Auf einen Blick
- Die Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden ist in den meisten Planungsbereichen gesperrt – der Regelweg ist die Übernahme eines Sitzes, nicht die Neugründung „auf der grünen Wiese".
- Röntgen ist Ihr Kerngerät – und Ihre größte Sonderhürde: Sie brauchen die Fachkunde im Strahlenschutz, eine Anzeige oder Genehmigung und die regelmäßige Prüfung durch die ärztliche Stelle.
- Die Investition liegt wegen der Geräte (Röntgen, Sonografie, ggf. Stoßwelle, Eingriffsraum) über der einer „sprechenden" Praxis.
- Der Privat- und IGeL-Anteil ist traditionell hoch – aber mehrere „Klassiker" sind bei bestimmten Indikationen längst GKV-Leistung. Sauber trennen, nichts überverkaufen.
- Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und die Hybrid-DRG (§ 115f) sind eine reale, aber aufwendige Option.
- apoBank plus KfW/ERP sind der Standard-Finanzierungsweg; Leasing schont die Liquidität, die Anlaufphase gehört fest in den Plan.
Orthopädie & Unfallchirurgie: niederlassen mit Gerät und Privatanteil
Der Bewegungsapparat ist eines der nachfragestärksten Felder der ambulanten Medizin: Rücken, Gelenke, Sportverletzungen, Arthrose – die Beschwerden sind alltäglich, die Patient:innenzahlen hoch und mit einer alternden Bevölkerung eher steigend. Für Sie als Fachärztin oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (O&U) heißt das: eine eigene Praxis kann fachlich wie wirtschaftlich attraktiv sein. Der Weg dorthin unterscheidet sich aber spürbar von dem einer „sprechenden" Praxis – vor allem, weil in der Orthopädie zwei Dinge zusammenkommen, die den Aufwand nach oben treiben: ein realer Gerätepark und ein starker Privatleistungsanteil.
Das Fach ist geräte- und apparatestark: Röntgen und Sonografie gehören praktisch zur Grundausstattung, dazu kommen je nach Ausrichtung Stoßwelle, Osteodensitometrie oder ein Eingriffs- und OP-Bereich. Gleichzeitig ist die Orthopädie eines der Fächer mit dem höchsten Anteil an Selbstzahler- und Privatleistungen – von der Hyaluron-Injektion bis zur Stoßwellentherapie. Beides macht die Praxis interessant, beides will aber sauber geplant, finanziert und regulatorisch sauber aufgesetzt sein. Wer nur die Nachfrage sieht und die Geräte-, Strahlenschutz- und Zulassungsseite unterschätzt, verkalkuliert sich schnell.
Orthopädie und Unfallchirurgie als gemeinsame Facharztqualifikation
Chirurgen/Orthopäden in den meisten Planungsbereichen überversorgt
Fachkunde Strahlenschutz + Anzeige/Genehmigung erforderlich
realistische Dauer von der Idee bis zum ersten Sprechtag
Neugründung, Übernahme oder Einstieg in eine BAG?
Wie in den meisten Facharztgruppen ist die reine Neugründung mit einem neuen, eigenen Vertragsarztsitz in der Orthopädie die Ausnahme – schlicht, weil kaum freie Sitze existieren (dazu gleich mehr). Der Regelweg ist die Übernahme einer bestehenden Praxis samt Sitz, Patientenstamm, eingespieltem Team und oft auch dem Röntgengerät. Das bringt vom ersten Tag Umsatz und ist meist leichter zu finanzieren. Ein dritter, in der Orthopädie besonders verbreiteter Weg ist der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – zunächst angestellt oder als Job-Sharing, später als Partner:in. Gerätemedizin lässt sich zu mehreren wirtschaftlicher betreiben, und der Bereitschafts- und Notfalldienst verteilt sich auf mehr Schultern. Wenn Sie eine Übernahme erwägen, lesen Sie parallel unseren Leitfaden Arztpraxis übernehmen.
Zulassung & Bedarfsplanung in der Orthopädie
Die Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt ist das Nadelöhr jeder Gründung im gesetzlichen System – und gerade in der Orthopädie ein enges. Trennen Sie von Anfang an zwei Fragen: Die formalen Voraussetzungen können Sie selbst erfüllen. Ob ein Sitz frei ist, entscheidet die Versorgungslage – und die ist in Ihrem Fach fast überall angespannt.
Der formale Weg zur Zulassung
Grundlage ist die abgeschlossene Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie Ihrer Landesärztekammer. Mit ihr lassen Sie sich in das Arztregister Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen. Der eigentliche Zulassungsantrag geht an den Zulassungsausschuss – ein paritätisch mit KV und Krankenkassen besetztes Gremium, das über Zulassung, Nachbesetzung und Sonderbedarf entscheidet. Den Rahmen setzt die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Sie teilt das Land in Arztgruppen und Planungsbereiche und bestimmt über einen Versorgungsgrad, ob ein Bereich offen oder gesperrt ist.
Warum ein freier Sitz in der Orthopädie selten ist
Mit der Reform der Bedarfsplanung wurden die früher getrennten Gruppen der Chirurgen und Orthopäden zu einer gemeinsamen Arztgruppe zusammengelegt, die auf Kreisebene geplant wird. In der großen Mehrheit der Planungsbereiche gilt diese Gruppe rechnerisch als überversorgt und ist damit für Neuzulassungen gesperrt. Praktisch heißt das: Einen komplett neuen Sitz bekommen Sie nur selten. Realistisch führen vier Wege hinein, die Sie in genau dieser Reihenfolge mit Ihrer KV klären sollten – bevor Sie Räume anmieten oder ein Röntgengerät bestellen: erstens ein offener Planungsbereich (am ehesten im ländlichen Raum), zweitens der Sonderbedarf (der Zulassungsausschuss kann trotz Sperrung eine zusätzliche Zulassung erteilen, wenn ein örtlich belegbarer Versorgungsbedarf besteht), drittens der hälftige Versorgungsauftrag bzw. das Job-Sharing, und viertens – am häufigsten – die Übernahme eines Sitzes im Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V.
Röntgen & Strahlenschutz: die fachspezifische Hürde
Kaum eine orthopädische Praxis kommt ohne eigenes Röntgen aus – es ist diagnostisches Kernwerkzeug und ein Stück Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich ist es der Bereich mit den meisten Sonderpflichten. Seit die alte Röntgenverordnung Ende 2018 abgelöst wurde, richtet sich der Betrieb nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Planen Sie diesen Block früh – er lässt sich nicht in den letzten Wochen vor der Eröffnung nachholen.
Fachkunde im Strahlenschutz
Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt und anwendet, braucht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Sie erwerben sie über Sachkunde (dokumentierte praktische Anwendung unter Aufsicht), anerkannte Kurse und eine Prüfung – in der Regel bereits im Rahmen der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt. In der Praxis übernehmen Sie damit die Rolle des Strahlenschutzverantwortlichen (oder benennen Strahlenschutzbeauftragte). Wichtig für die Dauerplanung: Die Fachkunde muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden – etwa durch einen anerkannten Aktualisierungskurs. Auch Ihre Medizinischen Fachangestellten brauchen, wenn sie am Gerät assistieren, die entsprechenden Kenntnisse im Strahlenschutz.
Anzeige oder Genehmigung?
Bevor Sie ein Röntgengerät in Betrieb nehmen, muss ein behördlich bestimmter Sachverständiger die Anlage prüfen. Für gewöhnliche Röntgenaufnahmen genügt anschließend meist die Anzeige bei der zuständigen Behörde (in vielen Ländern das Gewerbeaufsichts- oder Umweltamt) – innerhalb einer gesetzlichen Frist vor Inbetriebnahme. Anspruchsvollere Anwendungen – etwa Durchleuchtung oder Computertomografie – sind dagegen genehmigungsbedürftig und damit aufwendiger. Welche Variante für Ihr geplantes Gerät gilt, klären Sie vorab mit Behörde und Gerätelieferant; davon hängen Vorlauf und Kosten ab.
Ärztliche Stelle & Qualitätssicherung
Der Betrieb endet nicht mit der Inbetriebnahme. Ihre Aufnahmen und Ihre Verfahren werden regelmäßig von einer ärztlichen Stelle (bei den Ärztekammern/KVen angesiedelt) auf Bildqualität, Strahlendosis und rechtfertigende Indikation geprüft – ein fester Bestandteil der Qualitätssicherung im Strahlenschutz. Dazu kommen wiederkehrende Konstanzprüfungen und die Sachverständigenprüfung in festen Intervallen. Das ist Routine, aber es kostet Zeit und Geld und gehört von Beginn an in Ihre Ablauf- und Kostenplanung.
Businessplan & Standort
Der Businessplan ist nicht nur Pflichtübung für die Bank, sondern Ihr Denkwerkzeug: Er zeigt früh, ob die Rechnung aufgeht – gerade in einem Fach, in dem Geräte, Räume und Personal viel Kapital binden. Gehen Sie mit belastbaren Zahlen ins Finanzierungsgespräch, nicht mit einem Bauchgefühl.
Was in den Businessplan gehört
Kern sind ein klares Leistungs- und Praxisprofil (konservativ, operativ, Schwerpunkte wie Sportmedizin, Wirbelsäule oder Kinderorthopädie, geplante Privatleistungen), eine Einschätzung von Einzugsgebiet und Wettbewerb (wie viele Orthopäd:innen sind in erreichbarer Nähe, wie sind Zuweiserstrukturen), ein Investitions- und Finanzierungsplan mit dem gesamten Gerätepark sowie eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei bis fünf Jahre. Vergessen Sie die private Seite nicht: Ihre Lebenshaltung muss die Praxis ab dem ersten Jahr mittragen. Rechnen Sie in Szenarien – vorsichtig, realistisch, optimistisch – statt mit einer einzigen Ziellinie.
Standort: Erreichbarkeit ist bei O&U kein Nebenthema
Im GKV-System ist der Sitz an einen Ort gebunden; eine Verlegung braucht die Zustimmung des Zulassungsausschusses. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Mikrolage über Ihren Alltag – und in der Orthopädie besonders, weil viele Patient:innen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Barrierefreier, ebenerdiger Zugang oder Aufzug, breite Türen, ein barrierefreies WC und ausreichend Parkplätze sind hier keine Kür, sondern Grundvoraussetzung. Achten Sie außerdem auf die Nähe zu Zuweisern (Hausarztpraxen, Kliniken, Notaufnahmen) und – falls Sie kooperieren wollen – zu einer Physiotherapie. Wie Sie Makro- und Mikrolage systematisch bewerten, zeigt unser Leitfaden zur Standortwahl für die Humanmedizin.
Investition & Finanzierung
Was eine orthopädische Praxis kostet, lässt sich seriös nur als Spanne beantworten – und die ist breit, weil der Gerätepark die Summe treibt. Eine rein konservative Praxis mit Röntgen und Sonografie liegt deutlich unter einer Praxis mit Osteodensitometrie, Stoßwelle und eigenem Eingriffs- oder OP-Bereich. Die folgenden Werte sind grobe Orientierung, keine Zusage; verlässlich werden sie erst mit konkreten Angeboten und Ihrer Steuerberatung.
| Position (Beispiele) | Grobe Orientierung* | Hinweis |
|---|---|---|
| Digitales Röntgen (DR), inkl. Bau-/Strahlenschutzmaßnahmen | hoher fünf- bis niedriger sechsstelliger Bereich | je nach System, Raum und Abschirmung |
| Sonografie (Ultraschall, ein oder mehrere Geräte) | mittlerer fünfstelliger Bereich | Gelenk-/Weichteildiagnostik |
| Stoßwelle, Osteodensitometrie (DXA), physikalische Therapie | je Gerät fünfstellig | optional, je nach Ausrichtung |
| Praxisumbau, Einrichtung, Eingriffs-/OP-Bereich | stark objekt- und konzeptabhängig | Eingriffsraum treibt die Summe deutlich |
| IT: PVS, TI-Anbindung, PACS/Bildarchiv | mittlerer fünfstelliger Bereich | plus laufende Kosten |
| Betriebsmittel & Anlaufphase (Liquiditätspuffer) | mehrere Monatsfixkosten | KV-Honorar kommt zeitversetzt |
*Grobe Orientierung, keine Garantie. Reale Zahlen ergeben sich erst aus Ihrem Businessplan, dem gewählten Gerätepark, der Region und dem Objekt – belastbar nur mit Angeboten, Steuerberatung und Finanzierungszusage.
Womit finanzieren?
Standard-Finanzierer für Heilberufe ist die apoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank); sie kennt die Branche und reicht Förderkredite der KfW durch, etwa den ERP-Förderkredit für Gründungen. Daneben stehen Ihre Hausbank und – falls Sicherheiten fehlen – die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Vergleichen Sie mindestens zwei Angebote: Konditionen, Tilgungsstruktur und tilgungsfreie Anlaufzeit unterscheiden sich spürbar. Gerade bei einem hohen Geräteanteil zahlt sich ein Finanzierer aus, der die Sache versteht.
Leasing oder Kauf?
Große Geräte wie Röntgen oder Stoßwelle lassen sich kaufen oder leasen. Leasing schont die Liquidität in der kritischen Anlaufphase und macht die Kosten planbar, ist über die Laufzeit aber in der Regel teurer als der Kauf. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrer Steuerberatung durch – inklusive Wartung, Verbrauchsmaterial und der Frage, wie schnell ein Gerät technisch veraltet. Und denken Sie an den häufigsten Kalkulationsfehler: nur die Investition zu finanzieren und die Anlaufphase zu übersehen. Das KV-Honorar kommt zeitversetzt, während Miete, Personal und Leasingraten sofort laufen – ein ausreichender Betriebsmittelkredit gehört genauso in den Plan wie die Geräte.
Rechtsform & Kooperation
„Rechtsform" meint bei Praxen zwei Ebenen: die vertragsarztrechtliche Kooperationsform (allein oder gemeinsam zulassen und abrechnen) und die zivilrechtliche Gesellschaftsform für die Haftung. In der geräteintensiven Orthopädie spielt die Kooperation eine besonders große Rolle – teure Technik rechnet sich zu mehreren schlicht besser.
Einzelpraxis, BAG & Apparategemeinschaft
Die Einzelpraxis gibt volle Entscheidungsfreiheit bei vollem Risiko. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist in der Orthopädie besonders verbreitet: Mehrere Ärzt:innen teilen Zulassung, Abrechnung und Ergebnis – und damit auch die Auslastung von Röntgen, Sono und Eingriffsbereich sowie den Bereitschaftsdienst. Die überörtliche BAG (ÜBAG) verbindet mehrere Standorte. Ein orthopädie-typisches Modell ist außerdem die Apparate- oder Gerätegemeinschaft: Rechtlich getrennte Praxen teilen sich ein teures Gerät (z. B. Röntgen), behandeln und rechnen aber jeweils eigenständig ab. Abzugrenzen ist die Praxisgemeinschaft, bei der Sie nur Räume, Geräte und Personal teilen. Vorsicht vor der „Scheingemeinschaft" – wird faktisch gemeinsam behandelt, kann das honorarrechtliche Folgen haben.
MVZ
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach § 95 SGB V bündelt ärztliche Tätigkeit unter einer ärztlichen Leitung, meist mit angestellten Ärzt:innen – auch als arztgruppengleiches MVZ mehrerer Orthopäd:innen denkbar. Für Einsteiger:innen ist es selten der erste Schritt, aber eine relevante Perspektive für Wachstum und Nachfolge. Details zu Trägerschaft, Leitung und Kapitalstruktur behandeln wir im Leitfaden Klinik & MVZ gründen.
Leistungsspektrum, IGeL & ambulantes Operieren
Wie Ihre Praxis wirtschaftlich aussieht, hängt stark von der Ausrichtung ab: rein konservativ, konservativ mit starkem Privatanteil oder mit operativem Schwerpunkt. Das entscheidet über Geräte, Räume, Personal – und über die Abrechnung.
Konservativ und operativ
Das konservative Spektrum reicht von Diagnostik (Röntgen, Sonografie) über Injektions- und Infiltrationstechniken, manuelle Medizin und Chirotherapie bis zu physikalischer Therapie und der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln. Operativ kommen ambulante Eingriffe hinzu – etwa Arthroskopien an Knie oder Schulter, Metallentfernungen oder Eingriffe an der Hand. Der Schritt in die operative Ausrichtung erhöht Investition und Regulierungsaufwand deutlich (Eingriffsraum, Hygiene, Anästhesie-Kooperation), eröffnet aber zusätzliche Vergütung.
IGeL & Privatleistungen
Die Orthopädie ist eines der IGeL-stärksten Fächer. Typische Selbstzahlerleistungen sind die Stoßwellentherapie, Hyaluronsäure-Injektionen bei Arthrose, ACP/PRP (körpereigene Blutplättchentherapie), Akupunktur sowie sportmedizinische Checks und Knochendichtemessungen zur Vorsorge. Abgerechnet wird über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Ambulantes Operieren, Belegarzt & OP-Zentren
Wollen Sie operativ arbeiten, ist das ambulante Operieren nach § 115b SGB V der zentrale Rahmen: Der AOP-Vertrag und sein Katalog legen fest, welche Eingriffe ambulant erbracht und wie sie vergütet werden. Ergänzend gibt es seit einigen Jahren die sektorengleiche Vergütung über sogenannte Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) für definierte Eingriffe – die Beträge für 2026 stehen fest, der Katalog wird schrittweise ausgeweitet, um Operationen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Alternativ oder ergänzend kommen die Belegarzttätigkeit (Sie operieren eigene Patient:innen in Belegbetten eines Krankenhauses) oder die Kooperation mit einem ambulanten OP-Zentrum in Frage. Alle drei Wege bedeuten zusätzlichen organisatorischen und regulatorischen Aufwand – prüfen Sie früh, ob sich der eigene Eingriffsbereich gegenüber einer Kooperation überhaupt rechnet.
Ausstattung & IT
Zwei Kostenblöcke stecken hier: die fachspezifischen Medizingeräte und die verpflichtende Praxis-IT. Der erste ist von Ihrer Ausrichtung abhängig, der zweite für alle gleich – und beide will man nicht auf den letzten Drücker beschaffen.
Geräte & Bildmanagement
Zur Grundausstattung gehören in aller Regel Röntgen und Sonografie, dazu je nach Profil Stoßwelle, Osteodensitometrie, Geräte der physikalischen Therapie und – bei operativer Ausrichtung – ein Eingriffs- oder OP-Bereich. Denken Sie über den Anschaffungspreis hinaus an Wartung, Einweisung und Betrieb nach dem Medizinprodukterecht (MPBetreibV) sowie an die laufenden Verbrauchskosten. Für das Röntgen brauchen Sie zudem ein sauberes Bildmanagement (PACS/DICOM), das Aufnahmen archiviert, in die Dokumentation einbindet und den Austausch mit Zuweisern und Kliniken erleichtert.
PVS, TI & die digitale Pflicht
Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) ist das Rückgrat des Betriebs – Termine, Dokumentation, Abrechnung. Es ist an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden, über die die vernetzten Anwendungen laufen: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der Praxisausweis (SMC-B), der sichere Nachrichtendienst KIM und die Fachdienste. Das eRezept ist seit dem 01.01.2024 Pflicht, die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.10.2025 in den Praxen verpflichtend im Einsatz. Achten Sie bei der PVS-Auswahl auf saubere Schnittstellen zu Röntgen/PACS und zu Ihrer Abrechnung – ein späterer Wechsel ist aufwendig, die Datenmigration unterschätzt man leicht.
Team & Personal
Ohne Team keine Praxis – und in der Orthopädie ist das Team enger mit der Technik verzahnt als in „sprechenden" Fächern. Das Personal ist zugleich Ihr größter laufender Kostenblock; planen Sie den Bedarf realistisch, nicht auf Kante.
MFA mit Röntgen-Kenntnissen
Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) tragen Anmeldung, Assistenz, Verband- und Gipstechnik, Abrechnung und Qualitätsmanagement. Wer am Röntgen assistiert, braucht die entsprechenden Kenntnisse im Strahlenschutz – kalkulieren Sie Erwerb und regelmäßige Aktualisierung mit ein. Gute MFA sind knapp; das ist kein vorübergehender Engpass, sondern Dauerzustand. Fangen Sie früh an zu suchen, spätestens mit der Finanzierungszusage – eine leere Anmeldung am Eröffnungstag ist ein reales Risiko.
Physiotherapie: angliedern oder kooperieren?
Viele orthopädische Praxen arbeiten eng mit einer Physiotherapie zusammen – räumlich benachbart oder als Kooperation. Eine eigene physiotherapeutische Leistung ist ein separater Betrieb mit eigener Zulassung nach § 124 SGB V und eigener Qualifikation; sie ist nicht Teil Ihrer Arztzulassung. Wichtig und rechtlich heikel: Die Zuweisung gegen Entgelt und wirtschaftliche Verflechtungen, die die freie Wahl der Patient:innen aushebeln, sind berufs- und wettbewerbsrechtlich klar begrenzt. Lassen Sie ein solches Modell vorab rechtlich prüfen, bevor Sie es aufsetzen.
Abrechnung: EBM, GOÄ & ambulantes Operieren
Wie Sie Geld verdienen, hängt davon ab, wen Sie behandeln und was Sie tun. Für gesetzlich Versicherte rechnen Sie über die KV ab, für Privatpatient:innen und IGeL direkt – und operative Leistungen folgen eigenen Regeln.
Gesetzlich: EBM & Budgetierung
Grundlage ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM): Jede Leistung – Grundpauschale, konservativ-orthopädische Ziffern, Sonografie, Röntgen, kleine Eingriffe – hat eine Punktzahl, die über einen Orientierungswert in Euro umgerechnet wird. Zentral und für Gründer:innen oft überraschend ist die Budgetierung über das Regelleistungsvolumen: Bis zu einer bestimmten Menge werden Leistungen voll vergütet, darüber hinaus abgestaffelt. Die zum Herbst 2025 beschlossene Entbudgetierung betrifft die hausärztliche Versorgung – für Facharztgruppen wie die Orthopädie bleibt die Budgetierung vorerst bestehen.
Privat & IGeL: GOÄ
Privatleistungen und IGeL rechnen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – Leistungsziffer mal Punktwert mal Steigerungsfaktor. Die lange diskutierte GOÄ-Novelle war Stand 2026 weiter Entwurf und nicht in Kraft; es gilt die bestehende GOÄ. Ein solider, sachlich angebotener Privat- und Selbstzahleranteil verbessert die Wirtschaftlichkeit spürbar – ohne dass die Praxis von ihm abhängen sollte.
Operative Vergütung
Ambulante Operationen werden über den AOP-Katalog (§ 115b SGB V) bzw. – für definierte Eingriffe – über Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) vergütet. Diese Vergütung folgt eigener Logik und eigenem Dokumentationsaufwand. Wer operativ einsteigt, sollte die Kalkulation dieser Leistungen (inklusive Sachkosten und Personal im Eingriffsbereich) getrennt und sehr sorgfältig aufsetzen.
Timeline: von der Idee bis zur Eröffnung
Von der ersten Idee bis zum ersten Sprechtag vergehen realistisch 12 bis 24 Monate – in der Orthopädie oft am oberen Rand, weil Zulassung, Röntgen/Strahlenschutz und ggf. der Eingriffsbereich zusammenkommen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
Häufige Fehler
Die meisten Rückschläge bei Gründungen sind keine medizinischen, sondern kaufmännische und planerische. In der Orthopädie sehen wir diese Fallstricke besonders oft:
Häufige Fragen
Kann ich als Orthopäde einfach eine neue Praxis eröffnen?
Welche Qualifikation brauche ich für das eigene Röntgen?
Was kostet eine Orthopädie-Praxis?
Lohnt sich ambulantes Operieren?
Welche IGeL sind in der Orthopädie üblich – und sind sie seriös?
Einzelpraxis oder BAG?
Wie lange dauert die Gründung?
Sie planen Ihre orthopädische Praxis?
Von der Zulassungsfrage über den Gerätepark und den Strahlenschutz bis zum Finanzierungskonzept: Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte und verweisen an die richtigen Ansprechpartner – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Beträge und Spannen sind grobe Anhaltspunkte, keine Zusagen – verlässlich werden sie erst mit Businessplan, Steuerberatung und Finanzierungszusage. Regelungen zu Zulassung, Bedarfsplanung, Strahlenschutz, ambulantem Operieren und Honorar unterscheiden sich je nach KV-Bezirk und Bundesland und ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und der zuständigen Behörde.
Quellen & weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Bedarfsplanung; ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und Hybrid-DRG (§ 115f) – Praxisnachrichten zu den für 2026 festgelegten Beträgen.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zusammenlegung der Arztgruppen Chirurgie und Orthopädie) sowie Methodenbewertungen (u. a. Stoßwelle, Akupunktur).
- Zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV): Zulassung, Nachbesetzungsverfahren, Honorarverteilungsmaßstab (HVM) – regional maßgeblich.
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) über gesetze-im-internet.de; Bundesamt für Strahlenschutz (BfS); Fachkunde-Richtlinien der zuständigen Ministerien.
- Zuständige Landesärztekammer: Fachkunde im Strahlenschutz (Erwerb und Aktualisierung), ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung.
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank): Existenzgründungsanalyse (Investitions- und Finanzierungsdaten); KfW: ERP-Förderkredite.
- gesetze-im-internet.de: SGB V (u. a. §§ 95, 103, 115b, 115f, 124); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).