Human · Fachbereich Orthopädie

Orthopädie-Praxis gründen.

Ehrlich vorweg: Die eigene Orthopädie-Praxis ist selten eine Neugründung — meistens eine Übernahme. Die Bedarfsplanung ist vielerorts gesperrt, und die Bildgebung treibt die Investition schnell über 400.000 Euro. Wer den Sitz aber einmal hat, arbeitet in einem stark nachgefragten Fach mit klarem Profil zwischen konservativer Behandlung, Diagnostik und ambulantem Operieren. Hier lesen Sie, worauf es realistisch ankommt.

▸ Röntgen & Sonografie▸ Sitz meist per Übernahme▸ konservativ vs. operativ

Auf den Punkt

Eine orthopädische Praxis gründen ist geräteintensiv: Röntgen mit Strahlenschutz und Fachkunde, Sonografie, oft OP-Kooperation und ein hoher IGeL-Anteil. Der KV-Sitz hängt an der Bedarfsplanung. Die Gesamtinvestition liegt am oberen Ende — bei einer Einzelpraxis-Übernahme rund 505.000 Euro (apoBank/Zi, 2022/2023).

Auf einen Blick

  • Die Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden ist in den meisten Planungsbereichen gesperrt – der Regelweg ist die Übernahme eines Sitzes, nicht die Neugründung „auf der grünen Wiese".
  • Röntgen ist Ihr Kerngerät – und Ihre größte Sonderhürde: Sie brauchen die Fachkunde im Strahlenschutz, eine Anzeige oder Genehmigung und die regelmäßige Prüfung durch die ärztliche Stelle.
  • Die Investition liegt wegen der Geräte (Röntgen, Sonografie, ggf. Stoßwelle, Eingriffsraum) über der einer „sprechenden" Praxis.
  • Der Privat- und IGeL-Anteil ist traditionell hoch – aber mehrere „Klassiker" sind bei bestimmten Indikationen längst GKV-Leistung. Sauber trennen, nichts überverkaufen.
  • Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und die Hybrid-DRG (§ 115f) sind eine reale, aber aufwendige Option.
  • apoBank plus KfW/ERP sind der Standard-Finanzierungsweg; Leasing schont die Liquidität, die Anlaufphase gehört fest in den Plan.
Orthopädie

Orthopädie & Unfallchirurgie: niederlassen mit Gerät und Privatanteil

Der Bewegungsapparat ist eines der nachfragestärksten Felder der ambulanten Medizin: Rücken, Gelenke, Sportverletzungen, Arthrose – die Beschwerden sind alltäglich, die Patient:innenzahlen hoch und mit einer alternden Bevölkerung eher steigend. Für Sie als Fachärztin oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (O&U) heißt das: eine eigene Praxis kann fachlich wie wirtschaftlich attraktiv sein. Der Weg dorthin unterscheidet sich aber spürbar von dem einer „sprechenden" Praxis – vor allem, weil in der Orthopädie zwei Dinge zusammenkommen, die den Aufwand nach oben treiben: ein realer Gerätepark und ein starker Privatleistungsanteil.

Das Fach ist geräte- und apparatestark: Röntgen und Sonografie gehören praktisch zur Grundausstattung, dazu kommen je nach Ausrichtung Stoßwelle, Osteodensitometrie oder ein Eingriffs- und OP-Bereich. Gleichzeitig ist die Orthopädie eines der Fächer mit dem höchsten Anteil an Selbstzahler- und Privatleistungen – von der Hyaluron-Injektion bis zur Stoßwellentherapie. Beides macht die Praxis interessant, beides will aber sauber geplant, finanziert und regulatorisch sauber aufgesetzt sein. Wer nur die Nachfrage sieht und die Geräte-, Strahlenschutz- und Zulassungsseite unterschätzt, verkalkuliert sich schnell.

Facharzt O&U

Orthopädie und Unfallchirurgie als gemeinsame Facharztqualifikation

meist gesperrt

Chirurgen/Orthopäden in den meisten Planungsbereichen überversorgt

Röntgen

Fachkunde Strahlenschutz + Anzeige/Genehmigung erforderlich

12–24 Mon.

realistische Dauer von der Idee bis zum ersten Sprechtag

Neugründung, Übernahme oder Einstieg in eine BAG?

Wie in den meisten Facharztgruppen ist die reine Neugründung mit einem neuen, eigenen Vertragsarztsitz in der Orthopädie die Ausnahme – schlicht, weil kaum freie Sitze existieren (dazu gleich mehr). Der Regelweg ist die Übernahme einer bestehenden Praxis samt Sitz, Patientenstamm, eingespieltem Team und oft auch dem Röntgengerät. Das bringt vom ersten Tag Umsatz und ist meist leichter zu finanzieren. Ein dritter, in der Orthopädie besonders verbreiteter Weg ist der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – zunächst angestellt oder als Job-Sharing, später als Partner:in. Gerätemedizin lässt sich zu mehreren wirtschaftlicher betreiben, und der Bereitschafts- und Notfalldienst verteilt sich auf mehr Schultern. Wenn Sie eine Übernahme erwägen, lesen Sie parallel unseren Leitfaden Arztpraxis übernehmen.

Zulassung

Zulassung & Bedarfsplanung in der Orthopädie

Die Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt ist das Nadelöhr jeder Gründung im gesetzlichen System – und gerade in der Orthopädie ein enges. Trennen Sie von Anfang an zwei Fragen: Die formalen Voraussetzungen können Sie selbst erfüllen. Ob ein Sitz frei ist, entscheidet die Versorgungslage – und die ist in Ihrem Fach fast überall angespannt.

Der formale Weg zur Zulassung

Grundlage ist die abgeschlossene Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie Ihrer Landesärztekammer. Mit ihr lassen Sie sich in das Arztregister Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen. Der eigentliche Zulassungsantrag geht an den Zulassungsausschuss – ein paritätisch mit KV und Krankenkassen besetztes Gremium, das über Zulassung, Nachbesetzung und Sonderbedarf entscheidet. Den Rahmen setzt die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Sie teilt das Land in Arztgruppen und Planungsbereiche und bestimmt über einen Versorgungsgrad, ob ein Bereich offen oder gesperrt ist.

Warum ein freier Sitz in der Orthopädie selten ist

Mit der Reform der Bedarfsplanung wurden die früher getrennten Gruppen der Chirurgen und Orthopäden zu einer gemeinsamen Arztgruppe zusammengelegt, die auf Kreisebene geplant wird. In der großen Mehrheit der Planungsbereiche gilt diese Gruppe rechnerisch als überversorgt und ist damit für Neuzulassungen gesperrt. Praktisch heißt das: Einen komplett neuen Sitz bekommen Sie nur selten. Realistisch führen vier Wege hinein, die Sie in genau dieser Reihenfolge mit Ihrer KV klären sollten – bevor Sie Räume anmieten oder ein Röntgengerät bestellen: erstens ein offener Planungsbereich (am ehesten im ländlichen Raum), zweitens der Sonderbedarf (der Zulassungsausschuss kann trotz Sperrung eine zusätzliche Zulassung erteilen, wenn ein örtlich belegbarer Versorgungsbedarf besteht), drittens der hälftige Versorgungsauftrag bzw. das Job-Sharing, und viertens – am häufigsten – die Übernahme eines Sitzes im Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V.

Ehrlich bleiben: „Ich mache einfach in meiner Wunschstadt neu auf" funktioniert in der Orthopädie für die gesetzliche Versorgung fast nie – die meisten attraktiven Bereiche sind gesperrt. Klären Sie die Sitzfrage zuerst und verbindlich mit Ihrer KV. Alternativ bleibt die reine Privatpraxis ohne KV-Zulassung: Sie unterliegt keiner Bedarfsplanung, behandelt aber nur Privatversicherte und Selbstzahler:innen. In gefragten Lagen mit hoher Kaufkraft kann das tragen; als bequemer Ausweg aus der Zulassungsfrage taugt es selten – rechnen Sie die Nachfrage nüchtern, nicht optimistisch.
Röntgen

Röntgen & Strahlenschutz: die fachspezifische Hürde

Kaum eine orthopädische Praxis kommt ohne eigenes Röntgen aus – es ist diagnostisches Kernwerkzeug und ein Stück Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich ist es der Bereich mit den meisten Sonderpflichten. Seit die alte Röntgenverordnung Ende 2018 abgelöst wurde, richtet sich der Betrieb nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Planen Sie diesen Block früh – er lässt sich nicht in den letzten Wochen vor der Eröffnung nachholen.

Fachkunde im Strahlenschutz

Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt und anwendet, braucht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Sie erwerben sie über Sachkunde (dokumentierte praktische Anwendung unter Aufsicht), anerkannte Kurse und eine Prüfung – in der Regel bereits im Rahmen der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt. In der Praxis übernehmen Sie damit die Rolle des Strahlenschutzverantwortlichen (oder benennen Strahlenschutzbeauftragte). Wichtig für die Dauerplanung: Die Fachkunde muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden – etwa durch einen anerkannten Aktualisierungskurs. Auch Ihre Medizinischen Fachangestellten brauchen, wenn sie am Gerät assistieren, die entsprechenden Kenntnisse im Strahlenschutz.

Anzeige oder Genehmigung?

Bevor Sie ein Röntgengerät in Betrieb nehmen, muss ein behördlich bestimmter Sachverständiger die Anlage prüfen. Für gewöhnliche Röntgenaufnahmen genügt anschließend meist die Anzeige bei der zuständigen Behörde (in vielen Ländern das Gewerbeaufsichts- oder Umweltamt) – innerhalb einer gesetzlichen Frist vor Inbetriebnahme. Anspruchsvollere Anwendungen – etwa Durchleuchtung oder Computertomografie – sind dagegen genehmigungsbedürftig und damit aufwendiger. Welche Variante für Ihr geplantes Gerät gilt, klären Sie vorab mit Behörde und Gerätelieferant; davon hängen Vorlauf und Kosten ab.

Ärztliche Stelle & Qualitätssicherung

Der Betrieb endet nicht mit der Inbetriebnahme. Ihre Aufnahmen und Ihre Verfahren werden regelmäßig von einer ärztlichen Stelle (bei den Ärztekammern/KVen angesiedelt) auf Bildqualität, Strahlendosis und rechtfertigende Indikation geprüft – ein fester Bestandteil der Qualitätssicherung im Strahlenschutz. Dazu kommen wiederkehrende Konstanzprüfungen und die Sachverständigenprüfung in festen Intervallen. Das ist Routine, aber es kostet Zeit und Geld und gehört von Beginn an in Ihre Ablauf- und Kostenplanung.

Tipp: Behandeln Sie Fachkunde, Sachverständigenprüfung und Anzeige/Genehmigung als eigenen Projektstrang mit langem Vorlauf – parallel zur Zulassung, nicht danach. Setzen Sie beim Neukauf auf ein digitales Röntgensystem (DR) mit sauberer Anbindung an Ihr Praxisverwaltungssystem und ein Bildarchiv (PACS/DICOM); das spart im Alltag Zeit, erleichtert die QS-Dokumentation und die Weitergabe von Befunden an Zuweiser und Kliniken.
Businessplan

Businessplan & Standort

Der Businessplan ist nicht nur Pflichtübung für die Bank, sondern Ihr Denkwerkzeug: Er zeigt früh, ob die Rechnung aufgeht – gerade in einem Fach, in dem Geräte, Räume und Personal viel Kapital binden. Gehen Sie mit belastbaren Zahlen ins Finanzierungsgespräch, nicht mit einem Bauchgefühl.

Was in den Businessplan gehört

Kern sind ein klares Leistungs- und Praxisprofil (konservativ, operativ, Schwerpunkte wie Sportmedizin, Wirbelsäule oder Kinderorthopädie, geplante Privatleistungen), eine Einschätzung von Einzugsgebiet und Wettbewerb (wie viele Orthopäd:innen sind in erreichbarer Nähe, wie sind Zuweiserstrukturen), ein Investitions- und Finanzierungsplan mit dem gesamten Gerätepark sowie eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei bis fünf Jahre. Vergessen Sie die private Seite nicht: Ihre Lebenshaltung muss die Praxis ab dem ersten Jahr mittragen. Rechnen Sie in Szenarien – vorsichtig, realistisch, optimistisch – statt mit einer einzigen Ziellinie.

Standort: Erreichbarkeit ist bei O&U kein Nebenthema

Im GKV-System ist der Sitz an einen Ort gebunden; eine Verlegung braucht die Zustimmung des Zulassungsausschusses. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Mikrolage über Ihren Alltag – und in der Orthopädie besonders, weil viele Patient:innen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Barrierefreier, ebenerdiger Zugang oder Aufzug, breite Türen, ein barrierefreies WC und ausreichend Parkplätze sind hier keine Kür, sondern Grundvoraussetzung. Achten Sie außerdem auf die Nähe zu Zuweisern (Hausarztpraxen, Kliniken, Notaufnahmen) und – falls Sie kooperieren wollen – zu einer Physiotherapie. Wie Sie Makro- und Mikrolage systematisch bewerten, zeigt unser Leitfaden zur Standortwahl für die Humanmedizin.

Investition

Investition & Finanzierung

Was eine orthopädische Praxis kostet, lässt sich seriös nur als Spanne beantworten – und die ist breit, weil der Gerätepark die Summe treibt. Eine rein konservative Praxis mit Röntgen und Sonografie liegt deutlich unter einer Praxis mit Osteodensitometrie, Stoßwelle und eigenem Eingriffs- oder OP-Bereich. Die folgenden Werte sind grobe Orientierung, keine Zusage; verlässlich werden sie erst mit konkreten Angeboten und Ihrer Steuerberatung.

Position (Beispiele)Grobe Orientierung*Hinweis
Digitales Röntgen (DR), inkl. Bau-/Strahlenschutzmaßnahmenhoher fünf- bis niedriger sechsstelliger Bereichje nach System, Raum und Abschirmung
Sonografie (Ultraschall, ein oder mehrere Geräte)mittlerer fünfstelliger BereichGelenk-/Weichteildiagnostik
Stoßwelle, Osteodensitometrie (DXA), physikalische Therapieje Gerät fünfstelligoptional, je nach Ausrichtung
Praxisumbau, Einrichtung, Eingriffs-/OP-Bereichstark objekt- und konzeptabhängigEingriffsraum treibt die Summe deutlich
IT: PVS, TI-Anbindung, PACS/Bildarchivmittlerer fünfstelliger Bereichplus laufende Kosten
Betriebsmittel & Anlaufphase (Liquiditätspuffer)mehrere MonatsfixkostenKV-Honorar kommt zeitversetzt

*Grobe Orientierung, keine Garantie. Reale Zahlen ergeben sich erst aus Ihrem Businessplan, dem gewählten Gerätepark, der Region und dem Objekt – belastbar nur mit Angeboten, Steuerberatung und Finanzierungszusage.

Ehrlich bleiben: Jede pauschale „Eine Orthopädie-Praxis kostet X"-Zahl ist Augenwischerei. Zwischen einer konservativen Einzelpraxis und einer operativ ausgerichteten Praxis mit Eingriffsbereich liegen leicht mehrere Hunderttausend Euro. Nutzen Sie die Spannen oben nur, um eine Größenordnung zu bekommen – und ersetzen Sie sie so früh wie möglich durch echte Angebote und eine Kalkulation mit Ihrer Steuerberatung. Und: Übernehmen Sie eine Praxis, ist der Kaufpreis (materieller plus ideeller Wert) ein eigener, oft großer Posten obendrauf.

Womit finanzieren?

Standard-Finanzierer für Heilberufe ist die apoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank); sie kennt die Branche und reicht Förderkredite der KfW durch, etwa den ERP-Förderkredit für Gründungen. Daneben stehen Ihre Hausbank und – falls Sicherheiten fehlen – die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Vergleichen Sie mindestens zwei Angebote: Konditionen, Tilgungsstruktur und tilgungsfreie Anlaufzeit unterscheiden sich spürbar. Gerade bei einem hohen Geräteanteil zahlt sich ein Finanzierer aus, der die Sache versteht.

Leasing oder Kauf?

Große Geräte wie Röntgen oder Stoßwelle lassen sich kaufen oder leasen. Leasing schont die Liquidität in der kritischen Anlaufphase und macht die Kosten planbar, ist über die Laufzeit aber in der Regel teurer als der Kauf. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrer Steuerberatung durch – inklusive Wartung, Verbrauchsmaterial und der Frage, wie schnell ein Gerät technisch veraltet. Und denken Sie an den häufigsten Kalkulationsfehler: nur die Investition zu finanzieren und die Anlaufphase zu übersehen. Das KV-Honorar kommt zeitversetzt, während Miete, Personal und Leasingraten sofort laufen – ein ausreichender Betriebsmittelkredit gehört genauso in den Plan wie die Geräte.

Rechtsform

Rechtsform & Kooperation

„Rechtsform" meint bei Praxen zwei Ebenen: die vertragsarztrechtliche Kooperationsform (allein oder gemeinsam zulassen und abrechnen) und die zivilrechtliche Gesellschaftsform für die Haftung. In der geräteintensiven Orthopädie spielt die Kooperation eine besonders große Rolle – teure Technik rechnet sich zu mehreren schlicht besser.

Einzelpraxis, BAG & Apparategemeinschaft

Die Einzelpraxis gibt volle Entscheidungsfreiheit bei vollem Risiko. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist in der Orthopädie besonders verbreitet: Mehrere Ärzt:innen teilen Zulassung, Abrechnung und Ergebnis – und damit auch die Auslastung von Röntgen, Sono und Eingriffsbereich sowie den Bereitschaftsdienst. Die überörtliche BAG (ÜBAG) verbindet mehrere Standorte. Ein orthopädie-typisches Modell ist außerdem die Apparate- oder Gerätegemeinschaft: Rechtlich getrennte Praxen teilen sich ein teures Gerät (z. B. Röntgen), behandeln und rechnen aber jeweils eigenständig ab. Abzugrenzen ist die Praxisgemeinschaft, bei der Sie nur Räume, Geräte und Personal teilen. Vorsicht vor der „Scheingemeinschaft" – wird faktisch gemeinsam behandelt, kann das honorarrechtliche Folgen haben.

Tipp: Wer gemeinsam gründet oder Geräte teilt, sollte Haftung und Ausstieg früh regeln. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) begrenzt die Haftung für Berufsfehler auf die handelnde Person. Lassen Sie Gesellschafts- bzw. Gerätenutzungsverträge – wer trägt Wartung, Ausfall, Ersatz? – vor Unterschrift anwaltlich prüfen. Nachträglich ist das teuer.

MVZ

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach § 95 SGB V bündelt ärztliche Tätigkeit unter einer ärztlichen Leitung, meist mit angestellten Ärzt:innen – auch als arztgruppengleiches MVZ mehrerer Orthopäd:innen denkbar. Für Einsteiger:innen ist es selten der erste Schritt, aber eine relevante Perspektive für Wachstum und Nachfolge. Details zu Trägerschaft, Leitung und Kapitalstruktur behandeln wir im Leitfaden Klinik & MVZ gründen.

Leistungsspektrum

Leistungsspektrum, IGeL & ambulantes Operieren

Wie Ihre Praxis wirtschaftlich aussieht, hängt stark von der Ausrichtung ab: rein konservativ, konservativ mit starkem Privatanteil oder mit operativem Schwerpunkt. Das entscheidet über Geräte, Räume, Personal – und über die Abrechnung.

Konservativ und operativ

Das konservative Spektrum reicht von Diagnostik (Röntgen, Sonografie) über Injektions- und Infiltrationstechniken, manuelle Medizin und Chirotherapie bis zu physikalischer Therapie und der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln. Operativ kommen ambulante Eingriffe hinzu – etwa Arthroskopien an Knie oder Schulter, Metallentfernungen oder Eingriffe an der Hand. Der Schritt in die operative Ausrichtung erhöht Investition und Regulierungsaufwand deutlich (Eingriffsraum, Hygiene, Anästhesie-Kooperation), eröffnet aber zusätzliche Vergütung.

IGeL & Privatleistungen

Die Orthopädie ist eines der IGeL-stärksten Fächer. Typische Selbstzahlerleistungen sind die Stoßwellentherapie, Hyaluronsäure-Injektionen bei Arthrose, ACP/PRP (körpereigene Blutplättchentherapie), Akupunktur sowie sportmedizinische Checks und Knochendichtemessungen zur Vorsorge. Abgerechnet wird über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

Ehrlich bleiben: Mehrere „IGeL-Klassiker" der Orthopädie sind bei bestimmten Indikationen längst Kassenleistung: Die extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersensporn (Fasciitis plantaris) hat der G-BA in die GKV aufgenommen; die Körperakupunktur ist bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniegelenksarthrose GKV-Leistung. IGeL sind sie nur außerhalb dieser Indikationen. Bieten Sie Selbstzahlerleistungen deshalb sachlich an, klären Sie Nutzen und Evidenz ehrlich (der IGeL-Monitor bewertet manche kritisch) und drängen Sie niemanden. Eine seriöse IGeL-Kultur ist auf Dauer der bessere Ruf – und rechtssicherer.

Ambulantes Operieren, Belegarzt & OP-Zentren

Wollen Sie operativ arbeiten, ist das ambulante Operieren nach § 115b SGB V der zentrale Rahmen: Der AOP-Vertrag und sein Katalog legen fest, welche Eingriffe ambulant erbracht und wie sie vergütet werden. Ergänzend gibt es seit einigen Jahren die sektorengleiche Vergütung über sogenannte Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) für definierte Eingriffe – die Beträge für 2026 stehen fest, der Katalog wird schrittweise ausgeweitet, um Operationen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Alternativ oder ergänzend kommen die Belegarzttätigkeit (Sie operieren eigene Patient:innen in Belegbetten eines Krankenhauses) oder die Kooperation mit einem ambulanten OP-Zentrum in Frage. Alle drei Wege bedeuten zusätzlichen organisatorischen und regulatorischen Aufwand – prüfen Sie früh, ob sich der eigene Eingriffsbereich gegenüber einer Kooperation überhaupt rechnet.

Ausstattung

Ausstattung & IT

Zwei Kostenblöcke stecken hier: die fachspezifischen Medizingeräte und die verpflichtende Praxis-IT. Der erste ist von Ihrer Ausrichtung abhängig, der zweite für alle gleich – und beide will man nicht auf den letzten Drücker beschaffen.

Geräte & Bildmanagement

Zur Grundausstattung gehören in aller Regel Röntgen und Sonografie, dazu je nach Profil Stoßwelle, Osteodensitometrie, Geräte der physikalischen Therapie und – bei operativer Ausrichtung – ein Eingriffs- oder OP-Bereich. Denken Sie über den Anschaffungspreis hinaus an Wartung, Einweisung und Betrieb nach dem Medizinprodukterecht (MPBetreibV) sowie an die laufenden Verbrauchskosten. Für das Röntgen brauchen Sie zudem ein sauberes Bildmanagement (PACS/DICOM), das Aufnahmen archiviert, in die Dokumentation einbindet und den Austausch mit Zuweisern und Kliniken erleichtert.

PVS, TI & die digitale Pflicht

Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) ist das Rückgrat des Betriebs – Termine, Dokumentation, Abrechnung. Es ist an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden, über die die vernetzten Anwendungen laufen: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der Praxisausweis (SMC-B), der sichere Nachrichtendienst KIM und die Fachdienste. Das eRezept ist seit dem 01.01.2024 Pflicht, die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 01.10.2025 in den Praxen verpflichtend im Einsatz. Achten Sie bei der PVS-Auswahl auf saubere Schnittstellen zu Röntgen/PACS und zu Ihrer Abrechnung – ein späterer Wechsel ist aufwendig, die Datenmigration unterschätzt man leicht.

Team

Team & Personal

Ohne Team keine Praxis – und in der Orthopädie ist das Team enger mit der Technik verzahnt als in „sprechenden" Fächern. Das Personal ist zugleich Ihr größter laufender Kostenblock; planen Sie den Bedarf realistisch, nicht auf Kante.

MFA mit Röntgen-Kenntnissen

Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) tragen Anmeldung, Assistenz, Verband- und Gipstechnik, Abrechnung und Qualitätsmanagement. Wer am Röntgen assistiert, braucht die entsprechenden Kenntnisse im Strahlenschutz – kalkulieren Sie Erwerb und regelmäßige Aktualisierung mit ein. Gute MFA sind knapp; das ist kein vorübergehender Engpass, sondern Dauerzustand. Fangen Sie früh an zu suchen, spätestens mit der Finanzierungszusage – eine leere Anmeldung am Eröffnungstag ist ein reales Risiko.

Physiotherapie: angliedern oder kooperieren?

Viele orthopädische Praxen arbeiten eng mit einer Physiotherapie zusammen – räumlich benachbart oder als Kooperation. Eine eigene physiotherapeutische Leistung ist ein separater Betrieb mit eigener Zulassung nach § 124 SGB V und eigener Qualifikation; sie ist nicht Teil Ihrer Arztzulassung. Wichtig und rechtlich heikel: Die Zuweisung gegen Entgelt und wirtschaftliche Verflechtungen, die die freie Wahl der Patient:innen aushebeln, sind berufs- und wettbewerbsrechtlich klar begrenzt. Lassen Sie ein solches Modell vorab rechtlich prüfen, bevor Sie es aufsetzen.

Abrechnung

Abrechnung: EBM, GOÄ & ambulantes Operieren

Wie Sie Geld verdienen, hängt davon ab, wen Sie behandeln und was Sie tun. Für gesetzlich Versicherte rechnen Sie über die KV ab, für Privatpatient:innen und IGeL direkt – und operative Leistungen folgen eigenen Regeln.

Gesetzlich: EBM & Budgetierung

Grundlage ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM): Jede Leistung – Grundpauschale, konservativ-orthopädische Ziffern, Sonografie, Röntgen, kleine Eingriffe – hat eine Punktzahl, die über einen Orientierungswert in Euro umgerechnet wird. Zentral und für Gründer:innen oft überraschend ist die Budgetierung über das Regelleistungsvolumen: Bis zu einer bestimmten Menge werden Leistungen voll vergütet, darüber hinaus abgestaffelt. Die zum Herbst 2025 beschlossene Entbudgetierung betrifft die hausärztliche Versorgung – für Facharztgruppen wie die Orthopädie bleibt die Budgetierung vorerst bestehen.

Ehrlich bleiben: Die Rechnung „Fallzahl × EBM-Wert = Umsatz" führt in die Irre. Wegen Budgetierung und Honorarverteilung wird ein Teil Ihrer Leistung nicht in voller Höhe bezahlt – gerade bei gerätelastigen Fächern mit hoher Leistungsdichte. Lassen Sie Ihre Umsatzprognose von jemandem gegenrechnen, der den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Ihrer KV kennt; die Regeln unterscheiden sich je nach KV-Bezirk erheblich.

Privat & IGeL: GOÄ

Privatleistungen und IGeL rechnen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – Leistungsziffer mal Punktwert mal Steigerungsfaktor. Die lange diskutierte GOÄ-Novelle war Stand 2026 weiter Entwurf und nicht in Kraft; es gilt die bestehende GOÄ. Ein solider, sachlich angebotener Privat- und Selbstzahleranteil verbessert die Wirtschaftlichkeit spürbar – ohne dass die Praxis von ihm abhängen sollte.

Operative Vergütung

Ambulante Operationen werden über den AOP-Katalog (§ 115b SGB V) bzw. – für definierte Eingriffe – über Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) vergütet. Diese Vergütung folgt eigener Logik und eigenem Dokumentationsaufwand. Wer operativ einsteigt, sollte die Kalkulation dieser Leistungen (inklusive Sachkosten und Personal im Eingriffsbereich) getrennt und sehr sorgfältig aufsetzen.

Timeline

Timeline: von der Idee bis zur Eröffnung

Von der ersten Idee bis zum ersten Sprechtag vergehen realistisch 12 bis 24 Monate – in der Orthopädie oft am oberen Rand, weil Zulassung, Röntgen/Strahlenschutz und ggf. der Eingriffsbereich zusammenkommen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

1
Fach & Markt klären (ca. 18–24 Monate vorher)Facharztanerkennung sichern, Bedarfsplanung und Zulassungschancen für die Gruppe Chirurgen/Orthopäden in der Wunschregion mit der KV prüfen.
2
Zulassungsweg festlegenNachbesetzung, Sonderbedarf, halber Sitz oder Job-Sharing? Beratungstermin bei der zuständigen KV vereinbaren.
3
Konzept & BusinessplanKonservativ oder operativ, Gerätepark und Privatleistungsprofil festlegen; Investition, Liquidität und Rentabilität mit der Steuerberatung durchrechnen.
4
Finanzierung sichernGespräche mit apoBank und Hausbank, KfW/ERP-Förderung prüfen, Leasing gegen Kauf abwägen, Zusage einholen.
5
Zulassung beantragenAntrag beim Zulassungsausschuss bzw. Teilnahme am Nachbesetzungsverfahren.
6
Räume, Umbau & StrahlenschutzBarrierefreies Objekt sichern, Röntgenraum und Abschirmung planen, Sachverständigenprüfung und Anzeige/Genehmigung anstoßen.
7
Geräte & IT beschaffenRöntgen (DR), Sonografie und weitere Geräte bestellen; PVS, TI-Anbindung und PACS rechtzeitig beauftragen.
8
Team aufbauenMFA einstellen (inkl. Strahlenschutz-Kenntnissen), Verträge schließen, Anmeldungen bei Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Ärztekammer erledigen.
9
Sichtbar werdenWebsite online, Google-Profil, Online-Terminbuchung, Zuweiser persönlich informieren – idealerweise vor dem ersten Tag.
10
Eröffnung & erste AbrechnungSprechbetrieb starten, erste Quartalsabrechnung sauber vorbereiten und einreichen.
Häufige Fehler

Häufige Fehler

Die meisten Rückschläge bei Gründungen sind keine medizinischen, sondern kaufmännische und planerische. In der Orthopädie sehen wir diese Fallstricke besonders oft:

Typische Fallstricke:
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kann ich als Orthopäde einfach eine neue Praxis eröffnen?
Als reine Privatpraxis grundsätzlich ja – sie unterliegt keiner Bedarfsplanung. Für die Behandlung gesetzlich Versicherter brauchen Sie einen Vertragsarztsitz. Die Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden ist in den meisten Planungsbereichen gesperrt; der Weg hinein führt dann meist über eine Nachbesetzung, Sonderbedarf oder einen halben Sitz. Klären Sie das zuerst mit Ihrer KV.
Welche Qualifikation brauche ich für das eigene Röntgen?
Sie benötigen die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (meist in der Weiterbildung erworben) und müssen sie mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Vor Inbetriebnahme prüft ein Sachverständiger die Anlage; danach ist der Betrieb je nach Anwendung anzeige- oder genehmigungspflichtig. Laufend prüft die ärztliche Stelle die Qualität. Assistierende MFA brauchen Kenntnisse im Strahlenschutz.
Was kostet eine Orthopädie-Praxis?
Das hängt stark vom Gerätepark und der Ausrichtung ab. Eine konservative Praxis mit Röntgen und Sono liegt deutlich niedriger als eine Praxis mit Osteodensitometrie, Stoßwelle und eigenem Eingriffsbereich. Alle Beträge sind Orientierung – verlässlich werden sie erst mit Angeboten, Businessplan und Steuerberatung; bei einer Übernahme kommt der Kaufpreis hinzu.
Lohnt sich ambulantes Operieren?
Es kann sich lohnen, ist aber aufwendig. Grundlage sind der AOP-Vertrag nach § 115b SGB V und – für definierte Eingriffe – die Hybrid-DRG nach § 115f. Ein eigener Eingriffsbereich bedeutet zusätzliche Investition, Hygiene- und Anästhesieaufwand. Prüfen Sie nüchtern, ob sich das gegenüber einer Kooperation mit einem OP-Zentrum oder einer Belegarzttätigkeit rechnet.
Welche IGeL sind in der Orthopädie üblich – und sind sie seriös?
Verbreitet sind Stoßwelle, Hyaluron-Injektionen, ACP/PRP, Akupunktur und sportmedizinische Checks. Wichtig: Einige davon sind bei bestimmten Indikationen GKV-Leistung (z. B. Stoßwelle beim Fersensporn, Akupunktur bei chronischen LWS-Schmerzen und Kniearthrose) und nur außerhalb dieser Indikationen IGeL. Bieten Sie sie sachlich, evidenzorientiert und ohne Druck an – mit schriftlicher Vereinbarung nach GOÄ.
Einzelpraxis oder BAG?
Beides ist möglich. In der geräteintensiven Orthopädie ist die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) besonders verbreitet, weil sich teure Technik, Auslastung und Bereitschaftsdienst zu mehreren besser verteilen. Eine Alternative ist die Apparategemeinschaft, bei der getrennte Praxen sich ein Gerät teilen, aber eigenständig abrechnen.
Wie lange dauert die Gründung?
Realistisch 12 bis 24 Monate, in der Orthopädie oft eher am oberen Rand. Zulassungsweg, Röntgen/Strahlenschutz und – falls geplant – der Eingriffsbereich sind die größten Zeitfaktoren. Eine Übernahme mit bestehendem Sitz und vorhandenem Röntgen geht meist schneller als eine Neugründung.
Ihr nächster Schritt

Sie planen Ihre orthopädische Praxis?

Von der Zulassungsfrage über den Gerätepark und den Strahlenschutz bis zum Finanzierungskonzept: Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte und verweisen an die richtigen Ansprechpartner – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Dieser Leitfaden ist eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Beträge und Spannen sind grobe Anhaltspunkte, keine Zusagen – verlässlich werden sie erst mit Businessplan, Steuerberatung und Finanzierungszusage. Regelungen zu Zulassung, Bedarfsplanung, Strahlenschutz, ambulantem Operieren und Honorar unterscheiden sich je nach KV-Bezirk und Bundesland und ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und der zuständigen Behörde.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Bedarfsplanung; ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und Hybrid-DRG (§ 115f) – Praxisnachrichten zu den für 2026 festgelegten Beträgen.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zusammenlegung der Arztgruppen Chirurgie und Orthopädie) sowie Methodenbewertungen (u. a. Stoßwelle, Akupunktur).
  • Zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV): Zulassung, Nachbesetzungsverfahren, Honorarverteilungsmaßstab (HVM) – regional maßgeblich.
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) über gesetze-im-internet.de; Bundesamt für Strahlenschutz (BfS); Fachkunde-Richtlinien der zuständigen Ministerien.
  • Zuständige Landesärztekammer: Fachkunde im Strahlenschutz (Erwerb und Aktualisierung), ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung.
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank): Existenzgründungsanalyse (Investitions- und Finanzierungsdaten); KfW: ERP-Förderkredite.
  • gesetze-im-internet.de: SGB V (u. a. §§ 95, 103, 115b, 115f, 124); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).