmigungen, Fachkunde, Qualitätssicherung über die ärztliche Stelle, Dosismanagement.
  • Der wirtschaftliche Kern sind Geräteauslastung und Zuweiser — beides gehört früh in den Businessplan.
  • Teleradiologie (§ 14 StrlSchG) eröffnet Fernbefundung, aber unter klaren gesetzlichen Auflagen.
Radiologie niederlassen

Radiologie niederlassen: das kapitalintensivste Fach

Kaum ein anderes ambulantes Fach verlangt vor dem ersten Patienten so viel Kapital wie die Radiologie. Während eine Hausärztin mit Sprechzimmer, Basisausstattung und etwas Praxis-IT starten kann, steht und fällt eine Radiologie mit Großgeräten: Magnetresonanztomograf (MRT), Computertomograf (CT), digitales Röntgen, Mammografie und Sonografie — dazu die passenden Räume samt Abschirmung, ein leistungsfähiges Bildarchiv (PACS) und ein eingespieltes Team. Das verschiebt die entscheidenden Weichen weg von „Wie richte ich mein Sprechzimmer ein?" hin zu „Wie finanziere und betreibe ich eine kleine Bildgebungs-Infrastruktur?".

Genau deshalb ist die klassische Einzelgründung in der Radiologie eher die Ausnahme. Die meisten Radiolog:innen lassen sich über eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), ein MVZ oder eine Apparategemeinschaft nieder — oder sie kaufen sich in eine bestehende Struktur ein. Die hohen Fixkosten lassen sich in der Gemeinschaft auf mehrere Schultern und auf eine höhere Geräteauslastung verteilen.

Neugründung oder Sitz-Übernahme?

Eine echte Neugründung „auf der grünen Wiese" setzt einen freien Vertragsarztsitz voraus — und den gibt es in der Radiologie nur selten (siehe nächster Abschnitt). Sie tragen die volle Investition und müssen sich Zuweiser und Auslastung erst aufbauen. Die Übernahme — ein Anteil an einer BAG, eine Nachbesetzung nach § 103 SGB V oder eine Anstellung mit späterer Partnerschaft — ist in der Praxis meist der realistischere Weg: Sie übernehmen laufende Geräte, ein Zuweisernetz und ein eingearbeitetes Team, zahlen dafür aber Substanz und Goodwill.

Ehrlich bleiben: Die Radiologie ist kein Fach für die spontane Ein-Personen-Neugründung. Wer sich niederlässt, tut das fast immer im Verbund — als Partner:in einer BAG, in einem MVZ oder über eine Apparategemeinschaft. Rechnen Sie mit einem mehrjährigen Weg: häufig erst angestellt, dann Einstieg, dann Partnerschaft. Das ist keine Schwäche des Plans, sondern die Normalität in diesem Fach.
Zulassung

Zulassung & Bedarfsplanung: warum oft nur die Übernahme bleibt

Radiolog:innen zählen in der Bedarfsplanung zur gesonderten fachärztlichen Versorgung. Für die vertragsärztliche (GKV-)Tätigkeit brauchen Sie einen Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich — und genau diese Sitze sind bundesweit überwiegend gesperrt, weil die Verhältniszahlen rechnerisch als „überversorgt" gelten. Neue Sitze werden in gesperrten Bereichen nicht ausgegeben.

Der übliche Weg in einen gesperrten Bereich ist deshalb das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V: Ein:e Radiolog:in gibt den Sitz ab, der Zulassungsausschuss schreibt ihn aus, und Sie bewerben sich als Nachfolger:in. Der Ausschuss entscheidet — Auswahlkriterien sind unter anderem Approbation, Facharztstatus und berufliche Eignung, teils auch Aspekte wie die Fortführung der Versorgung. Alternativen für den Einstieg sind die Anstellung auf einem Sitz in einem MVZ oder einer BAG, das Job-Sharing (Leistungsbeschränkung inklusive) oder — in seltenen Fällen — ein Sonderbedarf.

Standortbindung und „Großgeräte"

Ein Vertragsarztsitz ist an einen Standort und Planungsbereich gebunden; eine spätere Verlegung ist genehmigungspflichtig. Historisch gab es zusätzlich eine sektorenübergreifende Großgeräteplanung für Geräte wie MRT und CT — die separate ambulante Abstimmung wurde jedoch in den 1990er-Jahren abgeschafft. Heute ist für die ambulante Praxis faktisch der Sitz der Engpass, nicht die Zahl der Geräte; im stationären Bereich kann je nach Bundesland noch eine Großgeräteabstimmung über die Krankenhausplanung eine Rolle spielen. Was Sie im Detail brauchen, klärt verbindlich Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Ehrlich bleiben: „Gesperrt" heißt nicht „unmöglich" — aber der Sitz ist in der Radiologie oft der knappste und teuerste Baustein. Sitzpreise und Goodwill können erheblich sein und schwanken regional stark. Planen Sie viel Vorlauf ein und lassen Sie den Kaufpreis früh fachlich bewerten. Feste Beträge kann Ihnen seriös nur eine Bewertung im Einzelfall nennen, nicht ein Ratgeber.
Großgeräte

Großgeräte & Investition: MRT, CT und Co.

Die Modalitäten bestimmen Ihr Leistungsspektrum — und Ihr Investitionsvolumen. Grob von „vergleichsweise günstig" bis „sehr teuer":

ModalitätWofürInvestitions-Orientierung (Gerät)
Sonografie (Ultraschall)Weichteile, Abdomen, Gefäßefünfstelliger Bereich
Digitales Röntgen (DR)Skelett, Thoraxmittlerer fünf- bis sechsstelliger Bereich
MammografieBrustdiagnostik / Screeningsechsstelliger Bereich
CT (Mehrzeilen)Schnittbild, Notfall, Onkologiehoher sechs- bis siebenstelliger Bereich
MRT (Hochfeld)Schnittbild ohne Röntgenstrahlungoberer sechs- bis siebenstelliger Bereich

Diese Spannen betreffen nur das Gerät. Hinzu kommen Bau, Strahlenschutz-Abschirmung, HF-Kabine (beim MRT), Statik, Kühlung, IT/PACS/RIS sowie Wartung und Serviceverträge. In Summe erreicht ein einzelnes MRT- oder CT-Projekt inklusive Bau und Abschirmung schnell den Millionenbereich — Sie sehen: eine vollausgestattete Radiologie ist eher mit einem kleinen Klinikbau als mit einer Facharztpraxis vergleichbar. Zur Finanzierung stehen Leasing, Mietkauf und Investitionskredite bereit; die apoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank) ist der Standard-Finanzierer für Heilberufe und reicht auch KfW-Förderkredite durch. Planen Sie außerdem die Nachfolgeinvestition ein: Großgeräte veralten, und in einigen Jahren steht der nächste Kauf an.

Ehrlich bleiben: Alle Beträge hier sind grobe Orientierung, keine Garantie. Der tatsächliche Preis hängt von Hersteller, Konfiguration (z. B. Zeilenzahl beim CT, Feldstärke beim MRT), Neu- oder Gebrauchtgerät, Bau­situation und Serviceumfang ab und kann deutlich abweichen. Verlässlich wird die Zahl erst mit konkreten Angeboten, einem Businessplan und Ihrer Steuerberatung — nicht mit einem Ratgebertext.
Strahlenschutz

Strahlenschutz & Fachkunde: die Genehmigungspflicht

Wer mit ionisierender Strahlung arbeitet — also Röntgen, CT und Mammografie — unterliegt dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Der Betrieb ist genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig bei der zuständigen Behörde. In der Praxis brauchen Sie:

  • eine:n Strahlenschutzverantwortliche:n (in der Regel die Inhaber:innen bzw. die BAG) und ausreichend Strahlenschutzbeauftragte mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz;
  • die Fachkunde selbst — erworben über anerkannte Kurse plus dokumentierte Sachkunde und regelmäßig aktualisiert (üblicherweise mindestens alle fünf Jahre);
  • Qualitätssicherung: Abnahme- und Konstanzprüfungen, wiederkehrende Prüfung durch Sachverständige und die Kontrolle durch die ärztliche Stelle;
  • Dosismanagement mit Blick auf die diagnostischen Referenzwerte des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) und die rechtfertigende Indikation.

Das MRT arbeitet nicht mit ionisierender Strahlung und fällt daher nicht unter die Strahlenschutz-Fachkunde — hat aber eigene Sicherheitsanforderungen rund um das starke Magnetfeld (siehe Abschnitt „Räume & Bau").

Tipp: Fachkunde und Genehmigungen gehören ganz nach vorn in die Planung, nicht ans Ende. Ohne gültige Fachkunde und behördliche Genehmigung dürfen Sie kein Röntgengerät und keinen CT betreiben — und Behördenwege sowie Sachverständigenprüfungen brauchen Zeit. Wer erst kurz vor Eröffnung daran denkt, verschiebt seinen Start um Monate.
Businessplan

Businessplan, Zuweiser & Auslastung

Die Wirtschaftlichkeit einer Radiologie entscheidet sich an zwei Größen: Geräteauslastung und Zuweiser. Weil die Fixkosten — Geräte, Miete für die aufwendigen Räume, Personal, Wartung, Finanzierung — sehr hoch sind, braucht der Break-even eine hohe Zahl an Untersuchungen pro Tag. Ein MRT oder CT, das nur halb ausgelastet läuft, kostet fast dasselbe wie ein voll ausgelastetes, bringt aber deutlich weniger ein. Deshalb sind lange Gerätelaufzeiten, ein straffes Terminmanagement und wenig Leerlauf keine Kür, sondern die Grundlage.

Die zweite Größe ist die Zuweiserabhängigkeit. Radiologie ist ein zuweisergetriebenes Fach: Die allermeisten Patient:innen kommen auf Überweisung — von Orthopäd:innen, Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Onkolog:innen und Kliniken. Ihr wirtschaftliches Fundament ist damit weniger die Laufkundschaft als das Vertrauen der überweisenden Kolleg:innen. Das pflegt man mit schneller Terminvergabe, rascher Befundung, guter Erreichbarkeit und verlässlicher Qualität.

Ehrlich bleiben: Ein neues Zuweisernetz baut sich nicht in Wochen auf. Wer neu gründet, statt zu übernehmen, muss einkalkulieren, dass die Auslastung anfangs hinter der Vollkostenrechnung zurückbleibt — bei gleichzeitig laufender Gerätefinanzierung. Genau deshalb ist die Übernahme eines eingeführten Standorts mit bestehenden Zuweisern für viele der ruhigere Weg. Planen Sie einen Liquiditätspuffer für die Anlaufphase ein.
Rechtsform

Rechtsform & Kooperation

Weil kaum jemand die Investition allein stemmt, ist die Wahl der Kooperationsform in der Radiologie besonders wichtig:

  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG): mehrere Ärzt:innen mit gemeinsamer Zulassung, gemeinsamer Abrechnung und geteilter Geräteinvestition — die häufige Form, um Fixkosten und Auslastung zu bündeln.
  • MVZ (§ 95 SGB V): das Medizinische Versorgungszentrum mit angestellten Ärzt:innen und verpflichtender ärztlicher Leitung. Gründungsberechtigt sind vor allem zugelassene Ärzt:innen, zugelassene Krankenhäuser und weitere gesetzlich benannte Träger. Radiologie-MVZ sind häufig Teil größerer Verbünde oder Netze.
  • Apparate-/Gerätegemeinschaft: eine reine Organisationsgemeinschaft — die Ärzt:innen bleiben eigenständig zugelassen und rechnen getrennt ab, teilen sich aber Geräte, Räume und Kosten. Die saubere Abgrenzung zur BAG ist rechtlich heikel: Wer faktisch wie eine BAG arbeitet, aber wie eine Apparategemeinschaft abrechnet (oder umgekehrt), riskiert Abrechnungsprobleme.
  • Einzelpraxis: in der Radiologie die Ausnahme — meist nur mit begrenztem Gerätepark oder in Nischen tragfähig.

Welche Form für Sie passt, hängt von Kapital, Partnern, Haftung und Steuer ab — und gehört in die Hände einer auf Heilberufe spezialisierten Rechts- und Steuerberatung.

Teleradiologie

Teleradiologie: Fernbefundung nach § 14 StrlSchG

Teleradiologie trennt die technische Durchführung der Untersuchung (vor Ort) von der ärztlichen Befundung und der rechtfertigenden Indikation (durch eine:n Teleradiolog:in an einem anderen Ort). Rechtlich geregelt ist das in § 14 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG). Der Betrieb ist genehmigungspflichtig, und der Gesetzgeber knüpft ihn an klare Bedingungen:

  • Der:die Teleradiolog:in mit der erforderlichen Fachkunde muss rechtzeitig erreichbar sein und die rechtfertigende Indikation stellen sowie den Befund verantworten.
  • Vor Ort muss mindestens ein:e Ärzt:in mit den nötigen Kenntnissen im Strahlenschutz anwesend sein, unterstützt von einer MTR (technische Durchführung).
  • Es braucht eine leistungsfähige, datenschutzkonforme technische Anbindung (schnelle Bildübertragung, PACS/RIS).
  • Die Genehmigung kann von der Behörde auf Umfang oder Zeiten beschränkt werden.

Klassisch wird Teleradiologie für den Nacht- und Notdienst sowie für unterversorgte Regionen genutzt; darüber hinaus ermöglicht sie die Vernetzung mehrerer Standorte und die Zusammenarbeit mit Kliniken. Die konkreten Auflagen legt die zuständige Aufsichtsbehörde fest — prüfen Sie sie früh, wenn Teleradiologie Teil Ihres Konzepts ist.

Räume

Räume & Bau: Abschirmung, Statik, Quench-Leitung

Radiologische Räume sind kein Innenausbau von der Stange. Jede Modalität stellt eigene bauliche Anforderungen:

Röntgen und CT

Räume für Röntgen und CT brauchen eine Strahlenschutz-Abschirmung (etwa Blei oder Beton), deren Auslegung ein:e Sachverständige:r berechnet. Wände, Türen und Sichtfenster müssen die berechneten Werte einhalten; die bauliche Umsetzung ist Teil der Genehmigung.

MRT

Das MRT verlangt eine hochfrequenzdichte Kabine (Faraday-Käfig), damit keine Störsignale das Bild verrauschen, sowie definierte Magnetfeld-Sicherheitszonen (Stichwort 5-Gauss-Linie). Sicherheitskritisch ist die Quench-Leitung: Sie leitet im Notfall das schlagartig verdampfende Helium (Kühlmittel des supraleitenden Magneten) kontrolliert nach außen. Hinzu kommen die Statik für den schweren Magneten, Kühlung/Klimatisierung und der konsequente Verzicht auf ferromagnetische Bauteile im Umfeld.

Oft muss das Gerät per Kran eingebracht werden — Zufahrt, Deckenlast und Öffnungen wollen früh mitgeplant sein.

Tipp: Holen Sie Fachplaner:in, Strahlenschutz-Sachverständige und Gerätehersteller früh an einen Tisch — idealerweise, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Ob ein Standort die Statik, die Zufahrt und die Abschirmung überhaupt hergibt, entscheidet über Machbarkeit und Kosten. Ein nachträglicher Umbau ist teuer; ein untauglicher Standort kann das ganze Projekt kippen.
Team

Team: MTR, Anmeldung und Fachkräftemangel

Das Herz des Praxisbetriebs sind die MTR — Medizinische Technolog:innen für Radiologie. Die Berufsbezeichnung hat sich mit dem MT-Berufe-Gesetz (Teil des MTA-Reformgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2023) geändert: Aus der früheren MTRA (medizinisch-technische:r Radiologieassistent:in) wurde die MTR. Sie führen die radiologischen Untersuchungen technisch durch — eine gesetzlich geschützte Vorbehaltstätigkeit, die qualifiziertes Personal voraussetzt.

Dazu kommen Anmeldung und Verwaltung (Terminsteuerung ist bei teuren Geräten ein wirtschaftlicher Hebel), oft ein Schreibdienst für Befunde sowie IT-/PACS-Betreuung. Die Dienstplanung muss zu den Gerätelaufzeiten und — falls vorhanden — zum Teleradiologie-Betrieb passen.

Personal ist der Engpass: Der Fachkräftemangel bei MTR ist real und in vielen Regionen spürbar. Ohne ausreichend qualifiziertes Personal stehen die Geräte still — mit allen Fixkosten. Recruiting, Ausbildung und Mitarbeiterbindung gehören deshalb genauso in den Businessplan wie die Gerätefinanzierung.
Abrechnung

Abrechnung: EBM, GOÄ und Wirtschaftlichkeit

Gesetzlich Versicherte rechnen Sie über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ab. Radiologische Leistungen sind dort abgebildet, häufig ergänzt um Kostenpauschalen für apparativ aufwendige Großgeräte-Untersuchungen — was dem sehr hohen Sachkostenanteil des Fachs Rechnung trägt. Wie überall im vertragsärztlichen Bereich greifen Mengensteuerung und Wirtschaftlichkeitsprüfung; Ihre KV informiert über die aktuellen Regelungen.

Privatversicherte und Selbstzahler:innen rechnen Sie über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Eine GOÄ-Novelle ist seit Längerem in Arbeit, war im Jahr 2026 aber weiterhin im Entwurfs-/Abstimmungsstadium und noch nicht in Kraft — es gilt also die bestehende GOÄ. Beachten Sie außerdem das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt: Zuweiser für Zuweisungen zu bezahlen, ist unzulässig.

Der Weg

Der Weg zur eigenen Radiologie: Timeline

1
1) Markt, Standort und Zuweiser sondierenWo gibt es Bedarf, welche Zuweiser sind erreichbar, welche Sitze werden voraussichtlich frei? Erste Gespräche mit KV und potenziellen Partner:innen.
2
2) Einstiegsweg festlegenÜbernahme, Anteilskauf, MVZ-Anstellung oder Neugründung? Kooperationsform (BAG, MVZ, Apparategemeinschaft) und Partner klären.
3
3) Businessplan und FinanzierungInvestition, Auslastung und Liquidität durchrechnen; Finanzierung mit apoBank/Hausbank und ggf. KfW; Steuer- und Rechtsberatung einbinden.
4
4) Zulassung sichernNachbesetzung nach § 103 SGB V beim Zulassungsausschuss oder Anstellung/Job-Sharing über die KV — der oft längste Schritt.
5
5) Räume, Bau und GeräteStandort mit Fachplaner:in und Sachverständigen prüfen, Bau- und Genehmigungsplanung, Geräte auswählen und bestellen (lange Lieferzeiten einplanen).
6
6) Strahlenschutz umsetzenFachkunde sicherstellen, Genehmigungen einholen, Sachverständigenprüfung und Anbindung an die ärztliche Stelle.
7
7) Team, IT und TIMTR und Anmeldung einstellen, PACS/RIS und Praxis-IT aufsetzen, Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI).
8
8) Probebetrieb und StartAbnahmeprüfungen, Testläufe, Zuweiser-Kommunikation — dann in den Regelbetrieb.
Häufige Fehler

Häufige Fehler

Die meisten teuren Fehlentscheidungen in der Radiologie-Gründung haben mit Reihenfolge und Puffern zu tun — nicht mit Medizin:

Typische Stolperfallen:
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kann ich als Radiolog:in allein eine Praxis neu gründen?
Möglich, aber selten sinnvoll. Die hohe Kapitalintensität und die meist gesperrten Planungsbereiche machen die klassische Einzelgründung zur Ausnahme. Üblich sind BAG, MVZ, Apparategemeinschaft oder die Übernahme eines bestehenden Sitzes bzw. Anteils.
Was kostet die Ausstattung einer Radiologie?
Das hängt stark vom Gerätepark ab. Als grobe Orientierung: einzelne Modalitäten reichen vom fünfstelligen (Sonografie) bis in den siebenstelligen Bereich (Hochfeld-MRT), und ein MRT- oder CT-Projekt inklusive Bau und Abschirmung erreicht schnell den Millionenbereich. Verlässliche Zahlen liefert nur ein Businessplan mit konkreten Angeboten und Ihrer Steuerberatung.
Bekomme ich überhaupt eine Zulassung?
In den meisten Regionen ist die Radiologie gesperrt. Der Weg führt dann über die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes (§ 103 SGB V), eine Anstellung in MVZ/BAG oder Job-Sharing. Die verbindliche Auskunft gibt Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
Brauche ich für das MRT eine Strahlenschutz-Fachkunde?
Nein — das MRT arbeitet mit einem Magnetfeld, nicht mit ionisierender Strahlung, und fällt daher nicht unter die Strahlenschutz-Fachkunde. Für Röntgen, CT und Mammografie ist die Fachkunde dagegen Pflicht. Das MRT hat eigene Sicherheitsanforderungen rund um das Magnetfeld.
Was ist bei der Teleradiologie zu beachten?
Teleradiologie ist in § 14 StrlSchG geregelt und genehmigungspflichtig. Der:die befundende Teleradiolog:in braucht die Fachkunde und muss rechtzeitig erreichbar sein; vor Ort müssen mindestens ein:e Ärzt:in mit Kenntnissen im Strahlenschutz und eine MTR anwesend sein. Die Behörde kann den Umfang beschränken.
Lohnt sich ein eigenes MRT?
Das entscheidet sich an der Auslastung und am Zuweisernetz. Ein eigenes Hochfeld-MRT rechnet sich meist erst in einer Großpraxis oder im Verbund mit vielen Untersuchungen pro Tag. Alternativen sind Leasing, die gemeinsame Nutzung in einer Apparategemeinschaft oder Kooperationen.
Wie heißt das technische Personal heute — MTRA oder MTR?
Seit dem MT-Berufe-Gesetz (in Kraft seit 1. Januar 2023) lautet die Bezeichnung MTR — Medizinische:r Technolog:in für Radiologie. Die frühere Bezeichnung war MTRA (medizinisch-technische:r Radiologieassistent:in).
Ihr nächster Schritt

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Von der Sitz-Übernahme über die Gerätefinanzierung bis zum Strahlenschutz: Wir helfen Ihnen, die großen Weichen früh richtig zu stellen — unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Redaktioneller Leitfaden, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Alle Beträge, Spannen und Fristen sind grobe Orientierung ohne Gewähr und ersetzen weder einen individuellen Businessplan noch die Beratung durch Steuer-, Rechts- und Fachexpert:innen sowie die Auskunft der zuständigen KV und Aufsichtsbehörde. Rechtsstand: August 2026.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) — Bedarfsplanung, Zulassung & Nachbesetzung (kbv.de)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) — Bedarfsplanungs-Richtlinie (g-ba.de)
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) & Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), u. a. § 14 (Teleradiologie) — gesetze-im-internet.de
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) — Fachkunde und diagnostische Referenzwerte (bfs.de)
  • MT-Berufe-Gesetz (MTBG) / MTA-Reformgesetz — Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de)
  • Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR e. V.) — berufspolitische Informationen
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) sowie KfW — Existenzgründung und Förderkredite für Heilberufe (apobank.de, kfw.de)
  • Zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) — Zulassung, Nachbesetzung, Job-Sharing