Seit dem 1. Januar 2026 vergütet die Vorhaltepauschale (GOP 03040) die hausärztliche Grundversorgung. Zwei Regelungen treffen Gründerinnen und Gründer aber fast automatisch: der Abschlag unter 400 Fällen und die 40-Prozent-Kürzung unter zehn Impfungen. Wir zeigen, was in die Ertragsplanung gehört.
Die Vorhaltepauschale (GOP 03040) vergütet seit dem 1. Januar 2026 die hausärztliche Grundversorgung mit einer Basisbewertung von 128 Punkten. Junge Praxen trifft sie doppelt: Unter 400 Behandlungsfällen je Hausärztin oder Hausarzt im Quartal sinkt die Bewertung um 13 Punkte, und wer weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal abrechnet, verliert 40 Prozent der Pauschale. Beides ist im ersten Jahr realistisch.
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde die hausärztliche Vergütung umgebaut. Ein zentrales Element ist die Vorhaltepauschale nach GOP 03040. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und vergütet, dass eine Hausarztpraxis Sprechzeiten, Erreichbarkeit und Grundversorgung vorhält, unabhängig von der einzelnen Leistung.
Die Basisbewertung liegt bei 128 Punkten. Über Zuschlagsstufen (GOP 03041 und 03042) sind bei Erfüllung mehrerer Kriterien bis zu 158 Punkte möglich. Für Gründerinnen und Gründer ist aber nicht die Obergrenze interessant, sondern die Untergrenze: zwei Regelungen, die junge Praxen strukturell treffen.
Basisbewertung der Vorhaltepauschale (GOP 03040), seit 01.01.2026.
KBV / BewertungsausschussAbschlag bei unter 400 Behandlungsfällen je Hausarzt im Quartal.
EBM 2026Kürzung der Pauschale bei weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal.
EBM 2026möglicher Zuschlag (GOP 03042) bei 8 bis 10 erfüllten Kriterien.
EBM 2026Zwei Stellschrauben wirken im ersten Jahr fast automatisch gegen Sie.
| Regelung | Schwelle | Wirkung |
|---|---|---|
| Fallzahl-Abschlag | unter 400 Behandlungsfälle je Hausarzt / Quartal | −13 Punkte |
| Fallzahl-Zuschlag | über 1.200 Behandlungsfälle je Hausarzt / Quartal | +9 Punkte |
| Impfquoten-Abschlag | unter 10 Schutzimpfungen je Quartal | −40 % der Pauschale |
Quelle: KBV und GKV-Spitzenverband, Beschluss zur Vorhaltepauschale (Praxisnachricht vom 19.08.2025); Deutsches Ärzteblatt zur Neuregelung. Punktzahlen sind bundeseinheitlich, die Honorarwirkung in Euro hängt vom regionalen Punktwert und der Budgetierung ab.
Beide Schwellen sind im ersten Jahr nach Neugründung oder Übernahme realistisch: Die Fallzahl baut sich erst auf, und eine feste Impfroutine mit Bestellsystem und geschultem Team entsteht nicht über Nacht. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, beide Punkte von Anfang an in die Ertragsplanung zu nehmen.
Die Punktzahlen sind belegt, der Euro-Wert ist es nicht pauschal.
Die Basisbewertung von 128 Punkten entspricht bundeseinheitlich rund 15,86 Euro. Was am Ende auf Ihrem Konto landet, ist damit aber nicht gesagt: Der ausgezahlte Betrag hängt vom regionalen Punktwert Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, von Budgetierung und Quartalsabrechnung ab. Wer Ihnen für die Vorhaltepauschale eine feste Jahressumme verspricht, rechnet zu grob.
Belastbar ist die Richtung: Unter 400 Fällen und unter zehn Impfungen wird es spürbar weniger. Genau diese beiden Stellschrauben können Sie beeinflussen.
Drei Hebel, die direkt auf die beiden Schwellen wirken.
Fallzahl-Abschlag, Impfquote, Quartalsabrechnung: Das erste Jahr hat viele bewegliche Teile. Die kostenlose Liquiditäts- und Finanzplan-Vorlage macht sichtbar, was wann herein- und hinausfließt.
Quellen: KBV, „Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt“ (Praxisnachricht Extra, 19.08.2025) — kbv.de; Virchowbund, GOP 03040 in der Praxis — virchowbund.de; KV Baden-Württemberg zur Vorhaltepauschale — kvbawue.de. Punktzahlen bundeseinheitlich, Honorarwirkung regional. Redaktioneller Beitrag, keine Abrechnungs- oder Steuerberatung.
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